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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 49
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7170B#1977/67#1375* | |
| Old classification | CH-BAR E 7170(B)1977/67 258 | |
| Dossier title | BRB vom 16.3.1970 / Juli - Dezember (1970–1970) | |
| File reference archive | 240.610 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7170B#1977/67#1376* | |
| Old classification | CH-BAR E 7170(B)1977/67 258 | |
| Dossier title | BRB vom 16.3.1970 (1971–1971) | |
| File reference archive | 240.610 |
dodis.ch/35728
SAISONNIERSTATUT
Am 3. Dezember 1970 fand bei der Unterabteilung Arbeitskraft und Auswanderung des Biga die erste Sitzung des Saisonnierausschusses unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Pedotti statt. Teilnehmer waren von Seiten der Behörden: die Herren Dr. Pedotti, W. Wälchli und Dr. G. Vieli vom Biga, Herr Dr. W. Steiner von der Eidg. Fremdenpolizei. Von Seiten des Schweizerischen Gewerbeverbandes waren zugegen: die Herren Dr. E. Bohli (Schweiz. Wirteverein), Dr. F. Noël (Schweiz. Baumeisterverband), A. Wermelinger (Schweizer Hotelier-Verein) sowie der Unterzeichnete. Es liessen sich entschuldigen die Herren M. Budliger (Schweizer Hotelier-Verein) vertreten durch Herrn Wermelinger, und J. Sordat (Fédérationdes syndicats patronaux).
Als Bereich der Arbeit des Saisonnierausschusses wurden alle im Zusammenhang mit dem Saisonnierstatut sich stellenden Probleme bezeichnet. Eine Beschränkung auf die rein technische Seite lässt sich praktisch nicht durchführen, anderseits sollen aber alle übrigen Probleme, welche über die Saisonnierfrage hinausgehen, beiseite gelassen werden. Im übrigen war die erste Sitzung vor allem darauf ausgerichtet, ein Statement aus dem Blickwinkel der vertretenen Kreise zu erstellen.
Von Seite des Biga wurde dargelegt, dass die primäre Aufgabe im organischen Abbau aller Faux-Saisonniers bestehen müsse. Die Anzahl dieser Faux-Saisonniers ist nicht leicht zu ermitteln. Die Schätzungen bewegen sich in der Grössenordnung von 40–50’000 Faux-Saisonniers. Die meisten dürften natürlicherweise im Bau- oder Gastgewerbe tätig sein. In der letzten Zeit mehren sich aber die Zeichen, wonach andere Branchen und Betriebe, welche eindeutig nicht saisonalen Charakter haben, versuchen, Faux-Saisonniers einzustellen.
Von Seiten der Wirtschaftsvertreter wird für die Haltung der Bundesbehörden, dass die Faux-Saisonniers auf die Dauer nicht tragbar sind, Verständnis gezeigt. Dabei werden unter den Faux-Saisonniers jene Fremdarbeiter ver standen, welche entgegen den Bestimmungen des ANAG2 sich länger als 9 Monate pro Jahr in der Schweiz aufhalten und darüber hinaus all jene ausländischen Arbeitskräfe, welche den übrigen «Saison»-Bestimmungen im Rahmen der Fremdarbeiterplafonnierung (BRB3 /Verfügung vom 16. März 19704) nicht entsprechen. Das Verständnis, welches für die Haltung der Bundesbehörden in diesem Punkte gezeigt wird, gründet sich auf rechtsstaatliche Überlegungen sowie auf die Tatsache, dass ein weiteres Tolerieren von Faux-Saisonniers aller Schattierungen mit der Zeit dazu führen müsste, dass das Saisonnierstatut, welches von italienischer Seite ohnehin massiv attackiert wird5, überhaupt nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Im Biga sind ferner gewisse Tendenzen vorhanden, den Saisonnierbegriff de lege ferenda enger zu fassen (z. B. Reduktion auf höchstens 6 Monate statt auf höchstens 9 Monate gemäss ANAG). Gegen diese Tendenz werden von Seiten der Vertreter des SGV schwere Bedenken angemeldet. Auf diese Weise lässt sich das Problem der Faux-Saisonniers nicht lösen; es besteht vielmehr die Gefahr, dass infolge dieser massiven Verschärfung noch mehr Umgehungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Beseitigung der Faux-Saisonniers hängt letzten Endes vom Durchsetzungsvermögen der Behörden ab. Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass es zahlreiche echte Saisonbetriebe im Bau- und Gastgewerbe gibt, deren Saison länger als 6 Monate, aber weniger als 9 Monate dauert. Im übrigen wird die Auffassung vertreten, dass Art. 7 Abs. 2 der Verfügung vom 16. März 1970 bezüglich des Saisonbegriffes im Gastgewerbe genügt. Wenn von Seiten des Schweizerischen Wirtevereins und des Schweizer Hotelier-Vereins die Forderung auf Erhöhung des Saisonnierkontingentes erhoben wurde, so strebt man damit keineswegs eine Erhöhung von Faux-Saisonniers an. Es handelt sich hier um echte Saisonniers. Eine Erhöhung ist deshalb erforderlich, weil in zahlreichen Saisonbetrieben teilweise Ganzjahresaufenthalter angestellt waren, welche nun infolge der Gesamtplafonnierung in andere Branchen abgewandert sind. Man ist daher gezwungen, die fehlenden Ganzjahresaufenthalter durch Saisonniers zu ersetzen.
Schliesslich wird von Seiten der Delegation des SGV unterstrichen, dass echte Saisonniers auch in Zukunft für gewisse Branchen unserer Wirtschaft unbedingt erforderlich sind. Zwar zeichnet sich insbesondere im Baugewerbe die unbedingte Notwendigkeit ab, Saisonniers- in Ganzjahresbewilligungen umzuwandeln. Trotzdem wird auch das Baugewerbe – jedenfalls in den nächsten Jahren – nicht ohne Saisonniers auskommen können. Von Seiten des Bau gewerbes wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass die vom Biga in letzter Zeit vertretene These, wonach ein Saisonnier überfremdungsmässig die gleiche, wenn nicht sogar grössere Belastung darstelle wie ein Ganzjahresaufenthalter, nicht zutreffe. Dabei wird insbesondere auf den grossen Anteil von Ledigen unter den ausländischen Saisonarbeitern hingewiesen. Im übrigen soll das Problem der Umwandlung und die damit verbundenen Auswirkungen insbesondere an der auf 21. Dezember 1970 vorgesehenen Interessentenkonferenz im SGV behandelt werden.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E7170B#1977/67#1375* (240.610).↩
- 2
- Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931, BS, 1, S. 121–130.↩
- 3
- BR-Prot. Nr. 505 vom 16. März 1970, dodis.ch/36175.↩
- 4
- Verfügung des Volkswirtschaftsdepartements betreffend den Vollzug des Bundesratsbeschlusses über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer vom 16. März 1970, AS, 1970, S. 314–318.↩
- 5
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 148, dodis.ch/35593; das BR-Prot. Nr. 2146 vom 7. Dezember 1970, dodis.ch/36255, S. 9–11 und die Notiz von B. Stofer vom 21. Dezember 1970, CH-BAR#E2001E#1980/83#3024* (B.41.11.1). Vgl. ferner das BR-Beschlussprot. II vom 4. September 1970 der 32. Sitzung vom 2. September 1970 und das BR-Beschlussprot. II vom 30. Dezember 1970 der 49. Sitzung vom 30. Dezember 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*.↩
Tags
Seasonal Worker Statute (1931–2002)


