Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.3. AUTRICHE-HONGRIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 236
volume linkBern 1985
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E53#1000/893#16102* | |
| Old classification | CH-BAR E 53(-)1000/893 1076 | |
| Dossier title | Neuer Staatsvertrag mit Österreich-Ungarn, zugleich in Vertretung für Liechtenstein, dann Bayern über die Herstellung einer Eisenbahn Lindau-Bregenz-St. Margrethen sowie Feldkirch-Buchs [Bodenseegürtelbahn] (27.08.1870): Anträge des Departements des Innern an den Bundesrat, dessen Beschlüsse; Korrespondenz der Regierungsräte SG und TG, der österreichischen Gesandtschaft in Bern; Akten der Bundesversammlung und Bundesbeschluss (23.12.1870) betr. Ratifikation des Staatsvertrages [AS, X, 380] (1869–1871) |
dodis.ch/41769
Sollte ein verfrühtes Telegramm von Wien an die Feldkirchner Zeitung (Absender Herr Karl Ganahl) des Inhaltes, dass der Vertrag des Consortiums der Vorarlbergerbahn mit den Bauunternehmern für die Strecke Bludenz–Bregenz, sammt den beiden Anschlusslinien unterzeichnet sei, auch in die Schweizerzeitungen übergehen und zu Ihrer Kenntniss gelangen, so wollen Sie demselben keinen Glauben beimessen, da diese Nachricht nur theilweise richtig ist. Es wurde nämlich allerdings ein Exemplar des Vertrages von den sämtlichen Betheiligten unterfertigt, als aber gestern das zweite Exemplar, das nebst Plänen etc. dem Handelsministerium übergeben werden muss, unterzeichnet werden sollte, weigerten sich die Vertreter der Creditanstalt, diess zu thun, indem sie erklärten, dass sie erst dann zur Unterzeichnung schreiten werden, wenn von der Schweiz die bestimmteste Angabe vorliege, dass sie auf den dritten Anschluss bei Rüti verzichte.
In dem Bauvertrage soll ausdrücklich bestimmt sein, dass die Unternehmer nur zu den beiden Anschlüssen verpflichtet seien, nichts destoweniger wollten sie sich für jeden Fall durch eine schweizerische Erklärung sicherstellen u. haben eine solche vom Consortium verlangt. Das Consortium seinerseits soll nun fest entschlossen sein (wie es scheint die Creditanstalt an der Spitze), im Falle der hohe Bundesrath auf einem dritten Anschluss oder einem Differentialtarife beharren würde, von den Anschlussbahnen ganz abzusehen, den Bauvertrag nur für die Linie Bludenz–Bregenz abzuschliessen u. es seiner Zeit der Schweiz zu überlassen, für die Anschlusslinien zu sorgen. Wie ich vernehme, würde sich das Handelsministerium diesem Vorgehen des Consortiums nicht widersetzen. Herr v. Pretis bemerkte mir kürzlich, dass der 1865er Vertrag2 auf die jezige Bahnstrecke Bludenz–Bregenz keine Anwendung mehr finden könne, da es sich ja eigentlich um eine andere Bahn u. um ein anderes Consortium handle.
Es ist auch schon der Vorschlag gemacht worden, die Anschlussbahnen nur bis an den Rhein zu bauen und sie dort abzubrechen, die Rheinbrückenbaue etc. der Schweiz überlassend. Man ist aber von diesem abentheurlichen Projecte wieder abgegangen.
In der Antwort des Ministeriums des Äussern, die Ihnen der k. u k. Gesandte in Bern heute oder morgen mittheilen wird, nimmt dasselbe auch Bezug auf die in der Schweiz selbst sehr getheilten Interessen, Ansichten u. Wünsche. Zur Erklärung dieser Äusserung kann ich Ihnen mittheilen, dass von Hr. K. Ganahl dem Handelsministerium eine Anzahl Zeitungen der Ostschweiz, insbesondere mehrere Nummern der St. Galler Zeitung u. des freien Rhaetiers, die in bekannter Weise gegen die bundesräthliche Forderung polemisirten, mitgetheilt wurden.
Auf die möglichst genauen Informationen, die ich hier über diese Angelegenheit eingezogen habe, gestützt, erlaube ich mir Ihnen folgende Bemerkungen zu machen. 1° Weder vom Consortium noch vom Handelsministerium haben wir irgend andere Concessionen zu erwarten, als den Bau der beiden Anschlüsse bei Buchs und bei St. Margarethen. 2° Die Bauunternehmer biethen alles auf, sich wegen des Brückenbaues über den Rhein dem Baue der Flügelbahnen zu entziehen, u. 3°, wenn eine befriedigende Rückäusserung des hohen Bundesrathes noch lange auf sich warten lässt, oder neue Bedingungen gestellt werden, so steht zu befürchten, dass es ihrem Einflüsse gelingen werde, das Consortium zu bewegen, den Bauvertrag nur für die Linie Bludenz–Bregenz abzuschliessen u. die Flügelbahnen ganz bei Seite zu lassen.
In Anbetracht dieser Verhältnisse halte ich eine möglichst baldige Entscheidung des hohen Bundesrathes für dringend geboten u. bin der festen Überzeugung, dass durch eine Zögerung oder durch das Aufstellen neuer für das Consortium oneröser Bedingung nicht anderes als eine schwere Schädigung schweizerischer Interessen erzielt würde. Der Termin, während dessen der Baucontract abgeschlossen werden muss, ist auf drei Monate, von denen schon ein halber verstrichen ist, festgesetzt; es wäre daher sehr angezeigt, dass die Conferenz zur Revision des Vertrages wenn immer möglich in der zweiten Hälfte des Juni zusammentreten könnte.
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