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CSRD Kompass · May 13, 2026

VSME wird VS & Klimarisiken bleiben Pflicht

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CSRD Kompass · CSRD Kompass

Danke, dass du mitliest. Die Lesezeit beträgt ca. 5 Minuten. Ich freue mich über dein Feedback und Weiterempfehlungen.

Am 6. Mai 2026 hat die EU-Kommission den VS 2026 veröffentlicht, den Nachfolger des VSME-Standards. Die gute Nachricht für alle, die bereits nach VSME berichten: Der Großteil der Arbeit ist getan und die Anpassungen sind überschaubar. Die Modulstruktur bleibt erhalten, rund 180 von 200 Datenpunkten ebenso. Trotzdem gibt es gezielte Anpassungen, die du kennen solltest.

  1. Verbindlichkeit: Der VS wird zu einem delegierten EU-Rechtsakt und schafft eine rechtliche Verankerung des Value Chain Cap. Der Standard bleibt jedoch weiterhin freiwillig für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen.

  2. Kleinstunternehmen: Der VS 2026 unterscheidet systematisch zwischen Unternehmen mit mehr und weniger als 10 Mitarbeitenden. Einige bisher einheitlich verpflichtende Angaben werden für kleine Betriebe freiwillig.

  3. Datenpunkte: Rund 20 Datenpunkte entfallen im VS 2026 vollständig, u.a.:

    1. THG-Intensität (Emissionen pro Umsatz, B3): nicht mehr gefordert

    2. Landnutzungsmetriken (alle Hektar-Angaben, B5): komplett gestrichen

    3. Entsorgungsquoten (B7): separate Quoten für gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle entfallen

    4. Schulungsstunden nach Geschlecht (B10): nur noch Gesamtwert je Mitarbeitenden

    5. EU-Benchmark-Ausschluss (C8): entfällt

    Zudem wurde die Fluktuationsrate vom Basis (B8) ins umfassende Modul (C5) verschoben und der Gender-Pay-Gap muss nur angegeben werden, wenn man bereits gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese Kennzahl zu erheben.

  4. Hilfestellung: Ausführliche Praxiserläuterungen sind nicht mehr Teil des Standards selbst, sondern werden auf die EFRAG-Webseite ausgelagert.

Tipp: Wir haben unsere VS(ME)-Datenpunkte-Liste bereits aktualisiert und jeder Datenpunkt mit Änderungskommentaren versehen, ob und was sich mit dem neuen VS ändert.

Der VS 2026 ist noch kein geltendes Recht. Nach der Feedback-Frist (3. Juni 2026) folgt ein parlamentarisches Verfahren. Bis der neue Standard in Kraft tritt, wird es voraussichtlich ein paar Monate dauern.

a) Du hast bereits einen VSME-Bericht für das letzte Geschäftsjahr erstellt?
→ Keine Änderungen nötig.

b) Du bist gerade dabei einen VSME-Berich zu erstellen?
→ Wenn bereits alle Daten vorhanden sind und du in den letzten Zügen bist, dann stelle ihn nach dem VSME fertig. Bist du noch in der Datenerhebung, dann empfehlen wir, die Änderungen genauer zu analysieren, um unnötigen Aufwand zu sparen.

c) Du planst einen Bericht zu erstellen?
→ Orientiere dich am neuen VS-Standard. Da es sich um ein freiwilliges Berichtsformat handelt, gibt es hier kein Richtig oder Falsch. Dennoch empfehlen wir den Blick nach vorne zu richten anstatt Daten aufwändig zu erheben, die in den Folgejahren hinfällig sind.

Der Shift vom VSME zum VS 2026 ist kein Neustart, sondern eine gezielte Aktualisierung. Wer die Änderungen kennt, kann seinen bestehenden Bericht mit überschaubarem Aufwand weiterentwickeln.

VS-Datenpunkte-Liste herunterladen

Zeitgleich mit dem neuen VS-Standard (siehe Praxistipp 👆🏾) wurden auch die vereinfachten ESRS veröffentlicht. Grundlage ist EFRAGs technischer Rat vom Dezember 2025 und die Kommission ist ihm weitgehend gefolgt. Keine inhaltliche Neueröffnung oder Angleichung an die ISSB, aber einige relevante Präzisierungen.

