6.2.1952  |  Aktennotiz / Notiz  |  Deutsch
dodis.ch/8087 
Staatsverträge kommen zustande, wenn verbindliche Abmachungen definiert werden. Wenn Schweizer Banken jedoch mit deutschen Schuldnern bezüglich Stillhalteabkommen verhandeln, handelt es sich um Privatrecht. Das Problem der Rechtnachfolgerschaft stellt sich nicht, da ein deutscher Staat besteht, der mit demjenigen von 1945 identisch ist, was die schweizerische und alliierte Auffassung darstellt. Doch bestehen auch zwei deutsche Regierungen, die beide Anspruch erheben, den deutschen Staat zu repräsentieren. Es ist eine politische Frage, welche dieser beiden Regierungen anerkannt wird. Der Bundesrat hat absichtlich keinen ausdrücklichen Entscheid gefällt, gleichwohl diplomatische Beziehungen mit der westdeutschen Regierung aufgenommen. Der Bundesrat hat weder den einen noch den anderen Staat als Staaten anerkannt.
Aktenzeichen
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)1969/121 Bd. 309
Dossiertitel
Aktenzeichen Archiv
C.41.150.0
Zusatzkomponente
Deutschland
Alte Signatur
CH-BAR E 2801(-)1968/84 Bd. 6
Verfasserin/Verfasser
Faksimile - CH-BAR#E2801#1968/84#10*

Zitierempfehlung

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