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Benjamin-Immanuel Hoff · Jul 17, 2026

Im Kapitalismus ist Gewinnerzielung konstitutiv – aber Eigentum verpflichtet. Auch VW und Mercedes-Benz.

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Benjamin-Immanuel Hoff · Benjamin-Immanuel Hoff

Der Verband der Bayerischen Wirtschaft hat bei der IW Consult GmbH des arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie in Auftrag gegeben, die auf 18 Seiten argumentiert, dass Unternehmensgewinne Voraussetzung für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung seien und dass ihre Höhe in einer funktionierenden Marktwirtschaft durch Wettbewerb begrenzt werde.

Die Studie unter dem Titel: „Die Notwendigkeit von Unternehmensgewinnen“ leidet nicht unter mangelnder wissenschaftlicher oder empirischer Evidenz. Das Problem der Studie: Sie bemüht sich, eine Frage zu beantworten, die in dieser Zuspitzung kaum jemand stellt. Denn das im Kapitalismus Unternehmen Gewinne erzielen müssen, um investieren, innovieren und dauerhaft bestehen zu können, wird ernsthaft weder von Gewerkschaften noch von den meisten wirtschafts- oder gesellschaftspolitischen Akteuren bestritten.

Selbst Karl Marx würde nicht dementieren. Denn Gewinnerzielung ist kein Betriebsunfall der kapitalistischen Wirtschaftsweise, sondern ihr Wesensmerkmal. Marx interessierte deshalb, anders als den Verband der Bayerischen Wirtschaft, auch weniger die Frage, ob Gewinne notwendig sind, sondern woher sie stammen und wer über ihre Verwendung entscheidet.

Spannender als die vom VBW aufgeworfene Frage ist stattdessen, ob erwirtschaftete Überschüsse in Innovation, Investitionen und Beschäftigung reinvestiert werden oder ob sie vor allem zur Steigerung von Vermögen und Kapitalrenditen dienen. Konsequenterweise betont die VBW-Studie selbst die Signal- und Lenkungsfunktion von Gewinnen für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung. Die spannende Frage lautet deshalb nicht, ob Gewinne notwendig sind, sondern welche Gewinne notwendig sind und was mit ihnen geschieht.

In Abschnitt 4 der Studie, der die Überschrift „Notwendige Gewinne“ trägt, wird argumentiert, dass Unternehmen müssten mindestens eine Rendite erwirtschaften, die ihre Kapitalkosten deckt. Nur dann bleibe Kapital im Unternehmen und stehe für künftige Investitionen zur Verfügung. Zur Bestimmung dieser „notwendigen Rendite“ wird auf das betriebswirtschaftliche Konzept der gewichteten Kapitalkosten (WACC) zurückgegriffen. Die gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) geben an, welche Mindestverzinsung ein Unternehmen erzielen muss, um die Erwartungen seiner Kapitalgeber zu erfüllen. Sie setzen sich aus den Kosten des Fremdkapitals (z. B. Kreditzinsen) und den erwarteten Renditen des Eigenkapitals (Aktionäre, Eigentümer) zusammen, gewichtet nach deren Anteil an der Finanzierung des Unternehmens. Erzielt ein Unternehmen langfristig weniger als seine WACC, wird Kapital aus Sicht der Investoren an anderer Stelle attraktiver eingesetzt. So weit so nachvollziehbar.

Daraus folgt allerdings nicht, dass sämtliche Gewinne oberhalb dieser Schwelle ebenfalls notwendig sind. Oder anders ausgedrückt: Was notwendig ist, sind nicht Gewinne, sondern die Deckung aller Kosten einschließlich Investitionen und Kapitalkosten. Das ist etwas anderes und führt zu der präziseren Fragestellung:

1) Welche Rendite ist für die Reproduktion des Unternehmens tatsächlich erforderlich?

2) Welche Rendite dient darüber hinaus vor allem den Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber?

Viele Kosten, die für den Bestand eines Unternehmens notwendig sind – etwa Investitionen, Abschreibungen oder Finanzierungskosten –, werden bereits vor der Ermittlung des eigentlichen Gewinns berücksichtigt. Für die politische Debatte ist jedoch weniger die genaue bilanzielle Abgrenzung entscheidend als die Frage, welche finanziellen Spielräume Unternehmen erwirtschaften und wie diese verwendet werden. Die Studie des Verbands der bayerischen Wirtschaft behandelt unterschiedliche Verwendungsformen erwirtschafteter Überschüsse jedoch so, als seien sie identisch.

