Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
V. EMIGRATION AUS DER SCHWEIZ
3. Kinderemigration
3.2. Westschweizer Mädchen in Osteuropa
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 3, doc. 271
volume linkBern 1986
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E21#1000/131#13545* | |
| Old classification | CH-BAR E 21(-)1000/131 458 | |
| Dossier title | Frauen-und Kinderhandel, Allgemeines (1866–1914) | |
| File reference archive | 02.2.05 |
dodis.ch/42250
Das Justiz- und Polizeidepartement an den Bundesrat1
Die Kantonsregierungen von Freiburg, Waadt, Neuenburg und Genf haben im Jahre 1875 ein Concordat zum Schutze junger Leute im Auslande2 abgeschlossen. Dasselbe hatte den Zweck, die in’s Ausland reisenden Gespielinnen, Kindermädchen und Erzieherinnen vor den mannigfachen Übelständen zu bewahren, welche für sie aus der uncontrolirten Thätigkeit der Plazirungsbüreaux und ihrer Mittelspersonen entspringen.3
Indess scheint es nicht gelungen zu sein, diese Übelstände zu beseitigen, denn in neuerer Zeit ist wieder von verschiedenen Seiten auf die Gefahren aufmerksam gemacht worden, die namentlich in moralischer Hinsicht den Kindermädchen und Erzieherinnen im Auslande drohen.
Herr von Claparède insbesondere widmete dieser Angelegenheit während der zwei Monate, die er als schweizerischer Geschäftsträger ad interim in Wien verbrachte, seine spezielle Aufmerksamkeit und erstattete über das Resultat seiner Beobachtungen, speziell über die Verhältnisse jener jungen Leute in Oesterreich und Ungarn dem Bundesrathe einen umfangreichen Bericht4, dem er gleichzeitig einzelne Vorschläge zur Hebung der Uebelstände anfügte.
Dieses Memoire ist von Herrn Minister Aepli in Wien durch weitere Bemerkungen und Anträge ergänzt worden.5 Der Herr Minister kommt dabei zu dem Schlüsse, dass das schädliche Treiben der Plazirungsagenturen in Wien und Pest nur dann beschränkt werden könne, wenn der Bund oder die interessirten Kantone den in letztem Städten bestehenden «Home Suisse» Unterstützung gewähren wollten, unter der Bedingung, dass jene Anstalten hinfort allein zur Gewinnung von Bonnen- und Gouvernantenstellen in Anspruch genommen werden dürften.
Der Bundesrath hat seiner Zeit alle diese Anregungen und Vorschläge der Regierung des Kantons Waadt, unter deren Leitung das Concordat von 1875 zu Stande gekommen, zu Händen der Concordatskantone mitgetheilt, ihnen die allfällige Ergänzung der bestehenden Vorschriften zum Schutze junger Leute in der Fremde und bezügliche weitere Schritte überlassend.6
In Folge dessen hat nun am 27. Juni d. J. in Lausanne eine Conferenz von Delegirten der 4 Concordatskantone stattgefunden, welche nach Prüfung des in den letzten Jahren eingegangenen Materials über folgende Punkte sich geeinigt hat:
I. Herstellung eines Büchleins, enthaltend nützliche Belehrungen und Notizen für junge Leute, die im Auslande als Gespielinnen, Kindermädchen und Erzieherinnen plazirt sind.
II. Anfertigung eines Anmeldungsformulares für genannte Personen zum Zwecke der Erleichterung ihrer Immatriculation auf den schweizerischen Consulaten.
III. Führung eines besonderen Registers durch die schweizerischen Consulate, worin alle im Consulatsbezirke plazirten schweizerischen Bonnen und Gouvernanten etc. einzutragen sind; jährliche Berichterstattung dieser Consulate über die Verhältnisse genannter Personen zuhanden der betreffenden Kantonsregierung.
IV. Gesuch an den Bundesrath, die Vorschläge des Herrn Ministers Aepli in Wien in Erwägung ziehen und die Frage zu prüfen, ob es nicht angezeigt wäre, dem «Home Suisse» in Wien, sowie demjenigen in Pest einen jährlichen Bundesbeitrag zu gewähren.
V. Diplomatische Verwendung bei der oesterr.-ungarischen Regierung, in dem Sinne, dass die jungen Leute, welche aus der Schweiz nach Oesterreich-Ungarn sich begeben, im Besitze eines Passes sich befinden müssen. Die Regierung des Kantons Waadt wurde mit der direkten Vollziehung der beiden ersten Beschlüsse betraut und erhielt zugleich den Auftrag, behufs Ausführung der übrigen Beschlüsse beim Bundesrathe die erforderlichen Schritte zu thun.
Das Conferenz-Protokoll hat nachträglich die Ratification der Regierungen sämmtlicher betheiligter Concordatskantone erhalten.
In Folge dessen schritt die Regierung des Kts. Waadt zur Ausführung der Conferenzbeschlüsse, indem sie einerseits ein bezügliches Anmeldungsformular ausstellte und dasselbe mittelst Kreisschreiben7 den Präfecten zu entsprechender Verwendung übermachte, sowie andererseits unterm 18. Juli d. J.8 an den Bundesrath das Gesuch stellte, es möchte derselbe:
1. Den schweizerischen Consulaten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Rumänien und Russland Instructionen zukommen lassen betreffend die Führung von Namensregistern über alle im Consulatsbezirke plazirten jungen Schweizerinnen, sowie betreffend die jährliche Berichterstattung über deren Verhältnisse zu Händen der bezüglichen Kantonsregierungen.
