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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 46
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.185-02#1985/160#19* | |
| Old classification | CH-BAR E 2200.185-02(-)1985/160 1 | |
| Dossier title | TZ Schweiz-Rwanda, Allgemeines (1969–1972) | |
| File reference archive | 771.20.0 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2005A#1983/18#718* | |
| Old classification | CH-BAR E 2005(A)1983/18 332 | |
| Dossier title | Projekte und Aktionen (1970–1972) | |
| File reference archive | t.311 • Additional component: Rwanda |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2005A#1983/18#732* | |
| Old classification | CH-BAR E 2005(A)1983/18 340 | |
| Dossier title | Accord TRAFIPRO (1970–1972) | |
| File reference archive | t.311.002(10) • Additional component: Rwanda |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2005A#1985/101#685* | |
| Old classification | CH-BAR E 2005(A)1985/101 323 | |
| Dossier title | Accord-cadre de coopération technique (1970–1975) | |
| File reference archive | t.311.014 • Additional component: Rwanda |
dodis.ch/35691
Der Delegierte für technische Zusammenarbeit, S. Marcuard, an den schweizerischen Botschafter in Nairobi, H. K. Frey1
VERHANDLUNGEN IN RWANDA VOM 26. BIS 29. AUGUST 1970
Wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 3. September 19702 und möchten zu einigen darin behandelten wichtigen Punkten noch wie folgt Stellung nehmen:
Wir haben davon Kenntnis genommen, dass die Regierung Rwanda immer noch an ihrem ursprünglichen Ziel festhält, die Trafipro zu einer weiträumigen Dachorganisation der Genossenschaftsbewegung auszubauen. Sie laden uns ein, intern Denkmodelle auszuarbeiten, die zu gegebener Zeit verwirklicht werden könnten.
Ein Modell, das bis jetzt unseres Wissens noch nicht erwogen wurde, würde folgendermassen aussehen: Zusammen mit andern bereits bestehenden rwandischen Genossenschaften gründet die Trafipro eine «Union des Coopératives du Rwanda» oder einen «Conseil des Coopératives du Rwanda» oder eine «Stiftung zur Förderung des rwandischen Genossenschaftswesens». Diese Organisation hätte die Aufgabe, als Motor der Genossenschaftsbewegung in Rwanda zu wirken, d. h. Möglichkeiten für die Gründung neuer Genossenschaften abzuklären, diesen neu entstehenden Genossenschaften bei der Gründung sowie auch später bei der Führung ihrer Geschäfte behilflich zu sein, evtl. die Rolle eines Revisors und vielleicht in einer weitern Etappe sogar diejenige eines Bankiers des Genossenschaftswesens zu übernehmen.
Diese Konzeption hätte den Vorteil, dass einerseits die Wünsche der Regierung berücksichtigt werden und anderseits der Entwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen wird. Es sind in den letzten Jahren nämlich verschiedene neue Genossenschaften gebildet worden (Marché commun, AIDR, Sägereigenossenschaften), die kaum einfach der Trafipro angegliedert werden können. Diese selbst ist spezialisiert auf den Bereich des Handels und wird personell und finanziell auf lange Sicht so sehr durch die grossen Aufgaben in Anspruch genommen sein, die in diesem Bereich noch erfüllt werden müssen, dass eine Ausweitung auf andere Bereiche unrealistisch erscheint.
Ohne uns auf dieses Modell festlegen zu wollen, scheint es uns doch eine brauchbare Alternative darzustellen, die näher geprüft werden muss. Natürlich werden wir auch die Vorschläge Herrn Ulrichs4 entgegennehmen, die sich aber bis jetzt immer auf die Reorganisation der Struktur der bestehenden Trafipro-Unternehmung beschränkten.
Wir würden es begrüssen, wenn Sie während Ihres nächsten Aufenthalts in Rwanda diese Alternative einmal zur Diskussion stellen würden.
Einer Zusammenarbeit mit den rwandischen Händlern stehen wir nicht zum vornherein negativ gegenüber. Aus finanziellen Gründen dürfte aber eine Belieferung dieser Händler durch Trafipro in grösserem Ausmass kaum vor 1975 möglich sein.
Mit der Studie für die Zentralisierung haben wir inzwischen das Betriebswissenschaftliche Institut der ETH betraut5. Ein Mitarbeiter6 des Instituts befindet sich gegenwärtig in Rwanda. Wir hoffen, dass sich die Regierung durch ein neutrales Gutachten eher überzeugen lässt. Dieses, sowie auch die Possibility-Studie7 für die Gesamtüberbauung in Kigali sollte bis spätestens Ende März 1971 vorliegen.