Tarifbewegung in der Automobilindustrie / Alle Rechte: IG Metall

Tatsächlich macht es einen Unterschied, ob finanzielle Spielräume zur Stärkung des Unternehmens, zur Finanzierung von Transformation und Innovation oder überwiegend für Dividenden, Aktienrückkäufe und die Steigerung des Shareholder Value genutzt werden. Für Beschäftigte, Standorte und die gesellschaftliche Akzeptanz von Unternehmen ist jedoch genau die Entscheidung der Kapitaleigner, wofür die Überschüsse verwendet werden, relevant. Mit anderen Worten: Unternehmen müssen selbstverständlich ihre Kosten erwirtschaften, Investitionen finanzieren und ihr eingesetztes Kapital angemessen verzinsen. Die eigentliche Frage entsteht dort, wo bereits finanzielle Spielräume vorhanden sind, Investitionen aber verlagert oder Beschäftigten zusätzliche Belastungen zugemutet werden, weil andernorts höhere Renditen erwartet werden. Im Kern geht es dann nicht um die wirtschaftliche Existenzfähigkeit eines Unternehmens, sondern um den Unterschied zwischen ausreichender und maximaler Rendite sowie um die Verwendung der erwirtschafteten Überschüsse.

Viele Standortverlagerungen erfolgen nicht deshalb, weil Unternehmen keine Gewinne mehr erzielen, sondern weil anderswo höhere Renditen erwartet werden. Denn ein Unternehmen kann in Deutschland durchaus profitabel sein und trotzdem Investitionen verlagern, weil anderswo noch höhere Renditen erwartet werden. Wir reden an dieser Stelle also über die Logik des Shareholder Value. Darunter versteht man vereinfacht die Orientierung eines Unternehmens an der Steigerung des Wertes für seine Eigentümerinnen und Eigentümer. Investitionsentscheidungen werden dann nicht mehr allein danach bewertet, ob ein Unternehmen erfolgreich wirtschaftet, sondern danach, ob das eingesetzte Kapital die höchstmögliche Rendite erzielt. Aus Sicht der Kapitalmärkte ist dies nachvollziehbar. Gesellschaftlich entsteht daraus jedoch ein Spannungsverhältnis, weil sich die Interessen von Beschäftigten, Standorten und Regionen häufig nicht an der maximalen, sondern an einer ausreichenden Rendite orientieren.

Genau hier wird die Frage nach der sozialen Verantwortung des Eigentums konkret. Denn wenn Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit, Standortsicherung oder Beschäftigungsschutz einfordern, zugleich aber erhebliche Mittel zur Steigerung des Shareholder Value einsetzen, werden die Prioritäten unternehmerischen Handelns erkennbar. Werfen wir in diesem Kontext einen Blick sowohl auf die Wirtschaftsordnung unseres Grundgesetzes und die aktuellen Konflikte in der Automobilindustrie – hier dem Beispiel Mercedes-Benz.

So lautet ein ebenso bedeutsamer wie oft vernachlässigter Satz in unserer Verfassung. Die Festlegung wurde nach den Erfahrungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bewusst in das Grundgesetz aufgenommen, um zwei Ziele miteinander zu verbinden: den Schutz des Privateigentums einerseits und seine soziale Bindung andererseits. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten weder zu einem ungezügelten Wirtschaftsliberalismus zurückkehren noch das Privateigentum grundsätzlich in Frage stellen. Eigentum sollte garantiert werden, zugleich aber nicht als ausschließlich privates Recht verstanden werden. Der Gesetzgeber darf Regeln erlassen, die Eigentum im Interesse der Allgemeinheit begrenzen oder gestalten, etwa im Mietrecht, Umweltrecht, Arbeitsrecht oder Baurecht.

Dabei knüpfte der Parlamentarische Rat an eine ältere Tradition an. Schon die Weimarer Reichsverfassung von 1919 enthielt in Art. 153 den Satz: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine Beste.“ Das Grundgesetz übernahm diesen Gedanken in modernisierter Form. Dahinter stand die Überzeugung, dass wirtschaftliche Macht immer auch gesellschaftliche Auswirkungen hat und deshalb nicht völlig losgelöst vom Gemeinwohl ausgeübt werden darf.

Seit Verabschiedung des Grundgesetzes begleitet bundesdeutsche Gesellschaft – mal stärker, mal weniger stark - die Frage, welche Verantwortung mit Eigentum verbunden ist. Bereits in den 1950er Jahren wurde darüber intensiv gestritten. Während der Staatsrechtler Ernst Forsthoff vor allem die Schutzfunktion des Eigentums gegenüber staatlichen Eingriffen betonte, hob der aus der linkssozialistischen Arbeiter:innenbewegung stammende Staatsrechtler Wolfgang Abendroth die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips hervor und argumentierte, dass wirtschaftliche Macht nicht losgelöst von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung betrachtet werden könne. Dieser Gegensatz prägt die Debatte bis heute.

