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Zürich – News aus der Stadt & Region | NZZ Nachrichten · Aug 25, 2026

Ein Mann wütet im Kokainrausch im «Baur au Lac» und im Hotel «Storchen» – und richtet einen Schaden von 167 000 Franken an

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Michael von Ledebur · Neue Zürcher Zeitung

Ein Mann wütet im Kokainrausch im «Baur au Lac» und im Hotel «Storchen» – und richtet einen Schaden von 167 000 Franken an

Der Elektromonteur buchte Zimmer der Luxusklasse. Seine Taten will er im Verfolgungswahn begangen haben.

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Hotelzimmer im «Baur au Lac»: Von der Einrichtung blieb nach dem Exzess nicht allzu viel übrig.

Hotelzimmer im «Baur au Lac»: Von der Einrichtung blieb nach dem Exzess nicht allzu viel übrig.

Karin Hofer / NZZ

182 Jahre alt ist das Hotel «Baur au Lac», einst erbaut als Zürichs erstes Luxushotel mit Seeanstoss. In dieser Zeit beherbergte es die unterschiedlichsten Figuren als Gäste. Die Kaiserin Elisabeth von Österreich, genannt Sisi, residierte hier oder der Pop-Star Elton John. Selten jedoch dürfte sich den Hotelmitarbeitenden nach der Abreise eines Gastes ein derartiges Bild geboten haben wie am 20. Oktober 2024 im Zimmer 310.

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Die Vorhänge sind heruntergerissen. Am Boden liegen zerbrochene Gemälde. Der Teppich ist zerstört, die Tapete zerkratzt und mit Einkerbungen versehen, der Bildschirm des Fernsehers abgerissen. Die Minibarmöbel, der Hocker im Badezimmer und die Steh- und die Tischlampe sind zerschlagen. In der Badewanne türmen sich wahllos hineingeworfene Einrichtungsgegenstände.

Der Übeltäter ist rasch eruiert, denn er hat eine Woche zuvor ordentlich eingecheckt: ein damals 32-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau. Er gibt später an, im Kokainrausch gehandelt zu haben.

Fliegendes Geschirr im Luxushotel

Hotels haben immer wieder Probleme mit unliebsamen Gästen. Für gewöhnlich regeln die auf Diskretion bedachten Häuser Derartiges mit Vorliebe aussergerichtlich. Bekannt geworden ist aber zum Beispiel, dass der Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz im «Park Hyatt» in Zürich in einer Suite einen Schaden von 3700 Franken anrichtete und die Rechnung als Spesen abwälzte.

Oder der Fall eines 58-jährigen Ukrainers, der im Speisesaal eines Zürcher Fünfsternehotels Geschirr herumwarf und einen Schaden von 12 000 Franken verursachte, offenbar aus Wut darüber, dass er zu lange auf sein Essen warten musste.

Der Sachschaden, um den es im vorliegenden Fall geht, bewegt sich aber in einer völlig anderen Dimension: Hier beträgt die Schadenssumme nicht weniger als 167 000 Franken.

Der Mann, der am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich steht, hat allerdings wenig gemein mit dem Bild des ungehemmten Partylöwen aus der Jeunesse dorée, das man gemeinhin mit Kokainkonsumenten verbindet. Er trägt Turnschuhe und T-Shirt, ist ungekämmt, der Bart ist struppig. Seine Eltern begleiten ihn.

Der 34-Jährige lebt noch zu Hause, ist in einem Arbeitsintegrationsprogramm beschäftigt und hat einen Antrag auf Unterstützung durch die Invalidenversicherung gestellt. Die exzessive Sachbeschädigung stellt er denn auch gänzlich anders dar als eine rauschhafte Orgie: Sie sei die Folge psychischer Probleme gewesen.

Er sagt vor Gericht: «Ja, ich habe die Hotelzimmer zerstört. Aber ich habe Stimmen gehört und mich vom Fernseher verfolgt gefühlt.» Der Richter will wissen, was er am Tag danach gemacht habe. «Das Hotel gewechselt», antwortet der Mann.

Und tatsächlich: Nur einen Tag nach der Tat im «Baur au Lac» richtet er im Hotel «Storchen», einem weiteren traditionsreichen Luxushotel und keinen Kilometer entfernt in der Altstadt, eine ähnliche Verwüstung an. Hier reisst er die Deckenbeleuchtungen aus den Fassungen, wirft Glasflaschen gegen Fernseher und Zimmerwände und zerkratzt die Tapete. Im Eingangsbereich des Hotels wirft er eine grosse Blumenvase um.

Es tue ihm leid, sagt der Mann am Prozess. Sein Verteidiger formuliert es im breiten Aargauer Dialekt so: «Er hat mehr als nur einen Seich gemacht.» Doch man müsse ihm zugutehalten, dass er sich einige Zeit nach den Vorfällen in den Hotels selbst in die Psychiatrie eingewiesen habe. Seither befinde er sich in Behandlung.

In diesem Rahmen werde auch kontrolliert, ob er tatsächlich drogenabstinent sei – dies sei der Fall. Der Mann selbst sagt, er habe noch nie zuvor Stimmen gehört. Er sieht die Wahnvorstellungen als Folge seines Kokainkonsums.

Das Problem des Anwalts ist, dass sein Mandant nicht forensisch begutachtet wurde. Das sei bei Sachbeschädigung auch nicht üblich, sagt er. Zwar haben die Fachleute beim Mann ein schizophrenes Krankheitsbild diagnostiziert. Doch eine solche Diagnose hat nicht das gleiche Gewicht wie ein Gutachten. Dennoch fordert der Anwalt einen Freispruch: Sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen.

Dem folgt das Gericht nicht. Es verurteilt den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 4500 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken für die Sachbeschädigungen sowie zusätzlich für Drogenbesitz. Er sei immerhin in der Lage gewesen, nach der ersten exzessiven Nacht in einem weiteren Hotel einzuchecken, ohne dass er aufgefallen wäre, sagt der Einzelrichter.

Dennoch glaubt das Gericht dem Beschuldigten im Grundsatz – und senkt das Strafmass entsprechend. Hätte jemand «diese Taten mutwillig und mit Freude begangen», hätte man das Strafmass bei 1,5 Jahren Freiheitsstrafe angesetzt, so der Einzelrichter. So bleibt es bei der Geldstrafe.

Hotels pochen auf entgangene Einnahmen

Die ihm zugutegehaltene verminderte Schuldfähigkeit könnte dem Mann auch mit Blick auf den Zivilprozess nützen, der ihm bevorsteht. Beide Hotels sowie deren Versicherungen haben Forderungen gestellt. Sein Anwalt kritisierte am Prozess, dass die beiden Hotels die Schäden zu wenig genau ausgewiesen hätten. Seinem Mandanten sei aber bewusst, dass «etwas an ihm hängen bleibt».

Der reine Sachschaden beträgt 75 500 Franken. Den Grossteil der Gesamtsumme von 167 000 Franken machen jedoch die 91 500 Franken aus, die die Hotels für den entgangenen Gewinn verlangen. Dies, weil sie die Hotelzimmer während Wochen hätten renovieren müssen.

Aus diesen Angaben geht auch hervor, in welcher Preisklasse sich die Zimmer befanden, die sich der Mann ausgesucht hatte: 900 beziehungsweise 980 Franken pro Nacht. Offen bleibt an der Verhandlung, ob er wenigstens die Übernachtungen beglichen hat. Und was den Mann, der Elektromonteur von Beruf ist, überhaupt dazu bewogen hat, über eine Woche lang in Zürcher Luxushotels zu nächtigen.

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