LG Berlin I verneint Zueignungsabsicht bei Füchse-Einbruch: "Meisterschale nur aus Jux mitgenommen"
21.08.2026
Monatelang war die Meisterschale der Handball-Bundesliga nach einem Einbruch bei den Füchsen Berlin verschwunden. Foto: picture alliance/foto2press/Oliver Zimmermann.
Ein Mann brach mehrmals beim Handballbundesligisten Füchse Berlin ein – und entwendete u.a. die Meisterschale. Weil er das "aus Jux" tat, verneinte das LG Berlin I die Zueignungsabsicht. Nicht nur bei 24.300 Euro Bargeld sah es das anders.
Im Juni 2025 war der Jubel in Berlin groß, als der Handball-Bundesligist Füchse Berlin erstmals die deutsche Meisterschaft gewann. Bald bekam die Freude jedoch einen herben Dämpfer: Nach einem Einbruch in der Geschäftsstelle des Vereins fehlte von der Meisterschale jede Spur. Es machte sich die Sorge breit, der fast drei Kilogramm schwere Teller aus 925er Sterlingsilber wäre eingeschmolzen worden und damit sein emotionaler Wert für die Handballwelt verloren.
Auch als Mitte Januar der mutmaßliche Täter festgenommen werden konnte, ergab sich kein neuer Hinweis auf den Verbleib der Trophäe. Im Februar tauchte sie dann wieder auf: Mitarbeiter hatten sie bei einer Inventur in einem selten genutzten Keller der Geschäftsstelle entdeckt. Die Füchse waren zunächst davon ausgegangen, die "Meisterdiebe" hätten sie dort "geschickt versteckt", um sie "zu einem späteren Zeitpunkt von dort zu entwenden". Durch die öffentliche Aufmerksamkeit sei ihnen aber wohl "das Risiko, entlarvt zu werden", zu groß gewesen und sie hätten davon abgesehen.
Der geständige 42-Jährige gab bei der Verhandlung vor dem Landgericht (LG) Berlin I aber an, er habe die Meisterschale nur "aus Jux" versteckt und nicht behalten wollen. Das glaubte das LG und verneinte die Zueignungsabsicht. Wegen weiterer Straftaten muss der Mann jedoch für insgesamt sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis (Urt. v. 20.08.2026, Az. 506 KLs 10/26 272 Js 2111/25).
Einbruchserie seit 2023
Insgesamt zweimal war der Mann bei den Füchsen eingebrochen und hatte dabei laut Ermittlungen Bargeld in Höhe von 24.300 Euro entwendet. In seiner von 2023 bis 2026 reichenden Tatserie ging es zudem noch um 23 weitere Einbrüche. Die Serie begann laut Anklage im Februar 2023 im Bürgeramt Köpenick, wo er nach Erkenntnis des Gerichts Reisepässe, Führerscheine, Aufenthaltstitel und Quittungsblöcke stahl. Bei mehreren Taten habe der 42-Jährige auch EC-Karten erbeutet und damit Geld an Automaten abgehoben.
Der Mann wurde wegen Diebstahls in 26 Fällen, Computerbetrugs in 64 Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen schuldig gesprochen. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung habe das Gericht zwei Gesamtstrafen von drei Jahren bzw. drei Jahren und neun Monaten Haft verhängt, sagte die Gerichtssprecherin LTO. Darin sei eine Einzelstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für die Diebstähle bei den Füchsen Berlin eingeflossen. Zudem sei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 160.000 Euro angeordnet worden.
Der Berliner, der nach Informationen der dpa seit mehr als 20 Jahren immer wieder wegen Diebstahls aufgefallen ist und bereits Haftstrafen verbüßen musste, befindet sich seit Mitte Januar in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
jh/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Zitiervorschlag
LG Berlin I verneint Zueignungsabsicht bei Füchse-Einbruch: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60700 (abgerufen am: 23.08.2026 )

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