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Medien - SZ.de · Aug 21, 2026

Journalismus: „Correctiv“ verliert vor Gericht wegen Bericht über zu Guttenberg

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Thore Rausch · Süddeutsche Zeitung

Der ehemalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine Berichterstattung von Correctiv durchgesetzt. In dem am 26. Juni erschienenen Artikel „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“ behauptet Correctiv, Guttenberg habe sich für eine Minderheitsregierung der Union und eine „punktuelle Zusammenarbeit“ zwischen CDU und AfD ausgesprochen. In dem Urteil des Berliner Landgerichts, das der SZ vorliegt, heißt es: Er habe „das genaue Gegenteil gesagt“.

Tatsächlich sagt Guttenberg in dem Podcast mit Gregor Gysi über eine Minderheitsregierung, die im Notfall mit der AfD zusammenarbeite, das sei
„eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete“. Das Landgericht urteilt, Correctiv habe die Äußerung derart „verkürzt und verzerrend zitiert“, dass ein einseitiges und negatives Bild von Guttenberg entstanden sei. Die Behauptung, Guttenberg spreche sich damit für das Ende der Brandmauer aus, sei nicht einmal als Meinungsäußerung zulässig, da sie „willkürlich aus der Luft gegriffen“ sei, heißt es im Urteil weiter. Gegen die Entscheidung kann Correctiv Beschwerde einlegen.

Bereits im Juli musste Correctiv eine Gegendarstellung Guttenbergs veröffentlichen

Es ist nicht der einzige juristische Konflikt zwischen Guttenberg und Correctiv über den Artikel, der dessen Rolle als Lobbyist und Verbindungen zu Peter Thiels MAGA-Netzwerk nachzeichnet. Während Guttenbergs Verbindungen zu US-Tech-Milliardären unbestritten bleiben, ist ein beachtlicher Teil des übrigen Artikels inzwischen jedoch Gegenstand von Beanstandungen.

Bereits im Juli musste Correctiv eine Gegendarstellung Guttenbergs veröffentlichen. Guttenbergs Korrekturen reichten im Juli von Details bis zu gravierenden Fehlern. Er habe keinen Wohnsitz in einem New Yorker Vorort und seine Brille auch nicht „trotz einwandfreier Augen“ getragen, sondern wegen einer „medizinischen Indikation“. Weiterhin sei er nie Mitglied des Young Global Leaders-Programms des Weltwirtschaftsforums gewesen und sitze auch nicht im Aufsichtsrat eines US-amerikanischen Thinktanks.

Nun muss Correctiv den Artikel erneut korrigieren. Das Landgericht Berlin findet für den Vorgang deutliche Worte: Die Medien hätten die Pflicht, Bürgern Informationen „wahrheitsgemäß und vollständig“ mitzuteilen. Diesen Kriterien habe Correctiv „nicht genügt“.

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