2. Grundsätzliche Bemerkungen über unsere Hilfsaktion in Rwanda8
Wir teilen Ihre Auffassung, wonach die wirtschaftliche und politische Zukunft Rwandas mangels konsolidierter staatlicher Strukturen mit gewichtigen Unsicherheitsmomenten belastet ist9. Anderseits fragen wir uns, ob die Lage Rwandas in dieser Beziehung tatsächlich so viel schlimmer ist als diejenige vieler anderer afrikanischer Staaten, vielleicht mit Ausnahme der ostafrikanischen. Wenn wir Rwanda z. B. mit Dahomey10 vergleichen, das ebenfalls ein Schwerpunktland unserer technischen Zusammenarbeit ist, so schneidet ersteres bedeutend besser ab. In Dahomey hat seit der Unabhängigkeit mindestens jedes zweite Jahr ein Staatsstreich stattgefunden. Unsere Entwicklungsprojekte sind dadurch nicht ernsthaft gefährdet worden.
Wäre die Annahme nicht berechtigt, dass auch in Rwanda bei innerpolitischen Störungen unsere bestehenden Entwicklungsprojekte keinen wesentlichen Schaden leiden würden? Eine Gefahr würde unseres Erachtens dann bestehen, wenn unsere Projekte nur gerade einzelnen Regierungsmitgliedern oder einer kleinen Interessengruppe dienen würden. In diesem Falle wäre bei einem Umsturz das Fortbestehen dieser Projekte in Frage gestellt. Eine solche Annahme trifft aber auf unsere Projekte kaum zu.
Wir gehen aber mit Ihnen einig, dass in Zukunft vermehrt ein gewisses Gleichgewicht unserer Leistungen zwischen Rwanda und den ostafrikanischen Ländern (vor allem Kenia und Tansania) anzustreben ist11. Rwanda wird aber das hauptsächlichste Schwerpunktland in dieser Region bleiben12. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat in einer Erklärung die von den Vereinten Nationen aufgestellte Strategie für das zweite Entwicklungsjahrzehnt13 unterstützt und dabei namentlich auch die speziellen Hilfsmassnahmen erwähnt, die zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder sowie der Binnenländer ergriffen werden sollen. Ohne unsere Aktionen in Rwanda/Burundi14 sowie auch in Tschad15 hätte diese Erklärung wenig Glaubwürdigkeit.
In Rwanda beabsichtigen wir, uns mehr und mehr auf zwei Hauptprojekte, nämlich die Trafipro (bezw. Genossenschaftswesen) und Kibuye (bezw. die Seeregion) zu konzentrieren; das Ärzteprojekt wird bereits 1971 zu Ende gehen; der geologische Dienst und die «forge pilote» sollten in den nächsten 3–4 Jahren an Rwanda übergeben werden können und die Ausgaben für das «Collège officiel» werden nach Beendigung der Bauten beträchtlich abnehmen.
Eine gewisse Verstärkung der beiden Hauptprojekte scheint uns unter diesen Umständen gerechtfertigt. Das Strassenprojekt Gitarama-Kibuye sowie die Studie über das landwirtschaftliche Kreditwesen sind unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen, ebenso die Regionalplanung der drei Präfekturen am Kivusee.
Was die ersten beiden der genannten Projekte betrifft, werden wir Ihren Anregungen gerne Folge leisten und eine genaue Abklärung vornehmen, wobei eine Koordination mit der IBRD und Belgien vorzunehmen ist.
Der Idee einer Mitarbeit an der Regionalplanung der Kivusee-Gegend stehen Sie auch nach Ihrem Schreiben16 vom 10. November ablehnend gegenüber. Wir sehen durchaus die Risiken eines solchen Unternehmens. Bevor wir uns aber definitiv entscheiden, möchten wir die andernorts mit Regionalplanungen bereits gemachten Erfahrungen noch näher kennen lernen, um einerseits den Nutzen solcher Vorhaben für die Entwicklung und anderseits die finanziellen Folgen etwas näher abschätzen zu können. Wir hoffen, Ihnen noch vor Jahresende in dieser Angelegenheit wieder berichten zu können.
Nach unseren Erkundigungen bei der IBRD hat diese Institution bereits einmal die Konstituierung eines «groupe consultatif pour le Rwanda et le Burundi» angeregt, sei aber damit bei Belgien auf kein Interesse gestossen. Wir werden diese Frage bei nächster Gelegenheit mit Belgien aufnehmen.
