Zürich hält am Feuerverbot fest. Die Nachbarkantone sind da forscher, obwohl es dort nicht mehr geregnet hat
Die kantonale Baudirektion hat die Lage neu beurteilt. Wer draussen ein Feuer machen will, muss sich gedulden – anders als in Zug oder St. Gallen.
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Auch in Feuerschalen im Garten ist es im ganzen Kanton Zürich derzeit noch verboten, ein Feuer anzuzünden.
Imago
Grillmeister und Feuerromantiker im Kanton Zürich beginnt es langsam, aber sicher in den Fingern zu jucken: An vier Tagen innert einer Woche hat es zuletzt geregnet. Und gegen Ende Woche soll es erneut nass werden. Sind das nun jene «ergiebigen, flächendeckenden Niederschläge», die stets als Bedingung für die Aufhebung des geltenden Feuerverbots genannt wurden?
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Dieses absolute Verbot, das selbst in privaten Gärten gilt, droht angesichts wieder ergrünender Rasenflächen vergessen zu gehen. Aber noch ist es in Kraft, in vielen Zürcher Gemeinden. Und dabei bleibt es vorderhand – anders als in mehreren Nachbarkantonen.
Die kantonale Baudirektion hat die Lage neu beurteilt. Wie sie am Donnerstagmorgen mitgeteilt hat, gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin. Sie begründet dies damit, dass es im Zürcher Wald nach wie vor sehr trocken sei. Obwohl es in den letzten Tagen verbreitet geregnet habe, seien die obersten Bodenschichten sowie das Totholz noch nicht wieder durchfeuchtet. Deshalb herrsche weiterhin grosse Waldbrandgefahr. Es bleibt darum verboten, im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen. Dieses Verbot gilt auch für befestigte, offizielle Feuerstellen sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
Zur Entspannung der Situation und zu einer Aufhebung des Verbots seien weitere ergiebige Niederschläge erforderlich, heisst es weiter. Komme die Abteilung Wald der Baudirektion zu dem Schluss, dass das Feuerverbot aufgehoben werden könne, werde man informieren.
Der Kanton erliess Ende Juni zunächst ein Feuerverbot für die Wälder und Waldränder. Die Gemeinden gingen dann im Juli noch darüber hinaus, indem sie ein generelles Verbot einführten. Dieses wieder aufzuheben, liegt grundsätzlich in kommunaler Kompetenz.
Doch die Gemeindebehörden wollen keine eigenmächtigen Entscheide treffen – und so verhindern, dass ein Flickenteppich von Gemeinde zu Gemeinde entsteht. Darum stützen auch sie sich auf die Einschätzungen von Fachgruppen, die beim Kanton zusammenlaufen. Alles hängt also letztlich von dessen Entscheid ab. Und dieser hält nun das Feuerverbot aufrecht.
Zug erlaubt sogar Feuer im Wald wieder
An den Kantonsgrenzen ist es aber vorbei mit der Einheitlichkeit. Hier zeigt sich, dass die Risikoanalyse keine exakte Wissenschaft ist und Ermessensspielraum besteht. In den Nachbarkantonen sind die Verbote zum Teil schon vor Tagen gelockert worden, obwohl es dort teilweise weniger Niederschläge gab als in den Zürcher Nachbargemeinden.
So wurden beispielsweise in Wädenswil am Zürichsee in den vergangenen sieben Tagen etwa 120 Millimeter Regen gemessen, fast drei Viertel des langjährigen Normwertes für den Monat August. In der Zuger Gemeinde Cham waren es nur knapp 80 Millimeter, in Rapperswil-Jona etwas über 100 Millimeter.
Dennoch haben die Behörden von Rapperswil-Jona schon am Wochenende mitgeteilt, dass Feuer ausserhalb des Waldes wieder entfacht werden dürften. Begründung: Die Niederschläge der vergangenen Tage hätten die Waldbrandgefahr reduziert. Der Kanton St. Gallen habe deshalb das Verbot teilweise aufgehoben.
Noch weiter ging der Kanton Zug, wo die Waldbrandgefahr auf die dritte von fünf Stufen herabgesetzt wurde. Sie gilt nun nur noch als «erheblich», während sie in Schwyz und St. Gallen als «gross» und auf Zürcher Boden immer noch als «sehr gross» gilt. Die Konsequenz: Am einen Ort sind Feuer im Wald immer noch tabu, am anderen jenseits der Kantonsgrenze sind sie zumindest in fest eingerichteten Feuerstellen seit ein paar Tagen wieder möglich.
Dass ähnliche Situationen je nach Kanton anders beurteilt werden, zeigte sich bereits Anfang August. Um das Seenachtsfest von Rapperswil-Jona gab es in jenen Tagen eine Kontroverse, weil die Organisatoren ihr grosses Feuerwerk trotz Feuerverbot vom Wasser aus zünden durften. Die St. Galler Behörden beurteilten dies als zulässig, wegen des grossen Abstandes der pyrotechnischen Anlage zum Ufer.




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