  • Die Pflicht-Datenpunkte sinken um 61 %, alle freiwilligen DP entfallen ersatzlos.

  • Die Wesentlichkeitsanalyse bleibt das Fundament, wird aber vereinfacht.

  • Die MDR-Anforderungen werden zu GDR (General Disclosure Requirements) umbenannt, bleiben inhaltlich jedoch vergleichbar.

  • E4, S2, S3 sowie S4 dürfen bis 2027 zurückgestellt werden. ESRS E1 Klimawandel dagegen nicht. Er gilt von Anfang an vollumfänglich.

Die Klimarisikoanalyse, also die Identifikation physischer Risiken und Transitionsrisiken, Szenarioanalyse, bleibt Pflicht. Allerdings wurden die Fristen für quantitative Finanzeffekte realistischer: Qualitative Angaben sind ab 2027 Pflicht, quantitative Modellierungen erst ab 2030.

Das ist eine echte Entlastung, aber sie ändert nichts daran, dass eine belastbare Klimarisikoanalyse jetzt strukturiert aufgebaut sein muss. Zudem gibt es bereits Anzeichen von Extremwetterereignissen, wie einem Super-El-Niño.

Auch wenn der delegierte Rechtsakt voraussichtlich erst Ende 2026 in Kraft tritt, ist es strategisch sinnvoll, jetzt mit der strukturierten Erfassung der Klimarisiken zu starten.

💡 Tipp: Unser Klimarisikoanalyse-Template ermöglicht einen pragmatischen Einstieg und leitet dich schrittweise durch den Prozess.

  • Das DRSC hat Ergebnisse einer Stakeholder-Studie zum freiwilligen Standard (VS) veröffentlicht. Grundsätzlich halten die Stakeholder den VS für geeignet. Voraussetzung sei eine breite Akzeptanz auf Nutzerseite, um individuelle Datenanfragen zu reduzieren. [07.05.2026]

  • Die EU-Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen zu den überarbeiteten ESRS und zum freiwilligen Standard (VS, ehemals VSME) gestartet. Feedback ist bis 3. Juni 2026 über das Have-Your-Say-Portal möglich. [06.05.2026]

  • Die EU-Kommission hat ihr EUDR-Simplification-Paket veröffentlicht: keine Wiedereröffnung der Verordnung, aber aktualisierte FAQs, neue Leitlinien und ein delegierter Rechtsakt zur Produktliste (z. B. löslicher Kaffee neu aufgenommen, Leder gestrichen). [04.05.2026]

  • Das GHG Protocol hat Tim Mohin (Ex-CEO der Global Reporting Initiative, zuletzt BCG) zum ersten CEO ernannt; Amtsantritt 1. Juni 2026. Mandat: globale Harmonisierung der THG-Bilanzierungsstandards. [28.04.2026]

  • EFRAG hat seinen ersten eigenen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard erstellt und mit Inline-XBRL-Tagging versehen. Der Bericht dient als Blaupause für KMU, ist allerdings optisch sehr schlicht gehalten. [27.04.2026]

  • 19.05: ESRS E1 nach Omnibus (EQS)

  • 20.05: Managementsysteme als Hebel für ESG Disclosure (DFGE)

  • 21.05: ESG-Daten intelligent nutzen (EY)

  • 26.05: Die 5 größten ISO-Herausforderungen & ESG Synergien (Leadity)

  • 28.05: Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Deloitte & DRSC)

  • 02.06: ESG-Datenmanagement – ein Praxisbeispiel (sustainable natives)

  • 03.06: Klimazielsetzung mit der SBTi (ClimatePartner)

  • 09.06: ESG als Steuerungsinstrument in der Lieferkette (Ingdilligenz)

  • 16.06: Die Zukunft der Nachhaltigkeit - 9 Trends, die 2026 entscheiden (tanso)

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Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn

CSR Tools

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