20.3.1995  |  Bundesratsprotokoll  |  Deutsch
dodis.ch/71071 
Um die Rechtssicherheit für Investoren zu sichern und damit ein günstiges Klima für Kapitalanlagen zu schaffen, wird mit Zimbabwe ein Investitionsschutz-Abkommen abgeschlossen. Die wichtigsten Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den Transfer von Investitionserträgen und anderer Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition sowie die Rückführung des Kapitals, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen und die Streitbeilegung.

Darin: Antrag des EVD vom 6.3.1995 (Beilage).
Absenderorganisation
Faksimile - CH-BAR#E1004.1#1000/9#17327*

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