Satz

Satz (protasis, propositio, enunciatio) ist der sprachliche Ausdruck eines Urteils (s. d.) oder eines Willens zum Urteil (Frage, s. d.). Die Worte (s. d.) haben urspr�nglich Satzbedeutung, vertreten auch Urteile, nicht blo� Vorstellungen. Jeder Satz ist eine Aussage (s. d.) (�ber einen Tatbestand, einen Wunsch, einen Befehl u. dgl.). Nach ARISTOTELES ist der Satz eine bejahende oder verneinende Aussage: protasis men oun esti logos kataphatikos � apophatikos tinos kata tinos (Anal. pr. I 1, 24a 16). - MICH. PSELLUS definiert den Satz (logos) als ph�n� s�mantik� kata synth�k�n, h�s ta mer� kath' hauta s�mainei kech�rismena (bei Prantl, Gl. d. L. II, 266). Die S�tze zerfallen in teleioi logoi (aoristikoi und prostatikoi), ateleis logoi (ib.).

HOBBES definiert: �Est autem propositio oratio constans ex duobus nominibus copulatis, qua significat is, qui loquitur, concipere se, nomen posterius eiusdem rei nomen esse, cuius est nomen prius� (Comput. p. 20). Nach CHR. WOLF ist ein Satz �die Rede, dadurch wir zu verstehen geben, da� einem Dinge etwas zukomme oder nicht� (Vern. Ged. von d. Kr. d. m. Verst. S. 70). �Est enunciatio sive propositio oratio, qua alteri significamus, quid rei conveniat, vel non conveniat� (Philos. rational. � 41). CRUSIUS erkl�rt: �Wenn wir auf das Verh�ltnis zweier Begriffe acht haben, so entstehen S�tze� (Vernunftwahrh. � 426). H. S. REIMARUS definiert: �Ein Urteil, welches mit Worten ausgedr�ckt wird, hei�t ein Satz� (Vernunftlehre S. 144).

Nach KANT ist ein Satz ein �assertorisches Urteil� (WW. VI, 10). Im bedingten Satze ist �ein Verh�ltnis zweier Urteile, deren keines ein Satz ist, sondern nur die Konsequenz des letzteren (des consequens) aus dem ersteren (antecedens) macht den Satz aus� (ib.).

Nach KRUG ist der Satz �ein �rtlich dargestelltes Urteil�. Im Satze wird das Urteil �gleichsam vor uns hingestellt oder objektiv� (Handb. d. Philos. I, 152). BACHMANN definiert: �Ein mit Worten ausgedr�cktes Urteil ist ein Satz� (Syst. d. Log. S. 118). HEGEL unterscheidet Satz und Urteil. der Satz wird zum Urteil erst, wenn das Pr�dikat sich zum Objekt als wie allgemeines zum besondern verh�lt (Log.). Schon LEIBNIZ unterscheidet den objektiven vom Subjektiven, gedachten Satz (vgl. Nouv. Ess. IV, ch. 5), �propositio possibilis� (Dial. de connex. int. verba et res. Gerh. VII, 190 f.). Die Lehre vom �Satz an sich� wird ber�hrt bei METZ: �Da durch jedes Urteil etwas gesetzt wird, ein bestimmtes Verh�ltnis n�mlich der gegebenen Vorstellungen zur Einheit des Bewu�tseins, so hei�t auch jedes, in der Abstraktion von der Handlung des Geistes, welche es ist, ein Satz� (Handb. d. Log. � 112). Nach GERLACH ist da� Urteil, das �Bewu�tsein von Verh�ltnissen zweier Vorstellungen� Subjektiv, dagegen ist der Satz, in welchem das Verh�ltnis zweier Vorstellungen bestimmt ist, objektiv (Gr. d. Log. � 67). MEHMEL erkl�rt: �Das Urteil objektiv, das ist, mit Abstraktion von dem Geiste, dessen Handlung es ist, hei�t ein Satz� (Anal. Denkl. S. 48). Besondere Ausbildung erf�hrt die Lehre vom Satz an sich bei BOLZANO. Nach ihm ist ein Satz �jede... Rede, wenn durch sie irgend etwas ausgesagt oder behauptet wird� (Wissensch. I, � 19, 63. 76). �Satz an sich� ist der Sinn des Satzes, er ist dasjenige, was man sich unter dem Worte Satz notwendig vorstellen mu�. Er ist �eine Aussage, da� etwas ist oder nicht ist. gleichviel ob diese Aussage wahr oder falsch ist, ob sie von irgend jemand in Worte gefu�t oder nicht gefu�t, ja auch im Geiste nur gedacht oder nicht gedacht worden ist� (l. c. S. 77). Der Satz an sich hat keine (raum-zeitliche) Existenz. �Ein Dasein kommt nur gedachten, ingleichen f�r wahr gehaltenen S�tzen, d.h. Urteilen zu, nicht aber den S�tzen an sich, welche der Stoff sind, den ein denkendes Wesen in seinen Gedanken und Urteilen auffa�t� (l. c. � 122 ff., B. 4). Von den Anschauungss�tzen sind die Begriffss�tze zu unterscheiden (l. c. � 133, S. 33 ff.. vgl. CRUSIUS, Weg zur Gewi�heit, � 222, 231).

