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Neueste Artikel - NZZ Nachrichten · Aug 22, 2026

GASTKOMMENTAR - Schweizer Fahrplan und deutscher Masterplan – oder: Was passiert, wenn sich niemand zuständig fühlt

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Auswärtige Autoren NZZ · Neue Zürcher Zeitung

Gastkommentar

Pro Artikel

Viktor Scheinmann

Schweizer Fahrplan und deutscher Masterplan – oder: Was passiert, wenn sich niemand zuständig fühlt

Zwei Länder, zwei Vorstellungen von Entscheidungsbefugnissen. Unser Autor ist schweizerisch-deutscher Doppelbürger und hat den Unterschied am Bahnsteig erfahren.

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Wer die Grenze bei Basel überquert, erlebt einen Systemwechsel, der sich nicht in Zahlen ausdrückt, sondern in Erwartungen. Nördlich davon steht man auf dem Bahnsteig und rechnet mit dem Schlimmsten. Südlich davon steht man auf dem Bahnsteig und schaut auf die Uhr, weil die Uhr etwas bedeutet.

Die Deutsche Bahn hat auf ihre Pünktlichkeitskrise mit einem Masterplan geantwortet, dessen Zeithorizont sich Richtung 2070 erstreckt. Ich möchte Sie bitten, die Gelassenheit dieser Zahl einen Moment auf sich wirken zu lassen. Ein Land, das in diesem Jahrzehnt keinen Zug zuverlässig ankommen lässt, terminiert die Lösung auf ein Jahrzehnt, in dem die meisten Verfasser des Plans nicht mehr leben werden.

Die Schweizerischen Bundesbahnen haben keinen Masterplan. Sie haben einen Fahrplan. Der Unterschied klingt nach Wortspiel, ist aber der ganze Befund. Ein Fahrplan ist eine Zusage für morgen früh, an der man sich sofort messen lassen muss. Ein Masterplan ist eine Absichtserklärung für eine Zeit, in der niemand mehr haftet. Beide Dokumente behandeln dasselbe Problem. Nur eines davon verpflichtet jemanden.

Sie wissen, was zu tun wäre

Ich bin in beiden Ländern zu Hause, deutscher und schweizerischer Staatsbürger, und arbeite seit fünfzehn Jahren als Produktmanager in der deutschen Industrie. Mein Beruf besteht darin, herauszufinden, warum etwas nicht funktioniert, das eigentlich funktionieren müsste. Man öffnet die Haube, liest die Fehlercodes, sucht die Ursache statt der Symptome. Wer das lange genug macht, verliert die Fähigkeit, es abzuschalten.

Die naheliegende Erklärung für den Unterschied ist die falsche: Es liegt nicht am Geld. Deutschland ist die grösste Volkswirtschaft Europas und finanziert seine Infrastruktur mit Summen, die jede Schweizer Vorlage sprengen würden. Es liegt auch nicht an den Ingenieuren. Die deutschen Ingenieure sind hervorragend, ich sitze seit anderthalb Jahrzehnten mit ihnen in denselben Besprechungen. Sie wissen genau, was zu tun wäre. Sie dürfen es nur nicht.

Wie das konkret aussieht, lässt sich in jedem grösseren deutschen Unternehmen beobachten, und es ist erstaunlich unspektakulär: Jemand weist darauf hin, dass ein bestimmter Freigabeschritt niemandem mehr nützt. Alle im Raum stimmen zu. Dann stellt jemand die einzige Frage, auf die es ankommt: Wer darf ihn abschaffen? Es folgt eine Pause. Danach wird vereinbart, das Thema in einem geeigneteren Gremium zu behandeln.

Niemand hat sich falsch verhalten, niemand hat den Schritt verteidigt, und der Schritt existiert weiterhin. So sterben Produkte, und so erstarren Staaten: nicht durch Widerstand, sondern durch Zuständigkeitslücken.

Denn der eigentliche Unterschied liegt in der Frage, wer in einem Gemeinwesen befugt ist, etwas zu entscheiden, und wie weit diese Person vom Problem entfernt sitzt.

In Deutschland ist über Jahrzehnte ein Zustand entstanden, für den es in der Produktentwicklung einen Namen gibt: Feature Creep. Jede einzelne Vorschrift wurde von jemandem eingeführt, der ein reales Problem lösen wollte. Jede einzelne war zum Zeitpunkt ihrer Einführung vernünftig. Für die Summe war nie jemand zuständig, weil die Summe kein Ressort hat. Und so entsteht ein Gebilde, in dem alle Beteiligten ihren Teil korrekt bearbeiten und niemand für das Ganze geradesteht.

Ein Verfahren hat Beteiligte. Ein Produkt hat einen Verantwortlichen. Deutschland hat seine Institutionen konsequent als Verfahren gebaut.

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen will, braucht je nach Rechtsform einen Notar, einen Termin und viel Geduld. In Estland dauert dasselbe fünfzehn Minuten am Bildschirm. Bemerkenswert daran ist nicht die Dauer. Bemerkenswert ist, dass diese Verzögerung im deutschen System nicht als Mangel gilt, sondern als Ausweis von Sorgfalt.

Schweizer Subsidiarität

Die Schweiz hat gegen dieselbe Krankheit keine Impfung, aber sie hat drei Bremsen, die in Deutschland fehlen.

