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Politik | RP ONLINE · Aug 21, 2026

Justizministerin Stefanie Hubig: „Beim Jugendstrafrecht geht es nicht um Kuscheljustiz“

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Jan Drebes, Kerstin Münstermann · RP ONLINE

Justizministerin Stefanie Hubig „Beim Jugendstrafrecht geht es nicht um Kuscheljustiz“

23.08.2026 · 10:51 Uhr

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Foto: Michael Kappeler/dpa/Michael Kappeler

Interview | Berlin · Nach dem Berliner CSD-Anschlag lehnt die Bundesjustizministerin härteres Erwachsenenstrafrecht für junge Straftäter ab. Ein Gespräch über rechtliche Folgen des Terroranschlags, die Einführung von „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht und wie KI die Arbeit von Gerichten verändert.

Frau Ministerin, der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day liegt einige Wochen zurück. Welche Lücken sehen Sie bei der Terrorabwehr in Deutschland?

Hubig Der Anschlag auf den CSD hat mich bestürzt, das Leid der Betroffenen ist nicht zu ermessen. Hinzu kommt: Der Täter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefährlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern. Das ist schwer bedrückend. Wir müssen daraus Konsequenzen ziehen. Der Innenminister und ich führen dazu Gespräche. Ich kann mir vorstellen, dass wir insbesondere beim Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz ansetzen.

Können Sie das bitte ausführen?

Hubig Die Sicherheitsbehörden haben oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgeht. Wir müssen sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen kann, wo es nötig ist. Das ist besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheidet, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Denn Bewährung kommt nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass der Täter keine Straftaten mehr begehen wird. Für solche Prognosen können Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein. Gleiches gilt für Entscheidungen über eine Vorbewährung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat.

Worum geht es dabei?

Hubig Die Vorbewährung gibt es nur im Jugendstrafrecht. Das Gericht kann sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Fachleute halten die Vorbewährung für ein sinnvolles Instrument, diese Einschätzung teile ich. Wir sollten sie also beibehalten. Aber ich kann mir vorstellen, dass wir hier etwas nachschärfen müssen. Es muss auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung darf nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar ist.

Hat das Berliner Gericht Fehler gemacht?

Hubig Ich bewerte keine gerichtlichen Entscheidungen, das steht mir nicht zu. Die Justiz ist unabhängig und sie hat oft sehr schwierige Entscheidungen zu treffen, gerade wenn es um Prognosen geht. Solche Entscheidungen macht sich niemand leicht.

Der Fall hat die Frage aufgeworfen, ob Gefährder nicht grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden sollten. Wäre das sinnvoll aus Ihrer Sicht?

Hubig Das würde unser Land nicht sicherer machen – und mehr Gerechtigkeit bedeutet es auch nicht. Beim Jugendstrafrecht geht es nicht um Kuscheljustiz. Auch dort sind lange Haftstrafen und einschneidende Maßnahmen möglich. Aber der Ansatz ist klar: Es geht darum, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen. Das sollte weiterhin unser Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert haben. Denn sie sind oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, kann das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern.

Hubig Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Die queere Community ist gerade in jüngster Zeit schweren Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Dagegen muss sich eine breite demokratische Mehrheit positionieren. Eine Ergänzung des Grundgesetzes wäre dafür ein kraftvolles Zeichen. Sie würde auch zum Geist unserer Verfassung passen. Das Grundgesetz verbietet bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.

Wann wird es einen Aufschlag dazu von Ihnen geben?

Hubig Wir müssen dazu in der Regierung noch Gespräche führen. Es ist bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gibt. Allerdings sehe ich auch ermutigende Signale. Mehrere unionsgeführte Landesregierungen unterstützen den Vorschlag. Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen.

In diesem Sommer hat der Rücktritt von Jens Spahn eine Debatte um die Leihmutterschaft losgetreten. Ist die Regelung in Deutschland reformbedürftig?

Hubig Für die Union ist eine Liberalisierung der Leihmutterschaft tabu. Das respektiere ich. Da werden wir nichts ändern. Ganz anders gelagert ist die Frage, wie das Recht mit Kindern umgeht, die per Samenspende gezeugt werden und in einer Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden. Hier werbe ich für eine behutsame Reform.

Inwiefern?