Die Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes nimmt in der Verbindung von Eigentumsgarantie und Sozialpflichtigkeit des Eigentums einen Ausgleich vor: Art. 14 Abs. 2 GG stellt nicht die Gewinnerzielung in Frage. Er erinnert vielmehr daran, dass aus Eigentum nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortlichkeiten erwachsen. Denn die Verwendung wirtschaftlicher Erträge ist keine ausschließlich private Angelegenheit ist. Wer von den gesellschaftlichen Voraussetzungen wirtschaftlichen Erfolgs profitiert – von qualifizierten Fachkräften, öffentlicher Infrastruktur, Forschungseinrichtungen, Rechtssicherheit und sozialem Frieden –, muss sich auch der Frage stellen, welche Verantwortung mit diesem Erfolg verbunden ist.

Die weiter oben angesprochene Orientierung am Shareholder Value berührt also auch die verfassungsrechtliche Perspektive der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Und zwar dahingehend, dass die Orientierung an den Interessen der Kapitaleigner:innen legitim und Ausdruck der Eigentumsgarantie ist, doch um die Frage zu erweitern ist, welche Verantwortung gegenüber Beschäftigten, Standorten und der Allgemeinheit besteht. Die Maximierung des Shareholder Value kann gerade nicht den einzigen Maßstab wirtschaftlichen Handelns darstellen, wenn Eigentum zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Dort, wo beide Perspektiven miteinander in Konflikt geraten, wird die praktische Bedeutung von Artikel 14 Absatz 2 GG sichtbar – wie am Beispiel Mercedes-Benz zu sehen ist.

Wie aktuell diese Frage ist, zeigt das Beispiel Mercedes-Benz. Der Konzern hat zwischen November 2025 und Juni 2026 rund zwei Milliarden Euro für den Rückkauf eigener Aktien eingesetzt. Aktienrückkäufe dienen typischerweise dazu, überschüssige Liquidität an Aktionäre zurückzuführen, die Zahl der ausstehenden Aktien zu verringern und dadurch Kennzahlen wie den Gewinn je Aktie oder die Dividende je Aktie zu erhöhen. Gleichzeitig wird unter Verweis auf schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen seitens der Konzernleitung auf eine Rückkehr von der tariflichen 35-Stunden-Woche zur 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich gedrängt. Aufsichtsratschef Martin Brudermüller hatte zuerst die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche bei gleicher Bezahlung gefordert. Der Vorstandschef Ola Källenius schrieb daraufhin an die Beschäftigten, dass die Arbeitsstunde günstiger werden müsse. „Der direkteste und in unseren Augen fairste Weg: Wir sollten in allen Bereichen für das gleiche Geld mehr arbeiten“, hieß es.

Hier stellt sich offensichtlich nicht die Frage, ob Gewinne als notwendig oder legitim angesehen werden. Vielmehr geht es um die Prioritäten ihrer Verwendung. Wenn Beschäftigte zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Standort krasse Einschnitte in bislang geltende tarifliche Errungenschaften hinnehmen sollen, während zugleich erhebliche Mittel an die Kapitalmärkte zurückgegeben werden, dann handelt es sich offensichtlich nicht um einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern dann wird die im Grundgesetz angelegte Frage nach der sozialen Verantwortung des Eigentums überaus konkret.

Aktienrückkäufe schaffen keine zusätzlichen Produktionsanlagen. Sie finanzieren keine Qualifizierungsmaßnahmen. Sie entwickeln keine neuen Produkte. Sie sichern keine Arbeitsplätze. Sie erhöhen in erster Linie den Wert für die Anteilseigner. Einwenden lässt sich dagegen, dass attraktive Renditen erforderlich seien, um Kapital anzuziehen und Investoren im Unternehmen zu halten. Diese Logik findet sich auch in der Argumentation der Studie wieder, wenn sie vor einer Abwanderung von Kapital bei zu niedrigen Renditen warnt. Doch selbst wenn man dieses Argument akzeptiert, bleibt eine politische und gesellschaftliche Frage bestehen: Müssen die Interessen der Kapitalgeber stets Vorrang vor den Interessen der Beschäftigten haben? Hier liegt der eigentliche Konflikt – den die Studie aber umschifft, in dem sie den Pappkameraden „Notwendigkeit von Unternehmensgewinnen“ aufstellt.