Die erste ist die Nähe. Subsidiarität ist hierzulande kein Sonntagsbegriff, sondern die Voreinstellung. Entscheidungen fallen dort, wo die Folgen ankommen, und wer sie trifft, begegnet den Betroffenen im Dorf. Dazu kommt das Milizsystem, dessen disziplinierende Wirkung schwer zu überschätzen ist: Wer nach der Sitzung in seinen normalen Beruf zurückkehrt, erfährt am eigenen Leib die Regeln, die er beschliesst. Ein Berufsstand, der von der Regulierung anderer lebt und selbst nie unter ihr arbeitet, entwickelt zwangsläufig ein anderes Verhältnis zum Aufwand, den er verursacht.

Nähe ist allerdings nicht dasselbe wie Vielfalt um ihrer selbst willen. Deutschland hat beides in der ungünstigsten Kombination: sechzehn Landesbauordnungen, darüber Bundesrecht, darunter kommunale Satzungen, die sich nicht ersetzen, sondern addieren. Wer bauen will, unterliegt allen Ebenen gleichzeitig und kann keine einzige davon zur Rechenschaft ziehen. Das ist nicht Subsidiarität. Das ist Schichtung.

Die zweite ist die Umkehrbarkeit. In einem Land, in dem die Bürger Vorlagen ablehnen können, ist jede Regelung mit dem Vorbehalt versehen, dass sie sich rechtfertigen muss. In Deutschland kann eine einmal eingeführte Vorschrift praktisch nur durch dasselbe Verfahren beseitigt werden, das sie hervorgebracht hat, und dieses Verfahren ist bekanntlich sehr beschäftigt. Der deutsche Bürger kann Parteien wählen. Einzelne Regeln kann er nicht abwählen, und genau darin liegt der Unterschied zwischen Mitsprache und Zuständigkeit.

Verlässlichkeit

Die dritte ist die Bescheidenheit des Anspruchs. Die Schweiz verspricht selten, ein Problem endgültig zu lösen. Sie verspricht, den Zug um 7 Uhr 14 fahren zu lassen. Das ist ein kleineres Versprechen, aber es wird gehalten, und aus lauter gehaltenen kleinen Versprechen entsteht am Ende das, was Fremde für schweizerische Perfektion halten und was in Wahrheit nur Verlässlichkeit ist.

An dieser Stelle wäre es bequem, mit einem Kompliment an die Schweiz zu schliessen. Das wäre allerdings genau die Sorte Text, die niemandem nützt.

Denn nichts davon ist genetisch. Die Deutschen waren nicht immer so, und die Schweizer sind nicht gegen Bürokratie gefeit. Das deutsche Grundgesetz kennt Subsidiarität, der deutsche Föderalismus war einmal ernst gemeint; das Land, das heute an seinen Genehmigungsverfahren erstickt, hat in den fünfziger Jahren in wenigen Jahren wieder aufgebaut, was zerstört war. Was sich geändert hat, ist nicht der Charakter, sondern die Verteilung der Zuständigkeit. Sie ist Schritt für Schritt nach oben und nach aussen gewandert, jeweils mit guten Gründen, bis am Ende alle mitreden und niemand mehr entscheidet.

Genau dieser Weg steht auch der Schweiz offen, und er beginnt nie mit einem grossen Beschluss. Er beginnt mit der Übernahme fremder Regelwerke, weil der Anschluss sonst verlorengeht. Er beginnt mit der Verlagerung einer Kompetenz nach Bern, weil eine einheitliche Lösung effizienter erscheint. Er beginnt mit dem Satz, dieses eine Problem sei zu komplex, um es den Kantonen zu überlassen. Jeder dieser Schritte ist für sich genommen begründbar. Das ist ja das Perfide daran. In Deutschland war auch jeder einzelne Schritt begründbar.

Wohlstand kommt von Leistung

Als Doppelbürger sehe ich die Sache von beiden Seiten des Passes, und ich beneide die Schweiz weniger um ihre Züge als um die Möglichkeit, ihren Behörden hin und wieder etwas auszuschlagen. Wer dieses Instrument besitzt, sollte sich vor Augen halten, wie ein Land aussieht, das es nicht mehr hat.

Der deutsche Befund ist deshalb kein Anlass zur Schadenfreude, sondern ein Warnhinweis, ausgestellt im Voraus. Wohlstand ist kein Zustand, sondern ein Ergebnis. Und Kompetenz ist nichts, was ein reiches Land automatisch behält.

Der Zug um 7 Uhr 14 ist keine Selbstverständlichkeit. Er ist eine Leistung, die jemand erbringen muss, und ein Versprechen, für das jemand geradesteht. In dem Moment, in dem sich niemand mehr zuständig fühlt, wird aus dem Fahrplan ein Masterplan.

Viktor Scheinmann ist Produktmanager bei einem deutschen Industriekonzern und Autor von «Kaputt regiert» (Broken Utopia Books).

28 Kommentare

Dr. Joseph Heussen

1 Empfehlung

Danke Herr Scheinmann, tut gut diesen sachlichen und gut begründeten Kommentar zu einem tiefgreifenden Problem zu lesen, welches zunehmend nicht nur den Alltag eines Bahnkunden in Deutschland belastet.

Marc Anderson

Jetzt da die Bahn so langsam ist, muss man vielleicht die Frage stellen, ob nicht mit selbstfahrendem Elektroindividualverkehr und einem funktionierenden Autobahnnetz die ganze Massenmobilitäts-Sache einfacher zu regeln geht. Klar muss auch ein Volk bahnfahren und vom Bahnhof dann ÖPNV oder Uber, aber .. elektrisch ist aktuell billiger und auf meiner Strecke auch kürzer und schöner.

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