Language: German
14.1.1941 (Tuesday)
Nr. 49. Revision der Vereinbarung über die Regelung der fremdenpolizeilichen Beziehungen mit Liechtenstein vom 28.12.1923
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Die Vereinbarung über die fremdenpolizeiliche Beziehung zwischen der Schweiz und Liechtenstein von 1923 soll dahingehend ausgebaut werden, dass die Freizügigkeit der Liechtensteiner im Verkehr mit der Schweiz gelockert wird. Davon ausgenommen sind Bürger, welche das Bürgerrecht erst seit 1924 besitzen. Im Gegenzug muss das Fürstentum die schweizerischen Fremdenpolizeivorschriften übernehmen und tritt diesbezüglich in die Stellung eines Kantons.
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