Die Schweiz hat plötzlich Geld. Viel Geld. Für die Armee findet der Bundesrat finanzpolitischen Spielraum. Für die 13. AHV-Rente hingegen wird über höhere Mehrwertsteuer und zusätzliche Belastungen diskutiert. Das ist kein Detail. Es ist eine politische Prioritätensetzung.
Die Botschaft des Bundesrates ist bemerkenswert: Für die Verteidigungsfähigkeit soll zusätzliches Geld mobilisiert werden. Martin Pfister will die Luftverteidigung ausbauen, Drohnenabwehr beschaffen und Rüstungsausgaben beschleunigen. Der Bundesrat hält deshalb an einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Armee fest. Insgesamt sollen damit rund 24 Milliarden Franken zusätzliche Einnahmen für Rüstungsausgaben generiert werden. (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
Und gleichzeitig?
Für die 13. AHV-Rente, über die das Schweizer Volk bereits abgestimmt und Ja gesagt hat, wird weiterhin über deren Finanzierung gestritten.
Das ist schwer zu erklären.
Wenn Geld für die Armee plötzlich vorhanden ist
Man muss die Dinge auseinanderhalten: Die Bundeskasse ist nicht buchstäblich „sprudelnd voll“. Der Bund hat Verpflichtungen, Ausgaben und langfristige strukturelle Probleme.
Aber genau deshalb wird die politische Argumentation interessant.
Denn sobald es um die Armee geht, wird mit zusätzlichem finanziellen Spielraum gearbeitet.
SRF berichtet ausdrücklich, dass die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets über die Bundeskasse finanziert werden soll. Begründung: bessere Budgetprognosen gäben dem Bund den notwendigen Handlungsspielraum. (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
Für die 13. AHV-Rente lautet die Logik dagegen anders.
Dort wird auf eine zusätzliche Finanzierung bestanden.
Das Parlament hat sich im Juni 2026 schliesslich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte ausgesprochen. Das Volk muss darüber noch entscheiden. Die zusätzliche Mehrwertsteuer soll ab 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Franken einbringen. (Bundesamt für Sozialversicherungen)
Die 13. AHV-Rente kostet allerdings wesentlich mehr: Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechnet ab 2026 mit 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr. (Bundesamt für Sozialversicherungen)
Und genau hier beginnt die eigentliche politische Debatte.
Das Volk hat entschieden
Am 3. März 2024 sagte das Schweizer Volk Ja zur 13. AHV-Rente.
Die Entscheidung war demokratisch.
Die Umsetzung ist inzwischen beschlossene Sache: Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt. (Bundesamt für Sozialversicherungen)
Man kann über die Initiative diskutieren.
Man kann sie für zu teuer halten.
Man kann argumentieren, dass auch Wohlhabende davon profitieren.
Man kann eine andere Altersvorsorge fordern.
Aber eines kann man nach einer Volksabstimmung nicht einfach wegdiskutieren:
Die Bevölkerung hat entschieden.
Und jetzt kommt die eigentliche Frage:
Warum wird bei der Umsetzung dieser Volksentscheidung sofort über neue Einnahmequellen für die AHV gesprochen, während bei der militärischen Aufrüstung gleichzeitig zusätzliche Mittel aus verbesserten Bundesfinanzen mobilisiert werden?
Zwei verschiedene Massstäbe?
Genau diesen Eindruck muss man diskutieren dürfen.
Für die Armee lautet das politische Signal:
Die Sicherheitslage hat sich verändert. Wir müssen handeln.
Für die AHV lautet das Signal:
Die finanzielle Lage ist angespannt. Wir müssen neue Einnahmen beschaffen.
Beides kann gleichzeitig richtig sein.
Aber dann muss der Bundesrat erklären, warum zusätzliche finanzielle Spielräume bei der einen politischen Priorität sofort genutzt werden können, während bei der anderen Priorität neue Belastungen für die Bevölkerung notwendig sein sollen.
Denn die Bürgerinnen und Bürger bezahlen letztlich beides.
