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CSRD Kompass · Apr 16, 2026

Wesentlichkeitsanalyse Light-Template & Brüssels ISSB-Zick-Zack

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CSRD Kompass · CSRD Kompass

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Die aktualisierten ESRS verändern die doppelte Wesentlichkeitsanalyse strukturell. Drei Vereinfachungen sind besonders praxisrelevant und du kannst sie sofort anwenden, egal ob du bereits eine DMA durchgeführt hast oder gerade erst startest.

  1. Starte Top-Down, nicht Bottom-Up

    Die simplified ESRS erlauben jetzt explizit den Einstieg über dein Geschäftsmodell und deine strategischen Prioritäten. Konkret: Du identifizierst zuerst, welche Themen für dein Unternehmen offensichtlich relevant sind und bewertest nur diese vertieft.

  2. Schweregrad-Score vereinfacht

    Ausmaß, Umfang und Umkehrbarkeit musst du nicht mehr zwingend getrennt bewerten. Die drei Faktoren können im Schweregrad-Score konsolidiert werden. Für viele war die getrennte Bewertung ohnehin eine Scheingenauigkeit und sehr komplex.

  3. Neue Sub-Themen-Struktur nutzen

    Die Sub-Sub-Topic-Ebene wurde gestrichen. Die vereinfachte Themenstruktur reduziert die Anzahl der zu bewertenden Einheiten und damit den Aufwand. Wenn du eine bestehende DMA aktualisierst, lohnt es sich, die Struktur entsprechend anzupassen.

🛠️ Praxistool: Unser beliebtes Wesentlichkeitsanalyse-Template hat ein großes Update bekommen und bildet die oben genannten Vereinfachungen nun vollständig ab!

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Kurz vor Abschluss der ESRS-Überarbeitung überrascht die EU-Kommission mit einer möglichen Last-Minute-Kurskorrektur: Die ESRS sollen stärker an den ISSB-Berichtsstandard angeglichen werden, berichtet das Magazin Responsible Investor. Der ISSB scheint sich derzeit weltweit (z. B. in Großbritannien, Australien, Japan) als Berichtsstandard durchzusetzen.

Der vom IFRS-Board getragene ISSB hat mit IFRS S1 (allgemeine Nachhaltigkeit) und IFRS S2 (Klima) globale Reporting-Standards vorgelegt, die sich primär an Investoren richten und nur finanziell wesentliche Themen adressieren. Die ESRS gehen darüber hinaus: Sie fordern über die doppelte Wesentlichkeit hinaus explizit Impact-Informationen, also wie Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirken.

Bisher war „Interoperabilität” das offizielle Ziel zwischen beiden Standardwerken. Jetzt diskutiert Brüssel, ob die überarbeiteten ESRS die ISSB-Struktur nicht sogar aktiv übernehmen sollten.

  • Klarer Schnitt zwischen Investor- und Impact-Perspektive: Finanziell wesentliche Klima- und Nachhaltigkeitsdaten würden in einem eigenen Block ausgewiesen für die Kapitalmarktberichterstattung. Impact-Themen blieben eigenständig und EU-spezifisch in einem separaten Bereich.

  • Weniger Doppelarbeit bei internationalen Konzernen: Wer ohnehin IFRS S1/S2 (z. B. wegen Notierung in UK, Japan, Kanada) berichtet, könnte den Finanzteil direkt weiterverwenden.

  • Mehr Modularität: Die Struktur würde es leichter machen, einzelne Berichtsbausteine (z. B. Klima nach S2) gesondert zu adressieren, ohne das gesamte ESRS-Set zu durchlaufen.

Angesichts der Unsicherheiten (offenes deutsches Umsetzungsgesetz, laufende ESRS-Revision, mögliche ISSB-Annäherung) lautet die ehrliche Empfehlung für fast alle Unternehmen: so schlank wie möglich bleiben, bis die Rahmenbedingungen stehen.

Unternehmen, die nicht (mehr) berichtspflichtig sind, sollten mit einem ESRS-Vollprojekt warten. Die ESRS-Revision ist offen, eine mögliche ISSB-Integration könnte die Struktur erneut verändern. Wer jetzt losläuft, riskiert erneut unnötige Nacharbeit. Für Kundenanfragen, Bankenreporting und ESG-Basics reicht (übergangsweise) der VSME oder eine ESRS-Light-Variante. Das liefert belastbare Kerndaten, ohne dass du bei jeder Regeländerung hinterherlaufen musst.

Auch wer heute schon berichtet, sollte jetzt keine teuren Sonderstrukturen schaffen:

  1. Kern-KPIs solide aufbauen: THG-Bilanz (Scope 1–3), Energie, Wasser, Belegschaft, Governance, diese Pflichtangaben sind in ESRS, VSME und ISSB ähnlich und bleiben auch nach jeder Revision Pflicht. Hier lohnt sich saubere Datenarbeit unabhängig vom Ausgang der Reformen.

