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Technologie – News, Hintergründe & Kommentare | NZZ · Aug 19, 2026

DIE NEUESTEN ENTWICKLUNGEN - Social-Media-Sucht: Dem Tech-Riesen Meta droht in einem neuen Prozess eine Strafe von 200 Milliarden Dollar

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Marie-Astrid Langer, Ruth Fulterer, Michele Coviello · Neue Zürcher Zeitung

Die neuesten Entwicklungen

Social-Media-Sucht: Meta geht Vergleich über 18 Milliarden Dollar ein und schränkt die Nutzung für Jugendliche empfindlich ein

In den USA musste sich der Mutterkonzern von Facebook vor Gericht verantworten. Meta wurde von mehreren Gliedstaaten vorgeworfen, Kinder absichtlich zu einem übermässigen Social-Media-Konsum verleitet zu haben. Die Konsequenzen sind weitreichend.

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Mark Zuckerberg (Mitte) nach seinem Auftritt vor Gericht.

Mark Zuckerberg (Mitte) nach seinem Auftritt vor Gericht.

Mike Blake / Reuters

Die neuesten Entwicklungen

  • Der Tech-Riese Meta hat am Mittwoch (26. 8.) im Rahmen eines Vergleichs zugestimmt, maximal 18 Milliarden Dollar an mehrere Gliedstaaten zu bezahlen. Das schreibt Meta in einer Medienmitteilung. Im Vergleich hat sich Meta zudem zur Einführung neuer Tools verpflichtet, die Kinder und Jugendliche auf seinen Plattformen besser schützen sollen: etwa eine Nachtsperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens für Nutzer unter 18 Jahren, die von Eltern aufgehoben werden kann, und eine tägliche Nutzungsbegrenzung von zwei Stunden für Minderjährige. Die Jugendlichen sollen auch die Zahl der Likes und anderer Reaktionen auf ihren Profilen nicht mehr sehen. Mehrere amerikanische Gliedstaaten hatten Meta vorgeworfen, Kinder absichtlich an Plattformen wie Facebook oder Instagram gebunden zu haben. Mit diesem Vergleich erfüllt Meta alle Ansprüche in den verschiedenen Gliedstaaten. Er muss noch von einem Gericht genehmigt werden. Zum Bericht
  • Whistleblower sagte am 18. August als erster Zeuge aus. Arturo Béjar war einst Mitarbeiter bei Facebook. Er sei nach dem Ausscheiden beim Konzern 2015 durch Erlebnisse seiner damals 14-jährigen Tochter bei der Nutzung von Instagram auf die Missstände aufmerksam geworden, sagte Béjar. Sie habe unter anderem Sexangebote und Fotos von Genitalien zugeschickt bekommen. Deshalb sei er 2019 als Berater zu Meta zurückgekehrt, um die Plattformen sicherer zu machen. Im Anschluss habe er die Firmenspitze davor gewarnt, dass junge Nutzer 100- bis 400-mal mehr schädliche Inhalte angezeigt bekämen als von der Meta-Statistik erfasst.

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Inhaltsverzeichnis

Worum ging es in dem Prozess von Oakland?

Mehrere amerikanische Gliedstaaten hatten Meta, den Mutterkonzern von Facebook und Instagram, beschuldigt, Kinder wissentlich zur übermässigen Nutzung von sozialen Netzwerken verleitet zu haben. Eltern und die Öffentlichkeit seien zudem bewusst nicht über Risiken informiert worden. Meta bestritt die Vorwürfe. 29 Gliedstaaten hatten Klage gegen den Tech-Konzern von Mark Zuckerberg eingereicht. Federführend waren Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey.

Das Unternehmen habe die Online-Plattformen gezielt so gestaltet, dass sie für Kinder ein hohes Suchtpotenzial aufwiesen, sagte die Vizegeneralstaatsanwältin von Kalifornien, Megan O’Neill, zum Prozessbeginn am 18. August. O’Neill kritisierte auch den Umgang von Meta mit der Altersbeschränkung. Kinder können das Mindestalter von 13 Jahren umgehen, indem sie ein falsches Geburtsdatum angeben. O’Neill warf Meta vor, zu wenig gegen diese Regelverletzungen unternommen zu haben. Der Anwalt von Meta, Paul Schmidt, entgegnete, man habe die Probleme ernst genommen und Massnahmen ergriffen. Allein in den vergangenen drei Monaten seien 600 000 Accounts von Kindern unter 13 Jahren gelöscht worden.

