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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 137
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1983/13#1926* | |
| Old classification | CH-BAR E 7110(-)1983/13 134 | |
| Dossier title | Besuch einer Handelsmission (1972–1972) | |
| File reference archive | 877.3 • Additional component: Japan |
dodis.ch/35508
JAPAN (BESUCH DES NEUEN JAPANISCHEN BOTSCHAFTERS2 AM 8. MAI 1972)
1. Allgemeines
Japan hat innert 20 Jahren – noch ausgesprochener als die BRD – durch Ausdauer, Fleiss und mit amerikanischer Unterstützung einen einmaligen wirtschaftlichen Aufschwung genommen. Mit seinen rund 110 Millionen Einwohnern ist das Inselreich im Laufe der letzten Jahre, hinter den USA und der Sowjetunion, zur drittgrössten Industriemacht der Welt, zur zweitgrössten des Westens sowie zur 4. Welthandelsnation herangewachsen (die Schweiz steht vergleichsweise als Welthandelsnation im 10. Rang der wichtigsten Industrieländer). Dies ist umso bemerkenswerter, als Japan sozusagen über keine eigenen Rohstoffe verfügt und diese von weither (Rohöl) importieren muss. Der Umstand, dass Japan bisher unter dem amerikanischen Schirm praktisch noch kaum eigene Wehranstrengungen unternehmen musste und – wiederum ähnlich der BRD – auch weltpolitisch noch wenig Verantwortung trägt, förderte ebenfalls die Konzentration aller Kräfte auf den wirtschaftlichen Aufbau. Zwar treten nun auch in Japan erhebliche Inflationserscheinungen auf (1971 Preise + 6,1% und Löhne + 13,4%). Die gleichzeitige jährliche Expansion des Bruttosozialprodukts von mindestens 10% übersteigt aber die Inflationsrate um etwa das Doppelte und wirkt damit ausgleichend. 1971 verlangsamte sich nun der japanische Boom merklich, ohne jedoch in eine wirkliche Rezession umzuschlagen; Ausfuhr, Überschuss von Handels- und Zahlungsbilanz und die Währungsreserven nahmen stark zu und der Yen musste um 16,8% gegenüber dem US-$ und um rund 2,6% gegenüber dem SFr. aufgewertet werden3. Aber seit Anfang 1972 spricht man bereits davon, dass der Yen ein zweites Mal aufgewertet werden könnte.
2. Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Japan4
Nach den fünf massgebenden Seemächten des 19. Jahrhunderts war die Schweiz als kleines Binnenland der sechste Staat, der 1864 mit Japan einen Handels- und Freundschaftsvertrag5 abschloss und dessen Kaufleute dort Fuss fassten. Heute ist Japan unser 2. überseeischer Handelspartner (nach den USA) und unser 1. Partner in Asien. Die Handelsbilanz war bis Ende 1970 für uns regelmässig aktiv und es zeigt sich hier einmal mehr, dass unsere besten ausländischen Kunden nicht die wenig entwickelten, sondern die modernen Industriestaaten sind. Mit 698,5 Millionen Franken erreichte unsere Ausfuhr 1970 Rekordhöhe; wichtigste Posten waren dabei die Erzeugnisse unserer Maschinen- und unserer chemisch/pharmazeutischen Industrie mit je rund 35% und unserer Uhrenindustrie mit 17% des Totals. Die Einfuhr aus Japan belief sich demgegenüber auf 615 Millionen, wobei Maschinen, Fahrzeuge, Instrumente und Apparate (EDV) mit über 58% weitaus überwogen. Im Durchschnitt betrug die Zunahme des Handelsvolumens gegenüber 1969 rund 30%. 1971 stieg die Einfuhr auf 762 Millionen Franken (+ 24%!), während unsere Ausfuhr noch 672 Millionen (– 4%) erreichte und unsere Handelsbilanz mit Japan zum ersten Mal seit 1953 wieder passiv wurde. Hochkonjunktur in der Schweiz und (teilweise) die Aufwertung des SFr. im Mai 19716 sowie das Nachlassen des japanischen Wirtschaftsbooms dürften für diese Entwicklung verantwortlich sein, während die Aufwertung des Yen bis jetzt keine sichtbare Bremswirkung auf die japanischen Ausfuhren nach der Schweiz auszuüben scheint.