Was die übrigen Projekte betrifft, die während Ihres Aufenthalts in Rwanda zur Diskussion standen (Landwirtschafts- und Forstprojekt, Mehleinfuhr, Mission Rohner17, «forge pilote»), stimmen wir Ihren Überlegungen und Vorschlägen zu. Über das noch zu verhandelnde Geologie-Abkommen haben wir Ihnen bereits separat geschrieben18.
Schliesslich möchten wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen für die speditive Bewältigung des grossen und anspruchsvollen Verhandlungsprogramms.
- 1
- Schreiben: CH-BAR#E2200.185-02#1985/160#19* (771.20.0). Verfasst von O. Hafner. Visiert von H. K. Frey.↩
- 2
- Schreiben von H. K. Frey an S. Marcuard vom 3. September 1970, CH-BAR#E2005A#1985/101#685* (t.311.014).↩
- 3
- Accord entre la Confédération suisse et la République rwandaise concernant la société coopérative Trafipro (7ème période) vom 28. August 1970, CH-BAR#E2200.185-02#1985/160#23* (771.22(2)). Zum Genossenschaftsprojekt Trafipro vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 52, dodis.ch/32560; das BR-Prot. Nr. 1226 vom 15. Juli 1970, dodis.ch/36690; das Schreiben von R. Pestalozzi an S. Marcuard vom 12. Mai 1972, dodis.ch/36693; das Schreiben von R. Pestalozzi an S. Marcuard vom 12. Mai 1972, dodis.ch/36700 und die Aufzeichnung von O. Hafner vom 21. Juni 1972, dodis.ch/36696.↩
- 4
- Vgl. z. B. die Notiz von R. Ulrich vom 19. Oktober 1966, dodis.ch/31365 und das Schreiben von R. Ulrich an S. Marcuard vom 4. Februar 1967, CH-BAR#E2005A#1980/82#715* (t.311.002).↩
- 5
- Étude de la Centralisation von R. Gysi und A. Furrer vom 30. März 1971, CH-BAR#E2005A#1983/18#738* (t.311.002(17)).↩
- 7
- Zur Studie über Baukosten und Konstruktionsmöglichkeiten von Lagerhallen in Kigali oder Kabgayi vgl. den Bericht von R. Gysi vom 8. März 1971, Doss. wie Anm. 5.↩
- 8
- Für eine Übersicht über die verschiedenen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Ruanda vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 51, dodis.ch/32558, Anm. 2; Dok. 101, dodis.ch/32839 und die Notiz von O. Hafner vom 4. Dezember 1972, dodis.ch/36688.↩
- 9
- Zum Konflikt zwischen Ruanda und Uganda und den schweizerischen Vermittlungsversuchen vgl. das Schreiben von H. K. Frey an E. Thalmann vom 29. Juli 1971, dodis.ch/36722.↩
- 10
- Zu Benin vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 101, dodis.ch/32839, Anm. 15 und das BR-Prot. Nr. 1780a vom 19. Oktober 1965, dodis.ch/32071.↩
- 11
- Zur schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit in Ostafrika vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 101, dodis.ch/32839; das Schreiben von H. K. Frey an S. Marcuard vom 13. November 1970, do - dis.ch/36753; das Protokoll der Sitzung der Finanzkommission des Nationalrats von F. Bucher vom 9. September 1971, dodis.ch/36929; den Bericht von H. K. Frey vom 11. Oktober 1971, dodis.ch/36908; das Schreiben von R. Pestalozzi an P. Thévenaz vom 5. April 1972, dodis.ch/37005; den Politischen Bericht Nr. 6 von R. Pestalozzi an P. Graber vom 2. Juni 1972, dodis.ch/36755; den Politischen Bericht Nr. 7 von R. Pestalozzi an P. Graber vom 7. Juni 1972, dodis.ch/36756 sowie den Politischen Bericht Nr. 13 von R. Pestalozzi an P. Graber vom 15. August 1972, dodis.ch/36757.↩
- 12
- Dies war einer der Gründe für die Eröffnung einer Botschaft in Rwanda. Vgl. dazu die Notiz von M. Gelzer an die Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten vom 6. Januar 1970, dodis.ch/36717 und das BR-Prot. Nr. 1565 vom 9. September 1970, dodis.ch/36720.↩
- 13
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 42, dodis.ch/35252.↩
- 15
- Zu Tschad vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 101, dodis.ch/32839, Anm. 16.↩
- 16
- Schreiben von H. K. Frey an S. Marcuard vom 10. November 1970, CH-BAR#E2005A#1983/18#718* (t.311).↩
- 17
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 67, dodis.ch/35689.↩
- 18
- Schreiben von O. Hafner an H. K. Frey vom 19. November 1970, CH-BAR#E2005A#1983/18#749* (t.311.020).↩
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