Der Prozess fand im kalifornischen Oakland statt und ist Teil einer Klagewelle in den USA, die sich gegen Plattformen wie Instagram, Snapchat, Youtube oder Tiktok richtet. Kläger sind Einzelpersonen, Schulbezirke, Staatsanwälte von Gliedstaaten. Allein in Kalifornien sind die Plattformbetreiber mit 3000 Klagen konfrontiert, landesweit kommen zusätzliche 2000 Klagen vor die Bundesgerichte. Seit Juni laufen Sammelprozesse, die Tausende Klagen abdecken. Bereits im März wurde ein Urteil gegen Meta und Google im wichtigen Fall K. G. M. gesprochen.

Welche Konsequenzen hat das Urteil von Ende August 2026?

Meta hat in einem Vergleich der Zahlung von 18 Milliarden Dollar an die klagenden amerikanischen Gliedstaaten zugestimmt. Die Vereinbarung sieht zudem landesweite Änderungen für jugendliche Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook vor. Sie verpflichtet Meta dazu, tägliche Nutzungsgrenzen und nächtliche Sperren für Minderjährige einzuführen. Konkret werden künftig unter 18-Jährige keinen Zugang zu den Social-Media-Plattformen von Meta zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens mehr haben und maximal zwei Stunden Nutzungszeit pro Tag zur Verfügung haben. Auf ihren Profilen werden sie die Zahl der Likes und der Reaktionen auf ihre Beiträge nicht mehr sehen können.

Mit diesem Vergleich erfüllt Meta alle Ansprüche in den verschiedenen Gliedstaaten. Er muss allerdings noch von einem Gericht genehmigt werden. Meta bestritt jegliches Fehlverhalten.

Für Meta wäre eine Verurteilung in diesem Prozess ein weiterer Rückschlag. In letzter Zeit erlitt der Konzern mehrere Niederlagen vor amerikanischen Gerichten. Im Gliedstaat New Mexico soll Meta eine halbe Milliarde Dollar bezahlen, weil Kinder aus Sicht des Gerichts durch die Nutzung von sozialen Netzwerken zu Schaden gekommen sind. Meta muss in New Mexico ausserdem neue Richtlinien für Jugendliche unter 18 Jahren einführen: Die maximale Nutzungszeit für Facebook und Instagram soll bei 90 Stunden pro Monat gedeckelt werden. Meta will dagegen in Berufung gehen.

Der Mutterkonzern von Instagram und Facebook willigt in die Bezahlung einer Strafe von 18 Milliarden Dollar ein. Zudem setzt Meta auf Druck einer breiten Koalition von Republikanern und Demokraten neue Kindesschutzmassnahmen um.

Warum war der vorangegangene Fall K. G. M. wegweisend?

Am 25. März wurde im ersten grossen Fall der Klagewelle ein Urteil gesprochen. Eine junge Frau erhielt Schadenersatz von Google und Meta. In den Akten erschien sie mit ihren Initialen K. G. M., sie ist 20 Jahre alt. Laut der Klageschrift, die der NZZ vorliegt, war sie ab dem Alter von 10 Jahren in sozialen Netzwerken aktiv. Ihre Mutter habe versucht, dies zu verhindern, aber die Kontrolltechnologien hätten versagt. Nach eigenen Angaben in der Klageschrift wurde sie süchtig nach den Plattformen, unter anderem aufgrund von Funktionen wie Benachrichtigungen und Autoplay oder den Algorithmen. Laut eigener Aussage hat sie über fünfzig sexuell explizite Fotos von Fremden zugeschickt bekommen und ist Videos ausgesetzt gewesen, die gestörtes Essverhalten anpriesen. K. G. M. erkrankte an einer Depression, Angstzuständen, Essstörungen, hatte Selbstmordgedanken. Das Gericht in Los Angeles sprach ihr Ende März 2026 einen Schadenersatz von 3 Millionen Dollar zu, den Meta und Google zu unterschiedlichen Teilen entrichten sollen.

Der Schadenersatz im Fall K. G. M. war wegweisend. Der Ausgang des Verfahrens ist für die weiteren Social-Media-Prozesse zwar nicht bindend, aber er beeinflusst die Chancen der anderen Kläger.

Eine Gerichtszeichnung zeigt Mark Zuckerberg und gegen Meta erhobene Vorwürfe: das interne Ziel, Nutzer länger auf Plattformen zu halten, und die mangelhafte Umsetzung von Altersgrenzen.

Eine Gerichtszeichnung zeigt Mark Zuckerberg und gegen Meta erhobene Vorwürfe: das interne Ziel, Nutzer länger auf Plattformen zu halten, und die mangelhafte Umsetzung von Altersgrenzen.

Mona Edwards / Reuters

Warum sind die jetzigen Verfahren von historischer Bedeutung?

