
3. Ethik
Alles sittliche Handeln und Wollen ist auf die Natur gerichtet, erstrebt Einheit von Vernunft und Natur, wenn auch so, dass die Vernunft �berwiegt. Zu der Ethik, als dem niemals vollendeten Naturwerden der Vernunft, geh�rt daher auch die Geschichte, vom Beginne menschlichen Wirkens an. Sitten- und Naturgesetz sind keine Gegens�tze, denn das Sittengesetz ist das nat�rliche Lebensgesetz der Vernunft oder das Gesetz der vern�nftigen Natur. Dem Unnormalen in der Natur entspricht auf dem Gebiete des Vern�nftigen die Unsittlichkeit.
Schleiermachers Ethik tritt daher in einen ziemlich sch�rfen Gegensatz zu der Kantischen, in deren kategorischem Imperativ er einen rein juridischen Begriff erblickt; seine Vorbilder sind Plato, Spinoza und, ihm selbst unbewu�t, auch Leibniz. Gegen�ber dem Dualismus von Sollen und Sein will er deren Einheit, gegen�ber dem �beschr�nkenden� das �frei bildende� Prinzip, gegen�ber dem Allgemeinen das Individuelle verteidigen. Jeder soll auf seine eigene Art die Menschheit darstellen, sich zur Lebensaufgabe machen, �immer mehr zu werden, was er ist�, wenn er auch nie damit fertig wird. Das sittliche Leben besteht weiter in der Wechselwirkung von �symbolisierendem� (begreifendem) Erkennen und �organisierendem� (bildendem) Darstellen. Durch letzteres gestaltet die Vernunft die Natur nach ihrem Sinn, in ersterem bezeichnet sie das von ihr durchdrungene Naturgebilde als ihr zugeh�rig. Mit dieser Zweiteilung kreuzt sich die weitere in das Identische (Allgemeine) und Differenzierte (Individuelle). So ergeben sich vier Gebiete des sittlichen Lebens: Verkehr, Eigentum, Wissen (Denken) und Gef�hl.
Damit treten wir in die eigentliche Sittenlehre ein, die Schleiermacher von dreifachem Gesichtspunkt aus als: a) Pflichten-, b) Tugend- und c) G�terlehre auffa�t. Die kunstvolle Gliederung der einzelnen Teile k�nnen wir nicht wiedergeben (vgl. dar�ber Franz Vorl�nder a. a. O. S. 161 - 329), sondern nur das allgemeine Schema. Die Pflichten zerfallen, nach dem Einteilungsgrund des Universellen und Individuellen einer-, der Gemeinschaftsbildung und Aneignung anderseits, in: Rechts-, Berufs-, Liebes- und Gewissenspflichten. Die Tugend oder die Ineinsbildung von Vernunft und Sinnlichkeit ist entweder Gesinnung oder Fertigkeit, und zwar wiederum erkennend oder darstellend. Daraus entspringt die platonische Vierzahl der Kardinaltugenden; nur dass an die Stelle der Gerechtigkeit bezeichnenderweise die christliche Tugend der Liebe tritt. Am eingehendsten und liebevollsten hat Schleiermacher, entsprechend seiner harmonisierenden Natur, die G�terlehre ausgebildet. Jenen vier Gebieten des sittlichen Lebens entsprechen die vier sittlichen Verh�ltnisse: Recht, Geselligkeit, Glaube (= Vertrauen auf die Wahrhaftigkeit), Offenbarung. Auf diesen bauen sich, auf der Grundlage der Familie ruhend, vier Organismen oder G�ter: Staat, gesellige Gemeinschaft, Schule (im weitesten Sinne) und Kirche auf. Ein Gut hei�t jede Einheit von Vernunft und Natur; das h�chste Gut ist die Gesamtheit aller dieser Einheiten.
Ohne Frage hat Schleiermachers Sittenlehre manche wertvolle Gesichtspunkte, wie die des Individuellen, der nat�rlichen Sittlichkeit, des Gutes, st�rker hervorgekehrt, und seine Forderung der Ausbildung des Individuellen, das doch wieder in untrennbarem Zusammenhang mit den verschiedenen Formen der Gemeinschaft steht, hat er mit warmem Verst�ndnis namentlich auf das Gebiet der Erziehung angewandt, die nach ihm, unabh�ngig von Staat und Kirche, v�llig frei rein auf die Grundlage der Wissenschaft zu stellen ist. Aber methodisch gelangt seine Ethik doch �ber ein Beschreiben der sittlichen Verh�ltnisse nicht hinaus und dringt nicht zu ihrer Begr�ndung vor. Von dauernderem Werte ist seine Religionsphilosophie.