11.7.1945  |  Schreiben  |  Deutsch
dodis.ch/2349 
Wie alle Diplomaten des deutschen Reichs erhielt Otto Köcher im Mai 1945 von der Fremdenpolizei eine Frist von zwei bis drei Monaten zur Ausreise. Da die Grenzen geschlossen waren, brauchte es dafür die Zustimmung der französischen Behörden, sodass Köcher mitteilen sollte, wann und wo er auszureisen gedenke.
Aktenzeichen
Alte Signatur
CH-BAR E 2001(E)1967/113 Bd. 185
Dossiertitel
Rechtsstellung des ehemaligen deutschen Gesandten, Minister Dr. Otto Köcher (1945-1950)
Aktenzeichen Archiv
B.22.81.11.24.0.Uch
Verfasserin/Verfasser
Faksimile - CH-BAR#E2001E#1967/113#3138*

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