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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 16
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E5560D#1996/188#520* | |
| Old classification | CH-BAR E 5560(D)1996/188 139 | |
| Dossier title | Atomsperrvertrag/Nonproliferation (1965–1970) | |
| File reference archive | 241.1.5 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003A#1984/84#1678* | |
| Old classification | CH-BAR E 2003(A)1984/84 643 | |
| Dossier title | Traité sur la prolifération des armes atomiques (1970–1972) | |
| File reference archive | o.713.333 |
dodis.ch/35286
Der Rechtsberater des Politischen Departements, R. Bindschedler, an verschiedene Ämter1
VERTRAG ÜBER DIE NICHTVERBREITUNG VON KERNWAFFEN; WEITERE STUDIEN UND ABKLÄRUNGEN2
Am 23. März 1970 hat der Bundesrat beschlossen3, das Politische Departement zu beauftragen, in Verbindung mit dem Departement des Innern, dem Finanz- und Zolldepartement und dem Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement einen neuen Antrag mit konkreten Aufträgen dem Bundesrat vorzulegen, in welchem die entsprechenden Beschlüsse und die zu erteilenden Aufträge festzuhalten sind.
Aus den einzelnen Berichten und Stellungnahmen ergeben sich folgende Meinungsverschiedenheiten:
1. Bei den Studien über die Urananreicherung verlangt das Departement des Innern eine angemessene finanzielle Beteiligung der interessierten Kreise4. Das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat sich dagegen ausgesprochen5.
Unser Departement würde eine Beteiligung der Industrie begrüssen, ist allerdings der Auffassung, dass die Arbeiten auch im allgemeinen Landesinteresse liegen6. Ein Kompromiss könnte so gefunden werden, dass vorerst einmal der von der Abteilung für Wissenschaft und Forschung gewünschte Nachtragskredit von Fr. 150’000 gewährt wird, um die Projektdefinitionsphase abzuschliessen. Gleichzeitig wären mit der Industrie und der Elektrizitätswirtschaft Verhandlungen aufzunehmen, um deren finanzielle Beteiligung an weiteren Forschungen zu erwirken. Über das Ergebnis dieser Besprechungen wäre dem Bundesrat Bericht7 zu erstatten. Auf Grund dieses Berichtes wäre dann zu entscheiden, ob die Arbeiten fortgeführt werden sollen.
2. Wiederum bei der Urananreicherung besteht eine zweite Differenz, indem das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement die Arbeiten bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Atomsperrvertrages8 durch die Schweiz, spätestens bis Ende 1971, beschränken möchte9. Das Departement des Innern, das Militärdepartement wie auch unser Departement haben sich gegen eine solche Begrenzung ausgesprochen10.
Wir möchten das Amt für Energiewirtschaft bitten, die Frage noch einmal zu überprüfen und auf die zeitliche Beschränkung zu verzichten. Das sollte möglich sein, indem wir vorschlagen, dass nach Erschöpfung des Nachtragkredites von Fr. 150’000 und dem Abschluss der Besprechungen mit der Industrie die Frage der Weiterführung der Arbeiten dem Bundesrat ohnehin unterbreitet würde.
3. Das Finanz- und Zolldepartement hat sich ganz allgemein gegen die Weiterführung der Studien geäussert11. Wir können uns dieser Auffassung nicht anschliessen und dürfen für die Begründung auf unseren Antrag vom 17. Februar 197012 und insbesondere auf unsere Stellungnahme vom 18. März 197013 verweisen. Die andern interessierten Departemente teilen wohl unsere Ansicht. Wir wären der Finanzverwaltung sehr zu Dank verpflichtet, wenn sie sich unserer Meinung anschliessen könnte.
Die vom Bundesrat schon früher beschlossenen und im Bericht an die Bundesversammlung über die Konzeption der militärischen Landesverteidigung vom 6. Juni 196614 (Seite 19/20) umschriebenen Studien auf dem militärischen Sektor sind aus den in unserem Antrag vom 17. Februar 197015 erwähnten Gründen weiterzuführen. Sie sind wohl unbestritten. Da hierüber bereits Beschluss gefasst worden ist und das Parlament davon Kenntnis genommen hat, wäre ihre erneute Erwähnung in einem Bundesratsbeschluss nicht unbedingt notwendig.