  2. Wesentlichkeitsanalyse sauber dokumentieren: DWA durchführen, versioniert ablegen, Nachvollziehbarkeit sichern, aber keine aufwändige Doppelstruktur für hypothetische ISSB-Blöcke bauen. Beim Einsatz guter Tools oder Templates lassen sich Finanz- und Impact-IROs und Themen ohnehin gesondert auswerten.

    🛠️ Praxistools: Wesentlichkeitsanalyse Excel-Template | Materiality Master

  3. Große Architektur-Investitionen aufschieben: Keine teuren ESRS-Softwareprojekte, hochintegrierten Taxonomien oder parallelen ISSB-Strukturen – solange deutsches Umsetzungsgesetz, ESRS-Revision und ISSB-Entscheidung offen sind. Flexibel bleiben schlägt aktuell Perfektion.

  4. Investorenkommunikation mitdenken: Falls deine Kapitalgeber international aufgestellt sind, ist ein ISSB-kompatibler Block echter Vorteil, unabhängig davon, ob die EU das formal übernimmt. Jetzt mit Investor Relations/Finanzabteilung abstimmen, welche Informationen sie brauchen.

Eine mögliche ISSB-Übernahme in der ESRS-Revision wäre kein „Entweder-oder”, sondern eher ein „Sowohl-als-auch”: Die EU-spezifische Impact-Perspektive bleibt, wird aber sauberer vom investorfokussierten Finanzteil getrennt. Ob und wie die ISSB-Standards in die ESRS einfließen, ist nur eine von drei offenen Baustellen. In dieser Phase ist Flexibilität der größte Hebel.

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Fun Fact: Zum 1. April hatten wir überlegt ein Scherz-Post zu machen, dass die EU die ESRS durch ISSB ersetzt, hatten uns dann aber für die Bonuszahlung von 5.000€ pro Nachhaltigkeitsbericht entschieden 😅

  • Kerstin Lopatta (Uni Hamburg) wurde zur Vorsitzenden des EFRAG Sustainability Reporting Boards ernannt. Sie will den Fokus auf entscheidungsrelevante ESRS-Inhalte und bessere Umsetzungshilfen legen. [13.04.2026]

  • Deloitte und DRSC haben ein neues Update ihrer Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit branchenspezifischen Teilanalysen von deutschen Unternehmen veröffentlicht. [08.04.2026]

  • Die EU-Kommission hat den ersten offiziellen CBAM-Zertifikatspreis veröffentlicht: 75,36 € pro Tonne CO₂ für Q1 2026. [07.04.2026]

  • Schweiz plant neues Sorgfaltspflichtengesetz (NUFG): Rund 30 Großunternehmen sollen Sorgfaltspflichten nach EU-Vorbild (CSDDD) erfüllen, etwa 100 Firmen Berichtspflichten (CSRD). [01.04.2026]

  • Banken müssen ESG-Risiken künftig verbindlich in Geschäftsstrategie und Risikomanagement einbeziehen. Das BRUBEG setzt die EU-Bankenrichtlinie CRD VI in deutsches Recht um. [30.03.2026]

  • Bundestag veröffentlicht Änderungsantrag zum deutschen CSRD-Umsetzungsgesetz: SPD und CDU/CSU wollen die Erleichterungen aus dem EU-Omnibus-I-Paket übernehmen. [31.03.2026]

  • Die EU-Kommission hat ein offizielles PPWR-Leitliniendokument veröffentlicht. Es klärt u.a., was künftig als Verpackung gilt, welche Pflichten für Importeure entstehen und wie PFAS-Grenzwerte ab August 2026 durchgesetzt werden. [30.03.2026]

  • 16.04: Fahrplan für Klimaanpassung und Transitionspläne (ConClimate)

  • 16.04: PPWR, DPP & PCF meistern (Grubengold)

  • 17.04: Practical Guidance on Implementing CSRD Reporting (Part 2) (PwC)

  • 21.04: Nachhaltigkeitskommunikation im Kontext der EmpCo (BW)

  • 21.04: EmpCo-konform Klimaschutz kommunizieren (ClimatePartner)

  • 23.04: Wie sieht eine skalierbare ESG-Architektur aus? (Ingdilligenz)

  • 23.04: Auf die Verpackungsverordnung PPWR vorbereiten (ESGready)

  • 24.04: Klimaziele - Erwartungen an das SBTi Update 2026 (unfold consulting)

  • 29.04: CSRD Audit Masterclass - Part 2 (EQS)

  • 29.04: Die Treibhausgasbilanz im Nachhaltigkeitsbericht (IHK Elbe-Weser)

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Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn

CSR Tools

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