Kaum weniger beachtlich ist für uns Japans Rolle im Sektor der Invisibles7. Obwohl die Japaner namentlich auf dem Gebiete der Elektronik und der Miniaturisierung schon hervorragende eigene Leistungen verzeichnen, sind sie über weite Strecken immer noch von fremdem know how abhängig. Dieser stammt überwiegend aus den USA. Im dritten Rang der ausländischen Lizenzgeber, nach der Bundesrepublik, aber weit vor Grossbritannien und Frankreich, taucht indessen schon die Schweiz auf. Da zudem Lizenzverträge oft zur Beteiligung an japanischen Gesellschaften Anlass geben und schweizerische Unternehmen (namentlich die traditionellen Ostasienfirmen und solche der chemischen, pharmazeutischen, Lebensmittel- und Maschinenbranche) auch sonst in Japan aktiv sind, gilt die Schweiz hinter den USA weiterhin als zweitgrösster ausländischer Investor. Im Gegensatz zur Handelsbilanz ist unsere Zahlungsbilanz mit Japan somit stark aktiv.
Pro memoria sei die schweizerische Teilnahme an der Weltausstellung 1970 in Osaka8 (Delegation Bundesrat Gnägi) erwähnt, sowie unsere beachtete Teilnahme an der diesjährigen Winterolympiade in Sapporo9.
3. Besondere Probleme
Trotz seines beeindruckenden wirtschaftlichen Fortschrittes ist Japan in mancher Hinsicht rückständig geblieben. Etwas überspitzt pflegt man zu sagen, dass es zwar zu den modernsten Industriestaaten gehört, aber noch in Vielem die Wirtschaftspolitik eines Entwicklungslandes betreibe. Daraus entstehen auch für uns einige Spezialprobleme:
a) Importbeschränkungen
Solche wurden zur Abschachtelung des japanischen Marktes auf einer grossen Anzahl ausländischer Produkte aufrechterhalten und werden nun langsam abgebaut. Zurzeit umfassen sie noch rund ein Dutzend Zollpositionen, darunter, was uns betrifft, namentlich Schmelzkäse, Kondensmilch, Schuhe und verschiedene Präzisionsmaschinen und -apparate10.
Auch die «Non-Tariff Barriers» spielen noch eine ungebührlich grosse Rolle im Arsenal der japanischen Einfuhrbeschränkungen.
b) Zölle
Trotz GATT, Kennedy-Runde usw. sind die japanischen Einfuhrzölle immer noch hoch und in sehr vielen Fällen höher als die unsrigen.
c) Investitionsbeschränkungen
Ausländische Investitionen, denen auch Lizenzverträge zugerechnet werden, bedürfen der Validierung durch die japanischen Behörden. Die Validierungspraxis ist trotz gewisser Lockerungen, vor allem aus Furcht vor der übermächtigen amerikanischen Einflussnahme, immer noch zurückhaltend, wenngleich Fortschritte in Richtung einer grösseren Liberalisierung zu verzeichnen sind11. Gleiches gilt für die japanischen Investitionen im Ausland.
d) Bankfilialen
Die «Bank of Tokyo» wurde ermächtigt, in der Schweiz eine Filiale zu eröffnen12. Gemäss dem neuen Bundesbeschluss vom 21. März 196913 über die Bewilligungspflicht für ausländisch beherrschte Banken muss Japan hiefür die Reziprozität gewähren. In diesem Sinne konnte der SBV 1971 eine Filiale Tokio eröffnen. Ausserdem bewerben sich weitere Schweizerbanken (in erster Linie die Bankgesellschaft) um eine Niederlassung in Japan14. Nachdem nun dieser Tage auch der japanischen Fujibank die nötige Ermächtigung erteilt wurde, ist anzunehmen, dass die SBG die entspre chende Bewilligung bald erhalten wird, sich in Japan niederzulassen. Weitere japanische und schweizerische Banken warten darauf, ähnliche Bewilligungen zu erhalten oder zumindest eine Vertretung eröffnen zu dürfen (Dai-Ichi-Bank, SKA, usw.)15.
e) Imitationen
Obwohl auf dem Gebiete der Bekämpfung unzulässiger Imitationen, namentlich im Textil- und Maschinensektor, grosse Fortschritte erzielt wurden, bereitet uns diese Frage immer noch einige Schwierigkeiten, zurzeit vor allem im Uhrensektor16. Mit Hilfe des japanischen Aussenhandels- und Industrieministe riums sollten aber auch hier befriedigende Lösungen gefunden werden können.
f) Dumping
Trotz Yen-Aufwertung bedeuten die japanischen Preisunterbietungen weiterhin eine potentielle Gefahr. Die Schweiz hat deshalb japanische Textilien seit 1961 der Preiszertifizierung unterworfen. Diese können ohne Mengenbeschränkung importiert werden, dürfen aber die schweizerischen Notierungen nicht um mehr als einen gewissen Prozentsatz (20–30%) unterschreiten17. Abgesehen von dieser preispolizeilichen Massnahme, der ohnehin kaum noch grössere praktische Bedeutung zukommt, gewährt die Schweiz Japan die volle Meistbegünstigung für alle Importe.
g) Doppelbesteuerung
Es gelang nach langem Unterhandeln, 1971 mit Japan ein Doppelbesteuerungsabkommen18 abzuschliessen, das angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen von besonderem Nutzen sein wird.
h) Swissair
Mit etlicher Mühe konnte 1968 ein vierter Swissairflug nach Tokio erwirkt werden19. Heute gehen die Bestrebungen dahin, nachdem in der Zwischenzeit mit der Sowjetunion eine grundsätzliche Einigung erzielt werden konnte, die Japaner zur Zulassung eines direkten Fernostkurses via Sibirien zu bewegen. Ferner ist die Frage des Überganges von DC 8 auf DC 10 zurzeit noch offen.
