Language: German
14.5.1986 (Wednesday)
Völkerrechtliche Aspekte. Könnte die Schweiz bei der Sowjetunion Ersatz für Schäden fordern, die in der Schweiz durch Strahlungen aus dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl bei Kiew entstanden wären?
Memo (No)
Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl käme eine schweizerische Schadenersatzforderung gegen die Sowjetunion nur dann in Betracht, wenn sich in der Schweiz überhaupt ein völkerrechtlich relevanter Schaden nachweisen liesse. Gerade dies erscheint jedoch eher fraglich, und selbst dann wäre ein Anspruch nur denkbar, wenn zusätzlich schuldhaftes Verhalten oder eine gravierende Missachtung allgemein anerkannter Sicherheitsvorschriften belegt werden könnte.
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