Der tatsächliche Konflikt verläuft nicht zwischen Gewinnerzielung und einem imaginierten Gewinnerzielungsverbot. Er verläuft zwischen einer Unternehmensstrategie, die Gewinne vor allem als Mittel zur Steigerung der Kapitalrendite versteht, und einer Strategie, die Gewinne als Grundlage für Investitionen, Innovationen, gute Arbeit und langfristige industrielle Wertschöpfung begreift.

Hinzu kommt ein weiterer Befund der Studie. Sie verweist selbst darauf, dass die Lohnquote in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen und die Gewinnquote gesunken ist. Die Einkommensverteilung habe sich insgesamt eher zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschoben. Daraus folgt jedoch keineswegs automatisch, dass nun die Lohnkosten das zentrale Problem seien oder Beschäftigte ihre Einkommen durch längere Arbeitszeiten relativieren müssten. Sinkende Gewinnquoten können viele Ursachen haben: schwache Nachfrage, hohe Energiepreise, Defizite bei Investitionen, strategische Fehlentscheidungen, zunehmende internationale Konkurrenz oder industriepolitische Versäumnisse. Die bloße Feststellung sinkender Gewinnanteile beantwortet noch nicht die Frage nach den Ursachen.

Worum es also tatsächlich geht, ist die gesellschaftliche Debatte und Entscheidung darüber, ob Gewinne in Zukunftsinvestitionen, Innovation, Beschäftigungssicherung und die Stärkung des Standorts fließen – oder vor allem für Dividenden und die Steigerung des Shareholder Value dienen. Gerade in Zeiten tiefgreifender industrieller Transformation lässt sich gesellschaftliche Akzeptanz kaum dadurch herstellen, dass Beschäftigte Verzicht üben sollen, während gleichzeitig erhebliche Mittel an die Kapitalmärkte zurückgegeben werden. Wer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Solidarität für den Standort einfordert, muss erklären können, welchen Beitrag die Eigentümerseite leistet.

Die vbw-Studie hat dort recht, wo sie darauf hinweist, dass Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein und ausreichende Erträge erwirtschaften müssen. Sie greift jedoch zu kurz, wenn sie daraus unmittelbar die Notwendigkeit immer höherer Renditen oder die Vorrangigkeit von Shareholder-Value-Interessen ableitet. Denn in unserer kapitalistischen Wirtschaftsordnung ist die Gewinnerzielung zwar konstitutiv – aber die Eigentumsverpflichtung verfassungsrechtlich ebenso.

Daran erinnert die IG Metall mit ihrem Widerstand gegen die Sparpläne bei VW und Einschnitte bei Mercedes-Benz die Konzernführungen der Automobilindustrie ebenso wie deren Lobbyverband VDA. Dessen Präsidentin, Hildegard Müller, sprach sich erst jüngst wieder für längere Arbeitszeiten in der Branche aus. „In der Autoindustrie gibt es sehr komfortable Tarifverträge“, sagte Müller bei einer Gesprächsveranstaltung der OECD in Berlin. „In guten Zeiten ist das richtig, in schlechten Zeiten stellt sich die Frage, ob ein bisschen mehr gearbeitet werden kann – zwei, drei Stunden pro Woche.“ Müller zeigt damit exemplarisch, wie die Krise der Automobilindustrie als Arbeitskostenproblem verhandelt wird – und damit zu einem Angriff auf gute Arbeit. Tarifverträge und Mitbestimmung über Jahrzehnte zu den institutionellen Voraussetzungen jenes industriellen Erfolgsmodells gehörten, das die hohe Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie erst ermöglichte. Doch die Automobilindustrie braucht statt immer neuer Sparrunden, die Bereitschaft der Konzernleitungen zu Investitionen, Innovationsstrategien und eine aktive Gestaltung der Transformation. Statt die Lasten der Krise einseitig den Beschäftigten aufzubürden, müssten Unternehmen und Eigentümer Verantwortung für tragfähige Zukunftskonzepte übernehmen.

„Wer Wettbewerbsfähigkeit sichern will, muss in starke Produkte, moderne Technologien und die deutschen Standorte investieren. Zukunft entsteht durch Innovation, kluge Strategie und die Einbindung der Beschäftigten. Genau das fordern wir vom Vorstand.“

Dies betonte der Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende von Mercedes-Benz, Ergun Lümali, jüngst bei einem Aktionstag der IG Metall und antwortete damit auch Hildegard Müller, Martin Brudermüller und Ola Källenius, wie ich in dem Beitrag „Zukunft der Automobilindustrie – Wettbewerbsvorteil Gute Arbeit“ zeige.

Benjamin-Immanuel Hoff leitet das Ressort Grundsatzfragen und allgemeine Wirtschaftspolitik beim Vorstand der IG Metall. Er gibt in diesem Beitrag ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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