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Digital | RP ONLINE · Aug 20, 2026

Spiele, Filme, Bücher: Wer digital kauft, besitzt oft weniger als gedacht

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Christian Albustin · RP ONLINE

Spiele, Filme, Bücher Wer digital kauft, besitzt oft weniger als gedacht

21.08.2026 · 06:08 Uhr

Digitale Medien sind nicht von Dauer, Lizenzen können ablaufen oder widerrufen werden.

Digitale Medien sind nicht von Dauer, Lizenzen können ablaufen oder widerrufen werden.

Foto: ILLUSTRATION: KI-GENERIERT MIT ADOBE FIREFLY | BEARBEITUNG: C. SCHNETTLER

Analyse | Düsseldorf · Sony produziert ab 2028 keine Spiele-Discs mehr, Amazon löscht gekaufte Filme aus Kundenbibliotheken, Gerichte bestätigen: Wer digital kauft, erwirbt meist nur eine Lizenz. Ein Überblick über ein Prinzip, das längst den ganzen Alltag erfasst.

Die Zukunft, auf die wir zusteuern, ist digital. Ein Satz, der seit vermutlich 30 Jahren unverändert gültig ist. Diese Entwicklung verläuft jedoch nicht linear. Immer wieder gibt es Sprünge, die viel zitierten Disruptionen und einzelne Entscheidungen, die die Digitalität unserer Gesellschaft beschleunigen oder bremsen. Zuletzt eindeutig beschleunigen.

Für Sony geht die Rechnung auf

Vor Kurzem gab der Playstation-Konzern Sony bekannt, ab dem 1. Januar 2028 keine physischen Datenträger mehr für neue Playstation-Spiele zu produzieren. Digitale Verkäufe machen zuletzt rund 90 Prozent des Spieleumsatzes bei Sony aus. Die Entscheidung ist aus Unternehmenssicht so vorhersehbar wie nachvollziehbar. Warum noch länger Anteile an Handel und Lieferanten abgeben, wenn man den gesamten Gewinn auch im hauseigenen digitalen Store halten kann?

Kurzsichtige Analysten poltern, Spieler hätten das selbst zu verantworten, schließlich seien ja die eingangs genannten 90 Prozent aller Verkäufe bereits digital erfolgen. Sie übersehen dabei aber geflissentlich, dass alle Spieler, die ihre Spiele leihen oder gebraucht kaufen, natürlich nicht im Finanzbericht Sonys auftauchen. Was auch ein Grund für diese Entscheidung sein dürfte. Denn zu den jüngeren Aussagen führender Sony-Manager gehört auch: Die Gesamtzahl der erreichbaren Spieler wachse nur noch minimal, jetzt gelte es, die bestehende Spielerschaft stärker zu „monetarisieren“.

Das weniger offensichtliche Problem von „all digital“ ist aber nicht nur die Monopolstellung des digitalen Verkaufsplatzes auf den Sony-Servern, sondern die Frage, wem ein gekauftes, digitales Produkt eigentlich gehört und damit letztlich eine Frage der digitalen Souveränität.

Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sony zufolge erwirbt der Kunde nämlich nicht das Produkt, sondern nur eine Lizenz, es im Rahmen weiterer Bedingungen nutzen zu dürfen. Und eine Lizenz kann, anders als ein Produkt im Regal, wieder entzogen werden.

Wenn Filme und Serien plötzlich verschwinden

Bei Streamingdiensten haben wir uns längst daran gewöhnt: Wir bezahlen Monat für Monat für eine Auswahl an Serien, Filmen oder Musik. Vieles davon verschwindet nach einer Zeit wieder – etwa, wenn ein Künstler einen exklusiven Vertrag mit einem anderen Streaminganbieter eingeht oder seine Fans dazu ermuntern möchte, wieder mehr CDs zu kaufen, wie es Neil Young vor einiger Zeit tat.

Filme kommen und gehen ständig bei den großen Anbietern wie Amazon Prime Video, Netflix, Disney+, Apple TV und Co. Auch Serien wechseln mitunter ihr „Zuhause“: So startete etwa „The Expanse“ hierzulande zunächst bei Netflix, wechselte nach den ersten beiden Staffeln aber zu Amazon. Regisseur Christopher Nolan warnte 2023 anlässlich der Blu-ray-Veröffentlichung von „Oppenheimer“ im Interview mit dem Fachmagazin Variety vor den Gefahren des Streamings und riet dazu, den Film auf Blu-ray zu kaufen, damit ihn kein „böser Streamingdienst stehlen“ könne.