2. Hinsichtlich Beschluss IV der Conferenz eine Entscheidung treffen und
3. Im Sinne von Beschluss V bei der oesterr.-ungarischen Regierung die diplomatische Verwendung eintreten lassen.
Mit Memoire vom 7. October d.J.9 kommt Herr Minister Aepli wiederum auf diese Angelegenheit zurück und erklärt die Schlussnahme der erwähnten Conferenz als ungenügend, den bestehenden Uebelständen durchgreifend abzuhelfen. Wenn sie auch in einzelnen Fällen von Nutzen sein werden, so vermöge sie doch nicht zu verhindern, dass die Placirungsbüreaux ihre bisherige Thätigkeit fortsetzen. Die projectirten Livrets und die in Aussicht genommene Controle vermögen nicht zu schützen vor den Machinationen der Agenten.
Herr Aepli macht sodann gewisse Vorschläge, welche nach seiner Ansicht geeignet wären, den Übelständen abzuhelfen. Im Speziellen erklärt er sich damit einverstanden, dass die Frage geprüft werden soll, ob nicht die «Home Suisse» in Wien und Pest aus eidgenössischen Mitteln unterstützt werden sollen, da er der Ansicht ist, dass die Verhandlungen der vier Concordatskantone so lange keine fruchtbaren Resultate haben werden, als nicht der Bundesrath die Leitung dieser Verhandlungen an die Hand nehme und die Kantone nöthige zu eingreifendem Massnahmen zu schreiten.
In diesem Falle sollten aber auch die Kantone Bern und Wallis, deren französisch sprechende Bevölkerung ebenfalls nicht wenige junge Mädchen in’s Ausland sende, beigezogen werden.
Die Unterstützung der «Home Suisse» in Wien und Pest mit eidgenössischen Mitteln hält Herr Aepli für so lange überflüssig, als deren Organisation nicht festgestellt und mit den in der Schweiz bestehenden Einrichtungen in Verbindung gebracht sein werde. Auch müsste nachgewiesen werden, dass sie nicht ohne Subsidien aus öffentlichen Mitteln bestehen können.
Übrigens wären diese öffentlichen Mittel nach der Ansicht des Herrn Aepli zunächst von den betheiligten Kantonen der Westschweiz zu leisten.
Was speziell den Beschluss anlangt, dass die oesterr.-ungarische Regierung ersucht werde, von den einwandernden Mädchen die Vorweisung von Pässen zu verlangen, so ist Herr Minister Aepli der Ansicht, dass bei den Grundsätzen, welche heutzutage auf dem Gebiete der Fremdenpolizei in Oesterreich-Ungarn massgebend seien, eine diesbezügliche diplomatische Verwendung keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Herr Aepli schliesst seine Eingabe mit dem Gesuche, der Bundesrath möchte dieser Angelegenheit auch selbst einige Aufmerksamkeit schenken und untersuchen, ob nicht zum Schutze der im Auslande und besonders in Oesterreich-Ungarn als Gouvernanten und Bonnen sich aufhaltenden Mädchen vom Bunde etwas gethan werden müsse.10
- 1
- E 21/13545.↩
- 2
- AS 1874–1875,1, S. 867–872. Vgl. in diesem Zusammenhang auch das Verbot der Kinderarbeit in der französischen Industrie (GBer. 1875 in: BBl 1876, 2, S. 569).↩
- 3
- Bereits 1868 hatte von Tschudi diese Missstände angeprangert (vgl. DDS2, Nr. 145)undsiein einem Schreiben an Schenk vom 26. 4.1874 erneut zur Sprache gebracht: [...] Der Grund des ganzen Unwesens ist fast ausnahmslos in den schweizerischen und österreichischen Placirungsinstituten zu suchen. Sie betreiben einen förmlichen Sklavenhandel gerade wie die Agenten der transatlantischen Auswanderungsbureaus. Die schweizerischen Bonnen-Agenten erhalten 8–20 Fr für jedes abgelieferte Stück Menschenware, die österreichisch-ungarischen Placirungsinstitute (mit äusserst seltenen Ausnahmen) verlangen ihnen 10–20 % des fixirten Jahresgehalts, ausser den Einschreibegebühren. Obgleich es zwar eine feststehende Thatsache ist, dass manche Inhaberinnen solcher Institute Mädchen an Bordelle oder andersweitig verkuppeln, so ist es doch fast unmöglich rechtsgültige Beweise dafür beizutragen, denn die Betroffenen gehen dabei mit ausserordentlicher Schlauheit vor. (E 21/13545).↩
- 4
- Nicht ab gedruckt.↩
- 6
- Vgl. die Schreiben des Bundesrates an die Regierung des Kantons Waadt vom 6.12.1883 und 26. 5.1884 (E 21/13545).↩
- 7
- Nicht abgedruckt.↩
- 8
- Nicht abgedruckt.↩
- 9
- Nicht abgedruckt.↩
- 10
- Auf diesen und einen weiteren von Cornaz im Auftrag der Konkordatskantone angefertigten Bericht hin (vgl. das Schreiben der Regierung von Neuenburg an den Bundesrat vom 2. 11.1885) entschloss sich der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. 2.1886 die «Home suisse» in Wien und Budapest zu subventionieren (E 1004 1/144, Nr. 797).↩
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Swiss policy towards foreigners Children's Rights


