3.2.1975  |  Schreiben  |  Deutsch
dodis.ch/39736 
Mit dem Vorschlag des EPD, wie die Zulassung japanischer Banken in der Schweiz gewährleistet werden könnte, würde sich der Bundesrat leichthin über Beschlüsse der Legislative hinwegsetzen. Die Zuständigkeit kann nur über einen von der Bundesversammlung zu genehmigenden Staatsvertrag geändert werden.
Aktenzeichen
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 Bd. 269
Dossiertitel
Bewilligungspflicht für ausländisch beherrschte Banken. Ev. Gewährung des Gegenrechts (1973-1975)
Aktenzeichen Archiv
C.41.731.0.(1)
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 Bd. 658
Aktenzeichen Archiv
C.41.731.0.(1)
Zusatzkomponente
Japan
Absenderorganisation
Empfängerorganisation
Faksimile - CH-BAR#E2001E-01#1987/78#1027*

Zitierempfehlung

dodis.ch/39736

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