Die Armee wird über Steuern finanziert.
Die AHV wird über Beiträge, Mehrwertsteuer und Bundesmittel finanziert.
Die Frage ist deshalb nicht, ob jemand bezahlt.
Die Frage ist:
Wer soll bezahlen – und wofür?
Die Mehrwertsteuer wird zum politischen Joker
Besonders pikant ist, dass die Mehrwertsteuer inzwischen für mehrere politische Projekte herhalten soll.
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer für zusätzliche Rüstungsausgaben befristet erhöhen. Gleichzeitig soll auch die Finanzierung der 13. AHV-Rente über eine Mehrwertsteuererhöhung erfolgen.
Wenn beide Vorhaben umgesetzt werden, würde der normale Mehrwertsteuersatz von heute 8,1 auf 9 Prozent steigen. SRF bezeichnet dies als den höchsten Mehrwertsteuersatz, den die Schweiz je hatte. (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF))
Das bedeutet:
Der Bürger bezahlt an der Kasse.
Beim Einkauf.
Beim Essen.
Bei Dienstleistungen.
Beim täglichen Konsum.
Und während der Staat über zusätzliche Einnahmen verfügt, soll gleichzeitig weiter darüber diskutiert werden, wie die Finanzierung der 13. AHV-Rente organisiert wird.
Das wirkt zunehmend wie ein finanzpolitisches Puzzle, bei dem der Bürger am Ende immer das fehlende Teil bezahlen soll.
Warum nicht zuerst die Prioritäten überprüfen?
Natürlich wäre es unseriös zu behaupten, man könne einfach eine Milliarde Franken aus dem Verteidigungsbudget nehmen und damit die gesamte AHV finanzieren.
So funktioniert der Bundeshaushalt nicht.
Aber darum geht es auch nicht.
Es geht um eine politische Grundsatzfrage:
Wenn der Bund zusätzliche Milliarden für neue Aufgaben mobilisieren kann, warum wird nicht zuerst geprüft, ob bestehende Einnahmen und Ausgaben anders priorisiert werden können?
Der Staat hat kein Einnahmenproblem allein.
Er hat auch ein Prioritätenproblem.
Jeder zusätzliche Franken kann nur einmal ausgegeben werden.
Ein Franken für eine Drohnenabwehr kann nicht gleichzeitig einen Franken für die AHV finanzieren.
Ein Franken für einen Rüstungsfonds kann nicht gleichzeitig für Renten, Bildung, Infrastruktur oder Schuldenabbau verwendet werden.
Deshalb muss die Politik offen sagen, was ihr wichtiger ist.
Sicherheit ist wichtig. Aber soziale Sicherheit auch.
Niemand bestreitet, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit überprüfen muss.
Der Krieg in Europa hat gezeigt, dass Drohnen und moderne Distanzwaffen die militärische Realität verändert haben. Die Schweiz muss darauf reagieren können.
Aber auch die finanzielle Realität der Bevölkerung hat sich verändert.
Mieten steigen.
Krankenkassenprämien steigen.
Lebenshaltungskosten steigen.
Und gleichzeitig soll die Mehrwertsteuer steigen.
Für Rentnerinnen und Rentner ist die 13. AHV-Rente deshalb nicht irgendein Luxusprojekt. Sie wurde gerade deshalb angenommen, weil ein Teil der Bevölkerung das Gefühl hat, dass die bisherigen Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht mehr Schritt halten.
Wer ihnen jetzt sagt, dafür müsse eben die Mehrwertsteuer erhöht werden, muss sich eine einfache Gegenfrage gefallen lassen:
Warum gilt bei der Armee der finanzielle Spielraum des Bundes – und bei der AHV plötzlich die finanzielle Enge?
Die entscheidende Frage an Martin Pfister
Martin Pfister hat politisch geschickt gehandelt.
Er hat die Sicherheitslage genutzt, um der Armee zusätzliche finanzielle Priorität zu verschaffen.