Auf Grund dieser Überlegungen haben wir den Entwurf zu einem Dispositiv eines Bundesratsbeschlusses16 ausgearbeitet, den Sie in der Beilage finden. Wir wären Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie diesen Entwurf prüfen und uns Ihre Stellungnahme17 mitteilen wollten. Selbstverständlich sind wir gerne auch zu einer konferenziellen Besprechung bereit. Es sollte wenn immer möglich erreicht werden, dass dem Bundesrat ein unbestrittener Antrag eingereicht werden kann18. Gegebenenfalls wäre über die Kontroverse zwischen dem Finanz- und Zolldepartement und den andern Departementen durch den Bundesrat selbst zu entscheiden.
- 1
- Schreiben: CH-BAR E 5560(D) 1996/188 Bd. 139 (241.1.5). Gerichtet an die Abteilung für Wissenschaft und Forschung des Departements des Innern, das Amt für Energiewirtschaft des Verkehrs und Energiewirtschaftsdepartements, den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste des Militärdepartements und an die Finanzverwaltung des Finanz- und Zolldepartements. Dieses Exemplar ging an den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste des Militärdepartements. Visiert von P. Gygli und H. Senn.↩
- 2
- Handschriftliche Marginalie von H. Senn: Persönlich bin ich mit dem Entwurf zum B [undes]R [at]einverstanden.↩
- 3
- BR-Prot. Nr. 541 vom 23. März 1970, dodis.ch/35371. Vgl. auch das BR-Beschlussprot. II vom 1. April 1970 der 12. Sitzung vom 23. März 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*.↩
- 4
- Für den Mitbericht des Departements des Innern an den Bundesrat vom 27. Februar 1970 vgl. das BR-Prot. Nr. 541 vom 23. März 1970, dodis.ch/35371.↩
- 5
- Für die Stellungnahme des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement an den Bundesrat vgl. Anm. 4.↩
- 6
- Für die Stellungnahme des Politischen Departements an den Bundesrat vom 5. März 1970 vgl. das BR-Prot. Nr. 541 vom 23. März 1970, dodis.ch/35371.↩
- 7
- BR-Prot. Nr. 1176 vom 7. Juli 1970, dodis.ch/37109.↩
- 8
- Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968, AS, 1977, S. 472–482. Die Ratifikationsurkunde wurde von der Schweiz am 9. März 1977 hinterlegt.↩
- 9
- Für den Antrag des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements an den Bundesrat vom 9. März 1970 vgl. Anm. 4.↩
- 10
- Für den Mitbericht des Departements des Innern an den Bundesrat vom 12. März 1970, den Mitbericht des Politischen Departements an den Bundesrat vom 12. März 1970 und den Mitbericht des Militärdepartements an den Bundesrat vom 17. März 1970 vgl. Anm. 4.↩
- 11
- Für den Mitbericht des Finanz- und Zolldepartements an den Bundesrat vom 16. März 1970 vgl. Anm. 4.↩
- 13
- Für die Stellungnahme des Politischen Departements an den Bundesrat vom 18. März 1970 vgl. Anm. 4.↩
- 14
- Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der militärischen Landesverteidigung, BBl, 1966, I, S. 853–877.↩
- 15
- Vgl. Anm. 12.↩
- 17
- Schreiben von U. Hochstrasser an R. Bindschedler vom 27. April 1970; Schreiben von R. Bieri an R. Bindschedler vom 6. Mai 1970; Schreiben von P. Gygli an R. Bindschedler vom 8. Mai 1970 und Schreiben von H. R. Siegrist an R. Bindschedler vom 29. Mai 1970, Doss. wie Anm. 1.↩
Tags
Non-Proliferation Treaty (1968)
Question of nuclear weapons Nuclear power