Es ist zu hoffen, dass im Laufe der diesen Herbst stattfindenden Verhandlungen eine Lösung gefunden werden kann20. Der neue japanische Botschafter in Bern war verschiedene Male Delegationschef bei Luftverkehrsverhandlungen und kennt somit diese Probleme und die hartnäckige Opposition der japanischen Luftverkehrsgesellschaft JAL bestens. Es könnte nützlich sein, ihm bereits beim jetzigen Besuch unser Interesse an einem befriedigenden Verhandlungsausgang zu bestätigen.
Biographie von Botschafter Ikawa liegt bei.
- 1
- Notiz (Kopie): CH-BAR#E7110#1983/13#1926* (877.3). Im Auftrag von R. Probst von J.- E.Tön dury unterzeichnet. Kopien an W. Guldimann, P. R. Jolles, P. Languetin, R. Probst, P. Bratschi, A. Steinemann und J.- E.Töndury.↩
- 3
- Zur Finanz- und Wirtschaftslage in Japan vgl. das Schreiben von Ch. Zogg an P. R. Jolles und P. A. Nussbaumer vom 27. Oktober 1971, dodis.ch/35530.↩
- 4
- Vgl. dazu auch den Bericht von E. Stadelhofer vom 21. Juni 1971, dodis.ch/35526.↩
- 5
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 25, dodis.ch/32485, Anm. 3.↩
- 6
- Zur Aufwertung des Schweizerfrankens vom 8. Mai 1971 vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 72, dodis.ch/35737.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 25, dodis.ch/32485.↩
- 8
- Vgl. dazu die Rede von R. Gnägi vom 24. April 1970, dodis.ch/35528 und den Bericht von M. Troendle vom 31. Juli 1971, dodis.ch/35527. Zur Zusammensetzung der Delegation für den offiziellen Tag der Schweiz vgl. das BR- Prot. Nr. 164 vom 28. Januar 1970, CH-BAR#E1004.1#1000/9#754* (4.11).↩
- 9
- Vgl. dazu das Schreiben von G. E. Bucher an A. Janner vom 21. Februar 1972, dodis.ch/35509.↩
- 10
- Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E7110#1982/108#1984* (842.0); CH-BAR#E7110#1982/108#1985* (842.1); CH-BAR#E7110#1982/108#1986* (842.2); CH-BAR#E7110#1983/13#1893* (841.0) und CH-BAR#E7110#1983/13#1895* (842.0).↩
- 11
- Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E7110#1982/108#2013* (892.1).↩
- 12
- BR- Prot. Nr. 2226 vom 21. Dezember 1970, dodis.ch/35516.↩
- 13
- Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für ausländisch beherrschte Banken vom 21. März 1969, BBl, 1969, I, S. 614–617. Vgl. dazu auch DDS, Bd. 24, Dok. 97, dodis.ch/33020.↩
- 14
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 117, dodis.ch/35515.↩
- 15
- Vgl. dazu das Schreiben von Ch. Zogg an P. A. Nussbaumer und P. R. Jolles vom 18. August 1971, dodis.ch/35521.↩
- 16
- Vgl. z. B. das Schreiben von Ch. Zogg an P. R. Jolles vom 22. September 1971, dodis.ch/35510. Vgl. auch DDS, Bd. 25, Dok. 34, dodis.ch/35524.↩
- 17
- Zur Textil-Preiszertifizierung vgl. die Notiz von R. Probst vom 27. August 1970, dodis.ch/35511.↩
- 18
- Abkommen zwischen der Schweiz und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen vom 19. Januar 1971, AS, 1971, S. 1720–1736. Zu den Verhandlungen vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 92, dodis.ch/31443, Punkt 6; DDS, Bd. 24, Dok. 25, dodis.ch/32485, bes. Anm. 24; das BR- Prot. Nr. 858 vom 13. Mai 1970, dodis.ch/35237 sowie den Bericht von K. Locher vom 24. August 1970, dodis.ch/35238.↩
- 19
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 25, dodis.ch/32485, bes. Anm. 23.↩
- 20
- Zu den Verhandlungen mit den japanischen Luftfahrtbehörden vgl. den Bericht von W. H. Frei vom 2. Oktober 1972, dodis.ch/35512.↩
Tags
Japan (General) Foreign directs investments (FDI)