Hubig Im geltenden Abstammungsrecht ist es so: Mutter ist natürlich die Frau, die das Kind geboren hat. Ihre Partnerin ist bei der Geburt nicht Mutter, sie muss das Kind adoptieren, um Mutter zu sein. Das gilt auch dann, wenn der Samenspender gar nicht rechtlicher Vater werden will oder kann. Ich finde: Auch Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, sollten von Geburt an zwei Elternteile haben können. Das lässt sich regeln, ohne an den Grundfesten des Abstammungsrechts zu rütteln.

Sie haben bereits vor einiger Zeit angekündigt, im Sexualstrafrecht den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ einführen zu wollen.

Hubig Ja, ich bin überzeugt: Wir brauchen eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Bislang gilt im deutschen Recht eine Regelung nach dem Modell „Nein heißt Nein“. Das schützt die sexuelle Selbstbestimmung nicht optimal. Ich denke vor allem an Fälle, in denen das Opfer in eine Schockstarre fällt und seinen Willen gar nicht artikulieren kann. Insbesondere in solchen Fällen kann eine „Nur Ja heißt Ja“-Regel einen echten Unterschied machen.

Wann kommt das?

Hubig Auch dazu müssen wir in der Regierung noch Gespräche führen. Aber wir arbeiten bereits an einem konkreten Regelungsvorschlag. Klar ist: Für Jugendliche werden wir „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall einführen. So will es eine Richtlinie der EU, die wir als Bundesregierung auch einhellig unterstützt haben. Ich finde: Wir sollten nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Deshalb sollten wir „Nur Ja heißt Ja“ auch für Erwachsene einführen. Der Schritt ist nicht besonders groß – aber er ist notwendig. Und eine Mehrheit im Bundesrat ist auch dafür.

Ein ganz anderes Themengebiet betrifft den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz in Gerichten und durch Anwälte. Wie bewerten Sie die Entwicklung?

Hubig Die KI bedeutet eine Revolution – auch für unser Recht. Natürlich kann und darf die KI die richterliche Entscheidung nicht ersetzen. Am Ende müssen Menschen entscheiden. Aber der Einsatz von KI wird über kurz oder lang überall im Rechtssystem selbstverständlich sein. Ich sehe darin vor allem eine Chance. KI kann Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht erleichtern. Und sie kann die Justiz wesentlich entlasten. Bereits heute gibt es vielversprechende Einsatzmöglichkeiten für KI bei Gerichten, zum Beispiel bei der Anonymisierung von Urteilen oder beim Umgang mit Massenverfahren. Eine Klageflut, wie wir sie zum Beispiel bei den Fluggastrechten sehen, lässt sich mit KI-Tools besser bewältigen.

Wobei manche Klagewelle durch Künstliche Intelligenz ja erst noch verschärft wird.

Hubig Ja, das ist richtig: Viele Bürgerinnen und Bürger und Anwältinnen und Anwälte setzen schon heute KI ein. Und das führt dazu, dass bei Gerichten mehr Klagen und vor allem längere Klageschriften eingehen. Deshalb halte ich es für notwendig, dass wir auch das Prozessrecht fortentwickeln: Gerichte müssen den Parteien klare Vorgaben machen können, wie sie ihr Anliegen vorbringen. Es kann nicht sein, dass Gerichte förmlich zugeschüttet werden mit unstrukturiertem KI-Text. Wir arbeiten gerade an Vorschlägen für eine Reform des Prozessrechts.

Was raten Sie Menschen also beim Umgang mit Verbraucherportalen, die unterstützt von KI Klagen einreichen?

Hubig Gerade für die Durchsetzung von Verbraucherrechten bietet KI große Chancen. Aber Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorab gut über die jeweiligen Anbieter und ihre Tools informieren. Und generell gilt: Man sollte nie blind darauf vertrauen, dass schon alles stimmt, was einem die KI übers Recht erzählt. Wer bei wichtigen rechtlichen Angelegenheiten auf der sicheren Seite sein möchte, sollte professionellen juristischen Rat suchen.

Eine Frage an Sie als SPD-Politikerin: Können Sie die Kritik an den Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil verstehen?

Hubig Die Umfragewerte der SPD und die jüngsten Wahlergebnisse können niemanden zufrieden stimmen. Das ist doch klar. Aber Personaldebatten sind das Letzte, was die SPD jetzt braucht. Wir sollten uns als Partei darauf konzentrieren, was wir an Inhalten den Menschen anbieten können, um Vertrauen zurückzugewinnen. Die SPD war immer dann stark, wenn sie sich auf ihre DNA besonnen hat.

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