Darin: Bundeskanzlei. Pressemitteilung vom 18.6.1974 (Beilage).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 94
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1003#1994/26#17* | |
| Old classification | CH-BAR E 1003(-)1994/26 8 | |
| Dossier title | Beschlussprotokolle II (grün) der Sitzungen des Bundesrates, 1974 (1974–1974) | |
| File reference archive | 4.3 |
dodis.ch/38488
BUNDESRAT
Beschlussprotokoll II der 7. ausserordentlichen Sitzung vom 18. Juni 1974, 13 Uhr1
SPANIERDEMONSTRATION IN GENF
Beschlussprotokoll II der 7. ausserordentlichen Sitzung vom 18. Juni 1974, 13 Uhr1
Die Spanierdemonstration in Genf
Herr Furglerorientiert den Rat über die weitere Abklärung dieses Geschäfts. Denkbar wäre, neben dem Verbot der Demonstration selbst, worüber der Bundesrat bereits gesprochen hat2, insbesondere ein Redeverbot3 für die beiden spanischen Referenten4. Denkbar wäre aber auch eine Einreisesperre für spanische Gastarbeiter5 aus den umliegenden Gebieten. Charterflüge für diese Demonstration wurden bisher keine gemeldet. Herr Fontanet, Polizeidirektor des Kantons Genf, hat sich mit Herrn Regierungspräsident Duboule in Verbindung gesetzt und in Anwesenheit von Herrn Bundeskanzler Huber über das Gespräch folgendes berichtet: Der Regierungsrat des Kantons Genf ist der Meinung, dass ein Redeverbot für die beiden spanischen Referenten keine gute Wirkung hätte. Zudem wäre es leicht zu umgehen, indem Ansprachen verlesen oder über Tonband verbreitet würden. Der Regierungsrat des Kantons Genf ist auch gegenüber einer Einreisesperre negativ. Die Einführung einer Visumspflicht, die Nicht-Abnahme von Extrazügen usw. könnten seines Erachtens durchaus den Zustrom spanischer Arbeiter aus dem Ausland reduzieren, wären aber auch leicht zu umgehen. Wenn der Bundesrat Massnahmen dieser Art beschliesst, müssten sie dem Regierungsrat des Kantons Genf eröffnet werden und dieser würde dem Bundesrat ohne Verzug die Ausführung zusichern, für die Folgen aber jede Verantwortung ablehnen. In dieser Situation stellt sich ernsthaft die Frage, ob es sinnvoll ist, gegen die klare Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons Genf zu handeln. Wenn der Bundesrat anders entscheidet als der Regierungsrat des Kantons Genf, so sollte er auch die Möglichkeit haben, seinen Willen durchzusetzen, wofür ihm aber die Mittel einfach fehlen. Herr Furgler ist deshalb zum Schluss gekommen, dass es vorteilhafter ist, die Demonstration gemäss der Bewilligung durch den Regierungsrat des Kantons Genf durchführen zu lassen. Klar ist anderseits, dass nach dem 23. Juni mit der Regierung des Kantons Genf grundsätzlich über die Bewilligung von grossen Demonstrationen dieser Art gesprochen werden muss, da das Ansehen der Schweiz als Gaststaat wichtiger UNO-Organe in Frage gestellt wird.
Der Bundesrat spricht sich darauf ein weiteres Mal eingehend über die Möglichkeit, bzw. die Opportunität eines Verbots der Demonstration vom 23. 6. 1974 aus, insbesondere aber auch über die Frage der Verantwortung, wenn durch den Bund Massnahmen angeordnet werden, denen der Regierungsrat des Kantons Genf im vorneherein nicht zustimmt. Der Rat geht dabei mit der Auffassung des Chefs des JPD einig, dass im Falle eines Verbots der Demonstration der Bund wirksam mithelfen müsste, dieses Verbot durchzusetzen, dass ihm aber dafür derzeit die Mittel fehlen. Insbesondere könnten auch militärische Einheiten nicht rechtzeitig und genügend auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Herr Bundespräsident Bruggersieht deshalb nach einer ersten Phase das Ergebnis der Aussprache zusammenfassend wie folgt: Einzig konsequent wäre das Verbot der Demonstration, dieses ist aber nicht mehr als realistisch zu betrachten. Da zudem auch die akzessorischen Massnahmen, welche die Bundesanwaltschaft geprüft hat, kaum effektvoll sein dürften, wäre auch darauf zu verzichten. Herr Graberkann sich als Chef des EPD mit diesem vollständigen Verzicht auf jede Abwehrmassnahme nicht einverstanden erklären. Die spanische Behörden würden darin eine Verletzung unserer internationalen Verpflichtungen sehen6. Wenn Genf zum Zentrum internationaler Aktionen und Demonstrationen gegen die dort tagenden Delegationen ausländischer Staaten wird, ist dies ausserordentlich heikel. Der Rat befasst sich darauf nochmals mit der Möglichkeit eines Redeverbots gegenüber den beiden spanischen Referenten und kommt zum Schluss, dass den Bedenken des Politischen Departements Rechnung getragen werden muss. Es wird beschlossen, trotzdem die Durchsetzbarkeit problematisch ist, gegenüber den beiden spanischen Gastreferenten ein Redeverbot auszusprechen, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1948 betreffen politische Reden von Ausländern7.
Die Öffentlichkeit ist durch eine Pressemitteilung zu orientieren. Diese ist vorgängig mit Herrn Fontanet und über ihn mit dem Regierungsrat des Kantons Genf abzusprechen. Sie lautet in der definitiven Fassung wie folgt: (s. Beilage8).
- 2
- Vgl. das BR-Beschlussprot. II vom 8. Juli 1974 der 23. Sitzung vom 17. Juni 1974, CH-BAR#E1003#1994/26#17*.↩
- 3
- BR-Prot. Nr. 987 vom 18. Juni 1974, CH-BAR#E1004.1#1000/9#807*. Für das Redeverbot für den Dalai Lama vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 41, dodis.ch/37698.↩
- 5
- Zu den spanischen Gastarbeitern in der Schweiz vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 99, dodis.ch/30264; Dok. 105, dodis.ch/30289; Dok. 108, dodis.ch/30478 und Dok. 155, dodis.ch/30019; DDS, Bd. 23, Dok. 86, dodis.ch/31041, und Dok. 153, dodis.ch/31007; DDS, Bd. 24, Dok. 10, dodis.ch/32342, und Dok. 85, dodis.ch/32361; DDS, Bd. 25, Dok. 63, dodis.ch/35681; die Notiz von G. Pedotti vom 6. Februar 1973, dodis.ch/39104; das Schreiben von A. Parodi an P. Graber vom 21. August 1973, dodis.ch/39110; die Verbalnote von der spanischen Botschaft an das Politische Departement vom 29. März 1974, dodis.ch/39109; das Schreiben von V. Martin an J.-P. Bonny, P. Erni und O. Schürch vom 15. Oktober 1974, dodis.ch/39117 sowie die Notiz von H. Cuennet an E. Thalmann vom 10. September 1975, dodis.ch/39105.↩
- 6
- Zur Reaktion der spanischen Behörden vgl. den Politischen Bericht Nr. 10 von A. Parodi an P. Graber vom 26. Juni 1974, dodis.ch/39116.↩
- 7
- BR-Prot. Nr. 474 vom 24. Februar 1948, CH-BAR#E1004.1#1000/9#490*.↩
- 8
- Für die Beilage vgl. dodis.ch/38488.↩
Relations to other documents
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