25.11.1968  |  Aktennotiz / Notiz  |  Deutsch
dodis.ch/48468 
Der Nachweis des schweizerischen Anteils an den Beherrschungsverhältnissen eines Unternehmens dürfte trotz des neuen Gesetzes über Anlagefonds Schwierigkeiten bereiten. Entscheidend ist indessen nicht primär das Wohlwollen der schweizerischen Behörden, sondern wie die ausländischen Behörden zu dieser Frage stehen.
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 Bd. 72
Aktenzeichen Archiv
B.31.0
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)1980/83 Bd. 188
Aktenzeichen Archiv
C.41.157.0
Verfasserin/Verfasser
Absenderorganisation
Faksimile - CH-BAR#E2001E-01#1982/58#324*

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