Nach GUTBERLET ist der Satz der Ausdruck des Urteils, ein �Ausdruck, m welchem ein Terminus dem andern, vom andern ausgesagt wird und ein dritter die Aussage selbst anzeigt� (Log. u. Erk.2, S. 31). Nach II. PAUL ist der Satz der sprachliche Ausdruck, das Symbol �daf�r, da� sich die Verbindung mehrerer Vorstellungen oder Vorstellungsgruppen in der Seele des Sprechenden vollzogen hat, und das Mittel dazu, die n�mliche Verbindung der n�mlichen Vorstellungen in der Seele des H�renden zu erzeugen� (Princ. d. Sprachgesch. � 85). Nach a. GLOGAU ist jeder grammatische Satz ein Urteil (Abr. I, 342). �Der Satz sieht das Subjekt als t�tiges Wesen an, das Pr�dikat als eine von ihm (in willk�rlicher Selbstbestimmung) vollzogene Handlung� (l. c. S. 343). B. ERDMANN betont, nicht jeder Satz sei ein Urteil (Log. I, 233). Nach A. MEINONG gelangen in S�tzen, die keine Urteile ausdr�cken, �Annahmen� (s. Urteil) zum Ausdruck (�b. Annahm. S. 272. vgl. S. 26 ff.). Die Bedeutung des Satzes ist da� �Objektiv� des Urteils oder der Annahme (ib.). Die �Annahme� ist mehr als Vorstellung und weniger als ein Urteil (l. c. S. 276). Nach WUNDT i�t der Satz der sprachliche Ausdruck f�r �die willk�rliche Gliederung einer Gesamtvorstellung in ihre in logische Beziehungen zueinander gesetzten Bestandteile� (V�lkerpsychol. 1, 2, 240). Aus dem Prozess dieser Gliederung entsteht das Wort (ib.). �Satz und Wort sind... gleich wesentliche Formen des Denkens, und der Satz ist sogar die urspr�nglichere von beiden, da der Gedanke zun�chst als Ganzes gegeben ist und dann erst in seine Bestandteile gegliedert wird� (Gr. d. Psychol.5, S. 365 f.). Urspr�nglich ist das Prinzip, �da� die Wortfolge der Vorstellungsfolge entspricht. darum gehen namentlich diejenigen Redeteile voraus, welche die am st�rksten das Gef�hl erregenden und die Aufmerksamkeit fesselnden Vorstellungen ausdr�cken� (l. c. S. 366). Vgl. STEINTHAL, Einl. in d. Psychol. 1. DELBR�CK, Grundfr. d. Sprachforsch. 1901.


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