23.6.1989  |  Interpellation  |  mehrsprachig
dodis.ch/74005 
Die Interpellation greift die Frage auf, in welchem Umfang schweizerische Bundesstellen ausländische Staaten fachlich beraten und auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgt. Der Bundesrat legt dar, dass solche Tätigkeiten in den letzten Jahren unter anderem gegenüber Deutschland, Österreich und Südafrika stattfanden und als normaler internationaler Erfahrungs- und Wissensaustausch gelten. Diese Einsätze seien mit dem Beamtenrecht vereinbar, Honorare seien dabei nicht üblich und Kosten würden nach klar geregelten dienstrechtlichen Vorgaben getragen. Zudem wird festgehalten, dass auch andere Bundesämter vergleichbaren Austausch pflegen und die Schweiz ihrerseits in ähnlicher Form von ausländischem Fachwissen profitiert.

Darin: Interpellation Bär vom 31.1.1989 (Beilage).
Darin: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12.6.1989 (Beilage).
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Faksimile - CH-BAR Amtl. Bull. NR, 1989 III, S. 1192–1193

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