Frühere Rechtsstreitigkeiten mit Tech-Konzernen drehten sich oft um die Hassrede von Nutzern ihrer Plattformen. Die jetzigen Kläger argumentieren anders – sie nehmen die Plattformen selbst ins Visier. Die Tech-Konzerne machten junge Menschen bewusst abhängig und hätten so die Kläger psychisch, körperlich und finanziell geschädigt.

Damit fällt auch die bisher verfolgte Strategie der Konzerne weg, mit der sie sich seit Jahren gegen Vorwürfe verteidigen – nämlich auf die verfassungsrechtlich geschützte Redefreiheit zu verweisen und darauf, dass sie als Plattformen nicht dafür verantwortlich seien, wenn Leute dort schädliche Dinge schrieben. Nun aber geht es um die Produkte selbst, ihr Design und ihre Algorithmen.

Viele Beobachter sehen in der jetzigen Klagewelle Parallelen zu den Klagen gegen die Tabakindustrie. Ab den neunziger Jahren schafften es Kläger, zu beweisen, dass Tabakfirmen wissentlich ohne genügende Warnungen schädliche Produkte verkauften. Diese Prozesse haben den gesellschaftlichen Umgang mit Zigaretten nachhaltig verändert – und den Blick der Gesellschaft auf die Konzerne dahinter.

Wie wollen die Kläger beweisen, dass Tech-Firmen Kindern schaden?

Die klagenden Parteien müssten im Lauf der Prozesse nachweisen, dass die Firmen absichtlich und wider besseres Wissen ihre Produkte so gestaltet haben, dass sie abhängig machen. Und sie müssten beweisen, dass dies den Klagenden tatsächlich kausal Schaden zugefügt hat. Das war und ist ein schwieriges Unterfangen.

Die Kläger verfügen gemäss eigenen Angaben jedoch über Hunderttausende Seiten von internen Dokumenten der Tech-Konzerne, die nachweisen sollen, dass diese von der Gefahr wussten und vor ihr gewarnt wurden, die Warnungen aber bewusst ignorierten.

Im Fall von Meta beispielsweise zeigen offenbar Unterlagen aus den Jahren 2018 und 2019, dass man erwogen hatte, sogenannte Beauty-Filter auf Instagram zu verbieten, weil sie gemäss internen Untersuchungen dem Selbstbild junger Frauen schadeten. Eine Topmanagerin wandte sich persönlich an den CEO Mark Zuckerberg und berichtete ihm, wie solche Filter dem Selbstwertgefühl ihrer Tochter geschadet hätten. Doch Untersuchungen hatten gezeigt, dass solche Funktionen auch das Engagement erhöhten – und Zuckerberg entschied 2020, die Beauty-Filter nach einer Aussetzung wieder einzuführen. Ausserdem verglichen Angestellte Instagram mit Slot-Maschinen und Drogen.

Auch von Tiktok, Snapchat und der Youtube-Mutter Alphabet sind bereits brisante interne Dokumente veröffentlicht worden. Sie zeigen unter anderem, dass Angestellten von Tiktok und Snapchat klar war, dass viele Kinder unter 13 Jahren die App nutzen.

Wie verteidigen sich die Tech-Konzerne?

Erstens berufen sich die Tech-Konzerne, wie bereits in vielen vorherigen Verfahren, auf die sogenannte Section 230 – einen Abschnitt des amerikanischen Kommunikationsgesetzes aus dem Jahr 1996. Er besagt, dass Plattformen nicht für das haften, was Leute dort veröffentlichen. Im Fall der Klägerin K. G. M. wären solche problematischen Inhalte etwa die Glorifizierung von Essstörungen oder die anzüglichen Bilder, die sie über die Plattformen erreicht haben.

Diese Strategie ist in Teilen gescheitert, indem die zuständige Richterin der Klage stattgegeben hat. Die Tech-Konzerne hatten versucht, ein Verfahren mit Verweis auf die Section 230 im Keim zu ersticken – das ist nicht gelungen.

Zweitens zweifelten die Verteidiger an, dass der psychische Schaden der Jugendlichen wirklich von der Nutzung sozialer Plattformen herrührt. Die Kausalität ist hier ja um einiges komplexer als bei Tabakprodukten.

Die Fälle wurden von Geschworenen entschieden, was gemeinhin als Vorteil für die Kläger gilt. Denn dass Teenager Social Media wie Süchtige konsumieren, beschäftigt sehr viele Menschen. Die ersten Urteile aus Los Angeles und Santa Fe zeigen, dass die Tech-Firmen einen schweren Stand haben. Mit dem teuren Vergleich im Verfahren von Oakland und den vereinbarten Änderungen hin zu mehr Einschränkungen für jugendliche Nutzer gibt Meta dem Druck nach und vermeidet womöglich härtere Strafen in einem Prozess.

Mit Agenturmaterial.

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