Leichlingen und Rhein-Berg Neue Beratungstermine zum Betreuungsrecht
20.08.2026 · 11:17 Uhr
Leichlingen · Wer Fragen zum Betreuungsrecht hat, kann sich im September bei Beratungssprechstunden vor Ort informieren. Die Angebote sind kostenlos und richten sich vor allem an Betroffene und Angehörige.
Zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht stehen Bürgerinnen und Bürgern im Rheinisch-Bergischen Kreis regelmäßige Beratungsangebote vor Ort zur Verfügung. Die Angebote finden in Zusammenarbeit mit den im Kreis tätigen Betreuungsvereinen statt. Zusätzlich werden regelmäßig Informationsveranstaltungen in den Kommunen angeboten, so auch im September.
Burscheid
Donnerstag, 10. September, von 12 bis 14 Uhr: Beratungssprechstunde im Rathaus Burscheid, Höhestraße 7–9, Raum 0.01.
Leichlingen
Donnerstag, 10. September, von 14.30 bis 17 Uhr, Beratungssprechstunde im Quartiersbüro Leichlingen, Kirchstraße 6–8.
Wermelskirchen
Montag, 7. September, von 14.30 bis 17 Uhr, Beratungssprechstunde im Haus der Begegnung (1. Etage), Schillerstraße 6.
In allen drei Städten des Nordkreises ist Anne Boddenberg vom Betreuungsverein des Diakonischen Werkes Leverkusen die Beraterin vor Ort. Um mit ihr zu sprechen, müssen Interessenten einen Termin vereinbaren – telefonisch unter 02171 7504114 oder per E-Mail an anne.boddenberg@diakonie-leverkusen.de.
Weitere Beratungstermine
In allen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises außer Bergisch Gladbach können auch außerhalb dieser Sprechstunden individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Auf Wunsch sind zudem Hausbesuche möglich.
Betreuungsvereine sind gemeinnützige Organisationen, die Menschen rund um das Thema rechtliche Betreuung unterstützen. Sie beraten zum Beispiel Betroffene und Angehörige, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig oder sinnvoll sein könnte, informieren über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung oder beraten und begleiten Menschen, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sind. Bei Fragen zu Behörden, Anträgen und persönlichen Angelegenheiten können sie Orientierung geben. Wichtig dabei: Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht, dass jemand automatisch „entmündigt“ wird. Sie soll Menschen unterstützen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
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