Streit um Asylunterkunft in Seebach: Stadt Zürich verlängert den Betrieb, ohne die Bedingungen ausreichend zu prüfen
Auch in zweiter Instanz unterliegt die AOZ einem privaten Kläger. Dies, weil der Lärmschutz in der Asylunterkunft Zihlacker ungenügend ist.
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Die Unterkunft Zihlacker kurz nach ihrem Bau 2016. Sie kann bis zu 120 Personen aufnehmen.
Karin Hofer / NZZ
Am nördlichen Rand von Seebach, in unmittelbarer Nähe der Autobahn 1, stehen auf einer Wiese zwei dreigeschossige pastellfarbene Containerblöcke. Erstellt wurden sie vor rund zehn Jahren von der Asylorganisation Zürich (AOZ), die im Besitz der Stadt ist. In den 24 Wohnungen können bis zu 120 Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen untergebracht werden. Das Grundstück gehört ebenfalls der Stadt. Diese hat nun zum zweiten Mal eine Niederlage vor Gericht erlitten. Laut ihm hat die Asylunterkunft derzeit keine gültige Baubewilligung.
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Die Stadt versäumt die notwendige Prüfung
Bereits 2024 hatte eine Privatperson gegen die Verlängerung der einst befristet erteilten Bewilligungen für die Asylunterkunft geklagt, weil der Lärmschutz – gegen die Emissionen der Autobahn – ungenügend sei. Der Kläger bekam im Februar 2025 vor dem Baurekursgericht recht. Die AOZ hat dagegen Beschwerde eingereicht.
Nun hat das Verwaltungsgericht diese in zweiter Instanz abgelehnt. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass eine befristete Baubewilligung nur verlängert werden könne, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Dabei gälten dieselben Anforderungen wie für eine definitive Baubewilligung.
Dazu gehört unter anderem ausreichender Lärmschutz. Es sei auch nicht erkennbar, dass die AOZ in den vergangenen Jahren genug unternommen habe, um den Lärmschutz für die Wohnungen zu verbessern. Dass er ungenügend sei, hätten mehrere Gerichte bereits vor dem Bau der Unterkunft vor zehn Jahren festgestellt.
Auch ein im Urteil zitiertes Lärmgutachten aus dem Jahr 2022 stellt «teilweise starke Überschreitungen» fest. Die Grenzwerte würden insbesondere im zweiten Obergeschoss und nachts, wenn strengere Vorschriften gälten, nicht eingehalten, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie stützen damit den Entscheid der Vorinstanz, wonach die 2024 erteilten Bewilligungen aufgehoben sind.
Für die AOZ hat die Situation Züge eines Déjà-vus. Schon vor vierzehn Jahren, als die Wahl auf das besagte Grundstück fiel, musste der Bau der Asylunterkunft gerichtlich erstritten werden. Der Konflikt mit einer Gruppe von Anwohnern, die den mangelnden Lärmschutz für die künftigen Bewohner vorbrachten, um die Asylunterkunft zu verhindern, ging damals bis vor Bundesgericht.
Die höchste Instanz kam zwar 2014 zu dem Schluss, dass die Lärmgrenzwerte in einem Teil der Gebäude überschritten würden. Sie lehnte die Einwände der Anwohner allerdings mit der Begründung ab, dass in den betroffenen Räumen in erster Linie Asylsuchende untergebracht werden sollten, die erfahrungsgemäss bald mit einem Asylentscheid rechnen könnten – und dann wieder umzögen.
Die neue Lärmschutzverordnung als Ausweg?
Die entsprechenden Bewilligungen wurden also nach dem Bundesgerichtsurteil gesprochen, allerdings befristet. Bei der Planung hiess es, die Unterkunft solle für rund zehn bis fünfzehn Jahre bestehen. Auch die Stadt sprach von einer Zwischennutzung. Ende 2022 lief die Baubewilligung für die Container aus. Die Gebäude aber sind stehen geblieben, denn sie werden gebraucht. Laut der AOZ wohnen derzeit 71 Personen dort.
Im Januar 2024 verlängerte die Bausektion des Stadtrats die Baubewilligung für die Unterkunft Zihlacker, diesmal mit einer Gültigkeit bis 2037. Parallel verfügte die kantonale Baudirektion eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung.
Gegen diese Beschlüsse hat eine Privatperson, die in der Nähe der Unterkunft Immobilien besitzt, rekurriert. Zugleich stellte sie den Antrag, den Betrieb in der Asylunterkunft «als vorsorgliche Massnahme» zu untersagen. Dies lehnte das Verwaltungsgericht allerdings im Juli 2025 ab.
Die Stadt rechnet offenbar damit, dass der Zihlacker noch länger Standort für die Unterbringung von Asylbewerbern bleibt. Wie die Abteilung Liegenschaften Stadt Zürich auf Anfrage mitteilt, ist das Grundstück bis 2034 an die AOZ vermietet. Im kommunalen Richtplan ist die knapp 16 000 Quadratmeter grosse Fläche derzeit als Schulgelände vorgesehen. Die AOZ teilt auf Anfrage der NZZ mit, dass sie den Entscheid des Verwaltungsgerichts weiterziehen wolle.
Das Verwaltungsgericht lässt in seiner Urteilsbegründung allerdings auch eine Tür für einen möglichen Ausweg offen. Es weist darauf hin, dass, wenn das Bewilligungsverfahren nun neu angestossen werde, allenfalls die neue, seit April 2026 geltende Lärmschutzverordnung zum Zug komme.
Diese enthält zwar immer noch die gleichen Grenzwerte. Deren Überschreitung kann aber durch baulich-technische Massnahmen wie eine kontrollierte Wohnraumlüftung oder bestimmte Raumaufteilungen kompensiert werden. Die Siedlung Zihlacker müsste dann wohl nicht zurückgebaut, sondern allenfalls baulich angepasst werden.
Urteil VB.2025.00212, noch nicht rechtskräftig.




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