18.1.1995  |  Bundesratsprotokoll  |  mehrsprachig
dodis.ch/68503 
Mit der durch die Belgrader Behörden verfügten Einreisesperre kann die Rückführung abgewiesener Asylbewerber nach Kosovo nicht mehr vollzogen werden. Die Schweiz hat verschiedene Retorsionsmassnahmen gegenüber der Restjugoslawien geprüft, welche auch international koordiniert werden sollen. Die Ausreisefristen werden bis zum 31.5.1995 verlängert.

Darin: Aussprachepaier des EJPD vom 17.1.1995 (Beilage).
Darin: Asylstatistik - Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Stand Ende Dezember 1994 (Beilage).
Darin: Co-rapport du DFAE du 17.1.1995 (Beilage).
Dossiertitel
Wegweisung und Rückschaffung aus der Schweiz oder freiwillige Heimkehr - Band 4 (1995-1995)
Aktenzeichen Archiv
777.5/04.4
Dossiertitel
-2 Rückführung von Staatsangehörigen aus der Bundesrepublik Jugoslawien (1995-2002)
Aktenzeichen Archiv
7159
Absenderorganisation
Faksimile - CH-BAR#E1004.1#1000/9#17317*

Zitierempfehlung

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