Während Netflix ganz klar nichts zum Kauf anbietet, sieht die Sache bei Amazon anders aus: Dort steht eindeutig „kaufen“. Doch auch dort klärt der Blick in die Geschäftsbedingungen auf: Erworben wird eine zeitlich unbegrenzte Lizenz zum Anschauen. Sicherheit bedeutet das trotzdem nicht, denn Amazon musste im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in den USA einräumen, dass der Konzern selbst nicht alle angebotenen Inhalte besitzt. Oft lizenziert Amazon nur, und wenn diese Lizenzen auslaufen, darf der Streamingdienst die Inhalte auch nicht mehr an seine Kunden verteilen – unabhängig davon, ob diese laut Beschreibung „gekauft“ wurden.

Die Entwicklung bei Sony sei daher auch weniger ein Einzelfall als vielmehr Ausdruck einer grundsätzlichen Entwicklung hin zu einer stärkeren Konzentration digitaler Infrastruktur, mahnt Malte Behrmann, Professor für Game Management an der Gisma University of Applied Sciences. „Deshalb sollten wir die Ankündigung nicht nur als unternehmerische Entscheidung betrachten, sondern auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten und im Hinblick auf die digitale Souveränität Europas.“ Europa sollte diesem Trend mit einer konsequenten Durchsetzung bestehender Regulierungen wie des Digital Markets Act begegnen und gleichzeitig europäische Alternativen stärken.

Lizenz statt Eigentum

Dass Streaminganbieter so verfahren dürfen, ist keine neue Entwicklung. Bereits 2013 entschied das Landgericht Bielefeld in einem Urteil, dass Käufer eines digitalen Hörbuchs, Musikwerks, Films oder E-Books mittels Download gerade kein Eigentum an dem Werk, sondern lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erwerben. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Einschätzung 2014 in der Berufung.

Richtig gelesen: Auch E-Books fallen darunter. Der womöglich älteste bekannte Fall geht auf das Jahr 2009 zurück, als Amazon legal erworbene Bücher von den Kindle-Geräten seiner Kunden wieder löschte – darunter ausgerechnet die Titel „Animal Farm“ und „1984“. Hintergrund war, dass der Anbieter, der die Bücher in den Kindle-Store eingestellt hatte, dazu offenbar nicht die nötigen Rechte besaß.

Im damaligen Fall bekamen die Kunden immerhin ihr Geld zurück. In einem deutlich aktuelleren Fall nicht mal das: Zum 31. August 2022 lief der Lizenzvertrag zwischen dem französischen Filmverleih Studiocanal und Sony aus, was dazu führte, dass mehr als 300 Filme und Serien aus den Bibliotheken deutscher Playstation-Nutzer verschwanden.

E-Books sind aber noch aus einem zweiten Grund ein besonders anschauliches Beispiel des Nicht-Besitzens. Ein physisches Buch darf man nach dem Kauf verleihen und weiterverkaufen – der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz tritt hier in Kraft, wonach der Rechteschutz mit dem ersten Inverkehrbringen verbraucht wird. Dieser Grundsatz findet auf E-Books nach der Rechtsprechung jedoch keine Anwendung. Wer ein E-Book weitergibt, verstößt gegen das Recht der öffentlichen Wiedergabe und benötigt dafür die Zustimmung des Rechteinhabers.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz sei bei rein digitalen Käufen deutlich schwieriger anzuwenden, mahnt Behrmann: „Zwar gibt es hierzu neuere Rechtsprechung, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Downloads einbezieht, insgesamt bleibt die Rechtslage jedoch komplex.“ An die Stelle des Eigentums an einem physischen Datenträger trete zunehmend ein Lizenzmodell, so Behrmann. Das stärke die Kontrolle des Plattformbetreibers und kann sich langfristig auch auf die Preisgestaltung auswirken, weil wichtige Wettbewerbseffekte des Gebrauchtmarktes wegfallen.

Auch Hardware wird zur Miete

Und als ob das nicht genug wäre, mischt natürlich auch künstliche Intelligenz mit. Die leistungsfähigsten KI-Modelle laufen ohnehin nicht auf dem heimischen Computer, sondern auf der Hardware riesiger Rechenzentren. Für die Nutzung bezahlt der Kunde wahlweise monatlich oder pro Anfrage, von Kaufen ist dort gar nicht mehr die Rede – man bezahlt für Rechenkapazität. Weil der Boom beim Bau neuer Rechenzentren die Hardware-Nachfrage weltweit seit vielen Monaten am Anschlag hält, steigen die Preise für ehemals ständig verfügbare Komponenten wie Arbeitsspeicher spürbar. Ein Ende dieser Entwicklung ist bislang nicht in Sicht.

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten werden die Grundkomponenten für den Bau von Computern, Konsolen, Handys und sogar Bordcomputern für Autos nicht mehr mit der Zeit günstiger, sondern teurer. Wenn diese Entwicklung anhält, wird es sich auf lange Sicht immer weniger rechnen, einen eigenen leistungsfähigen Computer zu kaufen. Stattdessen wird der Heim-PC, nur noch mit dem Nötigsten ausgestattet, zum Abspielgerät für die Leistung im Rechenzentrum. Dann ist auch mit diesem Besitz Schluss.

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