2.8.1889  |  Bundesratsprotokoll  |  Deutsch
dodis.ch/42402 
Der Bundesrat begnügt sich damit, auf die deutsche Note vom 25. Juli mit einer Presseerklärung zu antworten, in welcher er der Hoffnung Ausdruck gibt, dass der Konflikt mit Deutschland einvernehmlich beigelegt werden kann.

Darin: Bismarck wiederholt den deutschen Standpunkt im Fall Wohlgemuth und weist die bundesrätliche Interpretation des Niederlassungsvertrags zurück. Die Beibringung eines Leumundszeugnisses für Deutsche, welche sich in der Schweiz niederlassen, sei obligatorisch. Annex vom 25.7.1889 (CH-BAR#Annex: E2#1000/44#78*).
Verfasserin/Verfasser
Transkription - CH-BAR#E1004.1#1000/9#7749*
DDS 3
Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 423

Bern 1986

Zitierempfehlung
Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.), Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 423, dodis.ch/42402, Bern 1986. 

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