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dodis.ch/S18112 
Zusammenfassung
Inkrafttreten: 06.09.1962
Bundesratsantrag: 14.07.1961
Bundesratsbeschluss: 08.08.1961
Zuständiges Amt: IMES - Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung - ab 1.1.2005 : BFM
Gültigkeit: Diese Vereinbarung bleibt solange in Geltung, als sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt worden ist.




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