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Zürich – News aus der Stadt & Region | NZZ Nachrichten · Aug 21, 2026

In Zürich können Anwohner gar gegen ein geplantes Bänkli vor einer Gelateria Einsprache erheben. Christian Jott Jenny findet: «Gewerbetreibenden sollte man das Leben nicht schwermachen»

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Isabel Heusser · Neue Zürcher Zeitung

In Zürich können Anwohner gar gegen ein geplantes Bänkli vor einer Gelateria Einsprache erheben. Christian Jott Jenny findet: «Gewerbetreibenden sollte man das Leben nicht schwermachen»

Für die Boulevardgastronomie in der Stadt Zürich gelten strenge Regeln. Nun gibt es Gegenwehr.

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Damit die Gäste ihre Glace draussen essen können, will eine Gelateria vor dem Geschäft zwei Bänke aufstellen. Doch das ist gar nicht so einfach.

Damit die Gäste ihre Glace draussen essen können, will eine Gelateria vor dem Geschäft zwei Bänke aufstellen. Doch das ist gar nicht so einfach.

Annick Ramp / NZZ

Etwas verloren steht eine Frau mit einer Glace in der Hand vor der kleinen Gelateria oberhalb des Grossmünsters in der Stadt Zürich. Es ist sonnig, bei diesem Wetter möchte kaum jemand seine Glace im Innern des Ladens essen. Doch im Freien gibt es keine Sitzplätze.

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Die Gelateria hat im letzten Herbst eröffnet. Um Gäste draussen bewirtschaften zu dürfen, brauchen die Betreiber eine Bewilligung – selbst wenn es wie in diesem Fall nur um zwei Sitzbänke mit Platz für insgesamt sechs Personen geht, die entlang der Hausfassade aufgestellt werden sollen. Denn der Boden ist öffentlicher Grund.

Allein für die beiden Sitzbänke ist ein aufwendiges Baugesuch nötig, das auf der entsprechenden Onlineplattform des Kantons einsehbar ist: Es enthält sechs mehrseitige Dokumente mit Katasterplänen, einem Betriebskonzept, einer «Lärmprognose Aussenbestuhlung» und einer genauen Beschreibung der Bänke (35 Zentimeter hoch, 160 Zentimeter breit, 24 Zentimeter tief, Farbe «hot pink»). Anwohner können dagegen Einsprache erheben.

Wie Gastronomen die öffentlichen Aussenflächen zu gestalten haben, hat die Stadt in einem eigenen Leitfaden genau geregelt. Die darin enthaltenen Bestimmungen reichen von Vorgaben für die Begrünung (Töpfe müssen verschiebbar sein) über Grössen von Menutafeln (maximal 0,8×1,2 Meter) bis hin zu verbotenen Elementen. Dazu gehören Bodenbeläge, Kunstobjekte und Bartheken. Auch Beleuchtungen sind nicht erlaubt.

Der Leitfaden ist rechtsverbindlich. Und die Stadt kontrolliert durchaus, ob die Bestimmungen eingehalten werden. Diese Erfahrung musste etwa die Direktorin des Hotels und Restaurants Spirgarten in Zürich Altstetten machen. Wie das «Tagblatt der Stadt Zürich» berichtete, wurde die Gewerbepolizei bei ihr vorstellig, weil sie auf der Terrasse der Brasserie eine Lichterkette installiert hatte. Auf den Tischen standen zudem elektrische Lämpchen.

Besorgt über «prekäre» Lärmsituation

Sind solch detaillierte Regulierungen wirklich nötig? Oder würgen sie vielmehr kreatives Unternehmertum ab? Über die Antworten auf diese Fragen wird in Zürich seit Jahren gestritten.

Das Beispiel der Gelateria zwischen Nieder- und Oberdorf zeigt, welche Interessen bei der Nutzung des öffentlichen Raums aufeinandertreffen.

Auf der einen Seite steht Felix Stocker, Präsident des Quartiervereins Zürich 1 rechts der Limmat. Er hat die Vereinsmitglieder per E-Mail über das Baugesuch der Gelateria informiert. «Als Anwohnende haben Sie die Möglichkeit, dagegen eine Einsprache zu machen», heisst es darin.

Zur NZZ sagt Stocker, er mache die Mitglieder des Quartiervereins standardmässig auf Einsprachemöglichkeiten bei ausgeschriebenen Boulevardflächen aufmerksam – egal, um welche Art von Betrieb es sich handle. Mit Gewerbefeindlichkeit habe das nichts zu tun, und in den allermeisten Fällen hätten Anwohner und Betreiber ein gutes Verhältnis.

Doch aus Stockers Sicht steht der öffentliche Raum unter Druck und wird zunehmend kommerzialisiert. Diese Wahrnehmung hat sich verstärkt, weil die Stadt nach der Pandemie die vergrösserten Boulevardflächen beibehalten hat. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt seien freie Aussenräume dadurch rar geworden, sagt Stocker.

Besonders prekär sei die Lärmsituation. Vor allem Familien und ältere Leute zögen weg, weil es ihnen zu laut geworden sei. «Das Nachtleben gehört hier dazu. Aber die Altstadt ist eben auch ein Wohnquartier.» Die Betreiber der Gelateria reagierten nicht auf eine Anfrage der NZZ.

Auf der anderen Seite: Christian Jott Jenny, Tenor, Kulturproduzent und Gemeindepräsident von St. Moritz. Er führt im Oberdorf in der Stadt Zürich das «Amt für Ideen», das sich in unmittelbarer Nähe der Gelateria befindet. Jenny hat Stockers E-Mail ebenfalls erhalten – und versteht sie als Aufruf, Einsprache gegen die Sitzbänke einzureichen.

«Bemerkenswert» sei dies, findet Jenny. Und fügt an: «Das Quartier lebt von engagierten Gewerbetreibenden. Gerade ihnen sollte man das Leben nicht schwermachen.» Und wegen ein paar Sitzplätzen vor einem Glaceladen bestehe kaum die Gefahr, dass die Nachbarschaft von übermässigem Lärm geplagt werde.

Jungfreisinnige wollen weniger Vorgaben

Längst sind die Vorgaben für die Boulevardgastronomie zum Politikum geworden. Im Stadtparlament hat sich eine breite Mehrheit für eine Lockerung bei den Beleuchtungsvorschriften starkgemacht. Künftig sollen immerhin kleine Lämpchen erlaubt sein, die nicht nach oben leuchten.

In diesen Tagen haben ausserdem die Jungfreisinnigen eine Einzelinitiative im Stadtparlament eingereicht. Sie fordern weitere Lockerungen. Insbesondere sollen Bestimmungen für das Mobiliar und die Ausstattung der Boulevardgastronomie «verhältnismässig, sachlich begründet und einfach umsetzbar» sein. Verbindliche Vorgaben sollen sich auf Sicherheitsanforderungen, die Hindernisfreiheit oder den Schutz vor «übermässigen Emissionen» beschränken.

Mindestens auf den Bänken vor der Zürcher Gelateria dürften ein paar Glace essende Kundinnen und Kunden kaum für «übermässige Emissionen» sorgen – erst recht nicht gemessen an dem Restaurant gleich nebenan, das draussen über ein Dutzend Tische und Stühle aufgestellt hat.

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