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9.7.1954 (Friday)
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Beschlussesentwurf über die Genehmigung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (Vom 9.7.1954)
Message du Conseil fédéral à l'Assemblée fédérale à l'appui d'un projet d'arrêté approuvant la convention du 28.7.1951 relative au statut des réfugiés (Du 9.7.1954)
Message du Conseil fédéral à l'Assemblée fédérale à l'appui d'un projet d'arrêté approuvant la convention du 28.7.1951 relative au statut des réfugiés (Du 9.7.1954)
Federal Council dispatch (Mes)
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Flüchtlingsproblem im Ausland ohne organisierte internationale Hilfe auf breiter Basis nicht gelöst werden kann. Die dafür notwendigen gewaltigen Mittel verlangen die solidarische Mithilfe aller Staaten. Mit der Ratifikation des Abkommens wird sich die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz nicht wesentlich ändern. Die Rechte, die das Abkommen den Flüchtlingen einräumt, geniessen die Flüchtlinge in der Schweiz bisher schon in weitgehendem Masse. Den Flüchtlingen wird damit allerdings eine Rechtsstellung gewährt, deren Fehlen wiederholt als Mangel empfunden worden ist, aber nicht leicht durch positive Vorschriften geändert werden konnte.
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