Haus & Grund Grafschaft Moers Viele Rauchmelder müssen bald ausgetauscht werden
20.08.2026 · 16:00 Uhr
Moers · Viele Rauchmelder, die 2016 installiert wurden, erreichen bald das Ende ihrer Lebensdauer und müssen ersetzt werden. Das betrifft Mieter und Eigentümer. Doch wer muss jetzt handeln?
Im Laufe der nächsten Monate müssen zahlreiche Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht werden. Darauf hat der Verein Haus & Grund Grafschaft Moers aufmerksam gemacht. „Im März 2013 hat der NRW-Landtag eine Rauchmelderpflicht beschlossen. Ab dem 1. April 2013 mussten alle Neubauten und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden“, sagte Geschäftsführer Markus Kruse. Besonders ruft er den zweiten Teil der damaligen Regelung in Erinnerung: „Alle bereits vor dem 31. März 2013 existierenden oder zumindest genehmigten Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2016 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Das ist bald genau zehn Jahre her.“ Oft seien Geräte mit Zehnjahres-Batterien verbaut worden, die jetzt das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.
Mietangebote genau prüfen
Zurzeit erreichen den Verein viele Anfragen zu Mietangeboten für solche Rauchwarnmelder. Kruse rät, diese Angebote genau zu prüfen. Zwar seien die Prüfkosten bei einer vorhandenen mietvertraglichen Vereinbarung auf die Mieter umlegbar, in Zeiten steigender Kosten wollten Haus-&-Grund-Mitglieder den Mietern diese Kosten aber meistens ersparen. Häufig sei es wirtschaftlicher, neue Rauchwarnmelder zu kaufen. „Nach der Landesbauordnung sind dann die Mieter für die jährliche Prüfung als Teil ihrer Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortlich“, sagte der Rechtsanwalt. Dies erspare den Mietern dann Betriebskosten.
Mieter müssen den Austausch dulden
„Es dürfen nur Rauchwarnmelder eingebaut werden, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen“, sagte Kruse. Mieter müssen den Einbau beziehungsweise Austausch von Rauchmeldern dulden und dem Vermieter oder den von ihm beauftragten Handwerkern dafür Zugang zur Wohnung gewähren. „Sofern es hierbei zu Problemen kommt oder bei weiteren Fragen rund um die Rauchmelderpflicht, finden private Vermieter rechtliche Beratung beim örtlichen Verein Haus & Grund Grafschaft Moers“, so Kruse.
Die Rauchmelderpflicht gilt allerdings nicht nur für vermietete, sondern auch für vom Eigentümer selbst genutzte Wohnungen. Auch Selbstnutzer sollten also in nächster Zeit ihre 2016 gekauften Rauchmelder mit Zehnjahres-Batterien austauschen.
Batteriewechsel entfallen
Rauchmelder mit Zehnjahres-Batterien sind laut Kruse besonders beliebt, weil regelmäßige Batteriewechsel entfallen. Das spart Aufwand und reduziert Batterieabfälle. „Dass ihre Batterie nicht gewechselt werden kann, begründet sich durch die ohnehin begrenzte Lebensdauer der Geräte, schließlich altern und verschmutzen Sensoren und Rauchkammern mit der Zeit.“
Es sind auch Langzeitrauchmelder auf dem Markt, deren Lebensdauer zwölf Jahre beträgt. Vor einem Austausch sollten daher die Herstellerangaben zur Lebensdauer des Geräts geprüft werden. Kruse: „Wichtig zu bedenken ist, dass die Lebensdauer in Räumen mit besonders niedrigen Temperaturen oder großen Temperaturschwankungen auch kürzer als angegeben ausfallen kann.“
Meistgelesen
Aktuell wichtig

Comments
Nothing yet. Say the first thing.
Sign in to join the conversation.