Das ist sein gutes Recht.
Aber genau deshalb sollte die Öffentlichkeit jetzt dieselbe Frage an ihn und den gesamten Bundesrat stellen:
Wenn eine Milliarde für die Luftverteidigung kurzfristig mobilisiert werden kann – warum kann nicht zumindest ein Teil des zusätzlichen finanziellen Spielraums für die Finanzierung der 13. AHV-Rente eingesetzt werden, bevor die Bevölkerung erneut zur Kasse gebeten wird?
Die Antwort darauf darf nicht einfach lauten:
„Das sind zwei verschiedene Töpfe.“
Denn am Ende stammen beide Töpfe aus derselben Quelle:
aus dem Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger.
Was hier eigentlich passiert
Die Debatte über die 13. AHV-Rente wird häufig als rein finanztechnisches Problem dargestellt.
Das ist sie nicht.
Es geht um politische Entscheidungen.
Die Schweiz kann Milliarden für Verteidigung mobilisieren.
Sie kann Rüstungsfonds schaffen.
Sie kann Anzahlungen für Waffensysteme ermöglichen.
Sie kann über Jahre zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen für die Armee reservieren.
All das ist politisch möglich.
Dann darf die Bevölkerung auch fragen:
Warum ist eine zusätzliche soziale Leistung plötzlich unbezahlbar, während zusätzliche militärische Ausgaben finanzpolitisch möglich gemacht werden?
Das ist keine Frage gegen die Armee.
Es ist eine Frage an die Prioritäten des Staates.
Der Bürger soll nicht zweimal bezahlen
Die Gefahr besteht darin, dass der Staat immer neue Einnahmequellen erschliesst, anstatt zuerst die bestehenden Mittel konsequent zu priorisieren.
Mehrwertsteuer hier.
Lohnabzüge dort.
Neue Fonds.
Neue Abgaben.
Neue Milliarden für neue Aufgaben.
Und am Ende steht der Bürger an der Kasse und bezahlt.
Das Problem ist nicht, dass die Schweiz Geld für ihre Sicherheit ausgibt.
Das Problem wäre, wenn die Politik den Bürgern gleichzeitig erzählt, für die 13. AHV-Rente sei kein Geld vorhanden, während für andere politische Projekte Milliarden mobilisiert werden.
Dann geht es nicht mehr nur um Finanzen. Dann geht es um politische Wertschätzung.
Die Schweiz braucht eine ehrliche Debatte
Die richtige Frage lautet deshalb nicht:
AHV oder Armee?
Eine solche Gegenüberstellung wäre zu simpel.
Die richtige Frage lautet:
Welche Aufgaben sind dem Staat wie viel wert – und wer soll sie bezahlen?
Wenn der Bundesrat sagt, die Sicherheitslage rechtfertige zusätzliche Milliarden für die Armee, dann soll er das offen begründen.
Wenn er sagt, die 13. AHV-Rente könne nur mit höheren Steuern finanziert werden, soll er auch erklären, weshalb vorhandene finanzielle Spielräume nicht stärker berücksichtigt werden.
Und wenn die Bundeskasse tatsächlich so angespannt ist, wie es bei der AHV dargestellt wird, muss die Regierung erklären, weshalb gleichzeitig für Rüstungsausgaben neue finanzielle Spielräume geschaffen werden.
Die Bürger verdienen auf diese Fragen eine klare Antwort.
Denn Demokratie bedeutet nicht nur, dass das Volk abstimmen darf.
Demokratie bedeutet auch, dass der Staat nach einem Volksentscheid nicht plötzlich vergisst, was das Volk entschieden hat.
Die 13. AHV-Rente kommt.
Das Volk hat sie beschlossen.
Jetzt geht es darum, wie ehrlich die Politik mit diesem Entscheid umgeht.
Eine Milliarde für die Luftverteidigung kann offenbar mobilisiert werden. Dann darf die Schweiz auch fragen, warum für die Rente zuerst wieder beim Bürger kassiert werden soll.

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