4.8.1976  |  Aktennotiz / Notiz  |  Deutsch
dodis.ch/49698 
Vom Grundsatz, wonach nur den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Entsendestaates Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden, sollte nicht abgewichen werden. Vertreter der iranischen Handelszentrale in Wien könnten allenfalls dem Generalkonsulat in Genf zugeteilt werden.
Aktenzeichen
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 Bd. 816
Aktenzeichen Archiv
B.25.61.0
Zusatzkomponente
Iran
Verfasserin/Verfasser
Faksimile - CH-BAR#E2001E-01#1988/16#3858*

Zitierempfehlung

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