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Wirtschaft – News, Hintergründe und Analysen | NZZ Nachrichten · Aug 20, 2026

Die Schweiz und China schliessen die Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens ab

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Peter A. Fischer, Kevin Weber · Neue Zürcher Zeitung

Die Schweiz und China schliessen die Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens ab

Peking und Bern haben sich überraschend schnell auf eine substanzielle Modernisierung ihres Freihandelsabkommens geeinigt. Dieses soll Schweizer Exporteuren wesentliche Vorteile und Erleichterungen gegenüber der europäischen Konkurrenz sichern.

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Bundespräsident Guy Parmelin hat seine Verhandlungsziele erreicht.

Bundespräsident Guy Parmelin hat seine Verhandlungsziele erreicht.

Peter Schneider / Keystone

Seit dem 1. Januar 2014 ist ein Freihandelsabkommen mit China in Kraft, das die Schweiz als erstes europäisches Land mit dem Reich der Mitte abschliessen konnte. Es hat der Schweizer Wirtschaft bereits zu substanziellen Vorteilen gegenüber der Konkurrenz aus der EU verholfen und dem Handel mit China Auftrieb verliehen. Doch bei Verhandlungsabschluss hatten die Chinesen damals noch mit Verweis auf ihren Entwicklungsstand auf zahlreiche Ausnahmen gepocht, um «sensitive» Teile ihrer Industrie vor der als übermächtig empfundenen Konkurrenz zu schützen. Inzwischen ist China zu einem Industrieland geworden, das keinen besonderen Schutz mehr braucht.

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Seit gut zwei Jahren verhandeln die beiden Länder deshalb über eine Erweiterung ihres Abkommens. Wie Bundespräsident Guy Parmelin und der chinesische Handelsminister Wang Wentao am Donnerstag in Bern erklärten, haben sie sich nach bloss fünf Verhandlungsrunden auf eine substanzielle Optimierung geeinigt und die Verhandlungen abgeschlossen. Dafür hat China Zugeständnisse gemacht, wie es sie sonst noch in keinem Freihandelsabkommen gewährte. Wie aus Verhandlungskreisen verlautet, erklärte der chinesische Handelsminister denn auch, man sehe das Erreichte als einen Beweis und ein Muster dafür, dass Peking zu echten Konzessionen bereit sei.

Verbesserungen für die Uhrenindustrie

Die erreichte Einigung stellt der Schweizer Wirtschaft wesentliche Verbesserungen in Aussicht. Nach dem bisherigen Freihandelsabkommen von 2014 war nur rund die Hälfte aller Schweizer Exportgüter in China zollfrei, während umgekehrt fast alle chinesischen Exporte zollfrei in die Schweiz gelangten, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mitteilt.

Mit dem nun optimierten Abkommen sollen mittelfristig 99,8 Prozent der gegenwärtigen Exporte der Schweiz zollfrei auf den chinesischen Markt gelangen. 77,5 Prozent davon ab Inkrafttreten des aktualisierten Abkommens; der Rest nach Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren.

Bundesrat Guy Parmelin und sein chinesischer Amtskollege Wang Wentao bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Erweiterung des Freihandelsabkommens der beiden Länder, aufgenommen im Juli 2024.

Bundesrat Guy Parmelin und sein chinesischer Amtskollege Wang Wentao bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Erweiterung des Freihandelsabkommens der beiden Länder, aufgenommen im Juli 2024.

PD

Das optimierte Abkommen ermöglicht laut dem WBF bei Schweizer Exporten nach China mit den gegenwärtigen Handelsflüssen ein zusätzliches Zolleinsparungspotenzial von 244 Millionen Franken pro Jahr. Erwartet wird, dass das Abkommen den Handel zusätzlich belebt. Stark profitieren würde die bisher praktisch ausgenommene Uhrenindustrie, deren Exporte ganz von Zoll befreit würden. Aber auch die bis anhin nur teilweise ausgenommene Maschinenindustrie könnte neu zollfrei exportieren. Profitieren sollen auch Pharma- und Chemieexporte.

Bei Röstkaffee und Käse besteht eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Diese Produkte erhielten bislang Teilkonzessionen oder waren ausgeschlossen. Weitere Schweizer Agrarexportprodukte wie Schokolade, Baby- und Kleinkindnahrung, Wein und Trockenfleisch sind bereits unter dem bestehenden Freihandelsabkommen von Zöllen befreit.

