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Handball | RP ONLINE · Aug 19, 2026

Urteil des Landgerichts Dortmund: HSG bleibt Drittligist – Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen

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Markus Plüm · RP ONLINE

Urteil des Landgerichts Dortmund HSG bleibt Drittligist – Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen

19.08.2026 · 16:00 Uhr

Die HSG Krefeld wird in der kommenden Spielzeit wohl eher wieder in der 3. Liga Tore erzielen müssen.

Foto: Tom Weller/dpa/Tom Weller

Krefeld · Am Mittwoch wurde das Begehren der Krefelder, doch noch zum Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga zugelassen zu werden, abgelehnt. Die Begründung steht noch aus – eine Hintertür bleibt den HSG-Verantwortlichen noch.

Das Ergebnis war mit Spannung erwartet worden. Doch für die HSG Krefeld ist es kein zufriedenstellendes. Denn das Begehren der Krefelder, per einstweiliger Verfügung noch für den Spielbetrieb der 2. Bundesliga zugelassen zu werden, ist am Mittwoch von der 8. Zivilkammer für Kartellsachen des Landgerichts Dortmund abgewiesen worden. Das wurde am Nachmittag bekannt, die Urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Die HSG hatte geklagt, da sie eklatante Mängel im Lizenzierungsverfahren der HSG Nordhorn-Lingen aufgedeckt hatte – nach Meinung der Krefelder hätte Nordhorn keine Zulassung für kommende Zweitliga-Saison erhalten dürfen.

Um 10 Uhr hatte die Verhandlung in Saal 247 des Landgerichts begonnen. Die Klägerseite wurde durch HSG-Geschäftsführer Andre Schicks sowie die beiden Rechtsanwälte Helge-Olaf Käding und Dr. Michael Kintrup vertreten. Für die Handball-Bundesliga waren Rechtsanwalt Andreas Thiel, Geschäftsführer Frank Bohmann, Spielleiter Andreas Wäschenbach und Steuerberater Olaf Rittmeier vor Ort. Bohmann und Rittmeier sind auch Teil der Lizenzierungskommission, die mit Blick auf die wirtschaftlichen Voraussetzungen bei der HSG Nordhorn-Lingen letztlich keine Bedenken hatte. Dabei befinden sich die Emsländer offenbar schon länger in finanzieller Schieflage. Kurz vor dem Gerichtstermin war erst am Dienstagabend bekannt geworden, dass der Klub offenbar am Donnerstag einen Insolvenzantrag stellen wird.

Ist die Nichtzulassung eine Diskriminierung?

Derweil ging es am Mittwoch in Dortmund um die Frage, inwieweit das Kartellrecht in diesem Fall überhaupt greife und ob die HSG Krefeld mit der Nichtzulassung zum Spielbetrieb der 2. Bundesliga eine „Diskriminierung“ erfahre. Drei Stunden lang tauschten die beiden Parteien ihre Argumente aus, zweimal wurde die Verhandlung unterbrochen. Nachdem die bislang bekannten Sachverhalte erörtert worden waren, merkte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Klumpe an, dass der Handball mit Blick auf Aspekte in Durchführungs- und Lizenzordnung nicht ganz schlecht aufgestellt sei. Er merkte aber gleichzeitig an: „Auch für Nordhorn gilt Kartellrecht. Sie haben das Recht auf eine verhältnismäßige Bestrafung.“

„Es gab keinen Anlass, die Lizenz zu entziehen“

In der Folge legten die Vertreter der HSG Krefeld dar, dass aus ihrer Sicht die Lizenzierungskommission schon Ende Januar, als der Nordhorner Geschäftsbericht korrigiert werden musste, „härtere“ Berichtspflichten hätte anfordern müssen. Krefeld brachte Unterlagen ein, dass ein Wirtschaftsprüferbericht der HSG Nordhorn-Lingen nicht die eigentlichen Anforderungen erfüllt habe und kritisierte, dass dieser nicht zurückgewiesen wurde. Dem widersprachen die Liga-Verantwortlichen insofern, als dass insgesamt fünf Wirtschaftsprüfer keine Beanstandung an den Unterlagen hatten und der Zwischenbericht zum Jahresende auch eine Reduzierung des negativen Eigenkapitals gezeigt hätte. „Es gab keinen Anlass, die Lizenz zu entziehen“, befand Liga-Anwalt Andreas Thiel.

Letztlich war offenbar auch der Vorsitzende Richter dieser Meinung. Der HSG bleibt nun noch die Möglichkeit, die nächsthöhere Instanz anzurufen – das wäre das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Die Zeit läuft den Krefeldern allerdings davon, denn der Spielbetrieb in der 2. Bundesliga als auch der in der 3. Liga Süd-West startet bereits am 28. August.

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