Vereinfachte Ursprungsregeln sollen es den Unternehmen künftig erleichtern, das Freihandelsabkommen in Anspruch zu nehmen. Explizit vorgesehen ist auch ein Informationsaustausch für KMU.

Laut dem Schweizer Verhandlungsteam wird das Abkommen zudem den Marktzugang in China für Schweizer Investoren nicht zuletzt aus dem Maschinenbau deutlich erleichtern und Rechtssicherheit schaffen.

Neues Verfahren bei Exportlizenzen

China hat in vergangener Zeit vor allem durch restriktive Exportlizenzen für seltene Erden für Unruhe gesorgt. Das optimierte Abkommen sieht für Exportlizenzen generell eine Notifikationspflicht und ein vorgängiges Informationsverfahren vor.

Im Bereich der Finanzdienstleistungen soll das Abkommen Banken und Versicherungen, die in China präsent sind, mehr Rechtssicherheit beim Zugang zu Zahlungs- und Clearingsystemen und zu offiziellen Finanzierungsfazilitäten sichern. Zudem werden diverse Marktzugangseinschränkungen oder bisher bestehende Zwänge zum Eingehen von Joint Ventures aufgehoben. Laut der Mitteilung des Seco soll dies Marktzugangsbedingungen gewährleisten, die mit denjenigen von Konkurrenten aus dem asiatisch-pazifischen Raum vergleichbar sind und damit Vorteile gegenüber Wettbewerbern aus Europa bieten. Wie aus Verhandlungskreisen verlautete, soll das Abkommen neu auch eine Meistbegünstigungsklausel enthalten: Gewährt China einem anderen Land weitergehende Konzessionen, soll davon auch die Schweiz profitieren.

Die Schweiz wiederum erleichtert für chinesische Unternehmen die Einreise von natürlichen Personen zur Erbringung von Dienstleistungen für eine Dauer von bis zu 90 Tagen.

Neu enthält das Abkommen auch ein Kapitel, das Rechtssicherheit für den digitalen Handel schaffen und unter anderem auch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Dokumente erleichtern will.

Vereinbarungen zu Arbeits- und Menschenrechten

Die Sozialdemokratische Partei hat bereits angekündigt, dass sie gegen ein modernisiertes Abkommen mit China das Referendum ergreifen will, sollte dieses nicht wesentliche Verbesserungen im Bereich der Nachhaltigkeit bringen.

Die schweizerische Verhandlungsführung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass China zum ersten Mal überhaupt in einem Freihandelsabkommen eine ganze Reihe von Zugeständnissen gemacht habe. Neu enthält die Präambel einen Verweis auf die Menschenrechte und auf Rechte und Pflichten aus Umweltübereinkommen. Zum ersten Mal verpflichte sich China auch auf ein explizites Verbot der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit sowie zur Umsetzung der entsprechenden ILO-Abkommen. Und auch bei der Streitbeilegung gibt es Neuigkeiten. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten sollen erstmals Expertenpanels installiert werden, vor denen Missstände reklamiert, diskutiert und hoffentlich beseitigt werden können.

Die Frage der Menschenrechte ist zwar nicht genuiner Bestandteil klassischer Freihandelsabkommen, dürfte aber ein wichtiger Bestandteil sein, um sich die Zustimmung chinakritischer Kreise zu sichern. Mit den bemerkenswerten Konzessionen dürfte die chinesische Regierung unter anderem beweisen wollen, dass sie anders als die USA bereit ist, echte, reziproke Freihandelsabkommen zu schliessen. Gleichzeitig betont die Schweizer Seite wohl mit Blick auf ihre Beziehungen zu den USA, dass es sich um eine Aktualisierung ihres bestehenden Abkommens mit China und nicht um das Eingehen einer neuen strategischen Partnerschaft handle.

China ist der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz, nach der EU und den USA. Im Jahr 2025 belief sich das bilaterale Warenhandelsvolumen laut dem Seco auf rund 33,5 Milliarden Franken. Die Schweiz exportierte Waren im Wert von rund 15,2 Milliarden Franken in die Volksrepublik China und importierte Waren im Wert von rund 18,3 Milliarden Franken.

Das Abkommen soll noch in diesem Jahr formell unterzeichnet werden und dann nach den Genehmigungsverfahren in beiden Ländern stufenweise in Kraft treten.

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