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Wissensgeist.TV · Aug 20, 2026

«Schauen Sie, dass Sie einen reichen Mann heiraten» – Wie das Gesundheitssystem Dr. med. Hedwig Obermayer unter Druck setzte

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Nicole Hammer · Wissensgeist.TV

Von Nicole Hammer, Wissensgeist.TV

Dr. med. Hedwig Obermayer ist niedergelassene Ärztin mit Schwerpunkt Naturheilkunde, Mutter von sechs Kindern und seit Jahrzehnten in einer eigenen Praxis in Fürth tätig. Das an Christi Himmelfahrt aufgezeichnete Gespräch beginnt dort, wo für sie der Kern des Problems liegt: bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Nach ihrer eigenen Berechnung belaufen sich nicht ausgezahlte Honorare und gezahlte Regresse über mehrere Jahrzehnte insgesamt auf mindestens zwei Millionen Euro. Sie berichtet zudem von einer Klage der KV vor dem Sozialgericht München über eine weitere fünfstellige Summe, die der Sozialrichter vollständig abgewiesen habe. Den tiefsten Punkt beschreibt sie so: Bei einer KV-Sitzung habe man ihr bestimmte Abrechnungsnummern für Leistungen vorgegeben, die sie so nicht erbracht hatte; sie habe entgegnet, das mache sie strafbar. Daraufhin sei ihr gesagt worden:

«Warum sind Sie überhaupt noch Ärztin? Sie sind doch eine junge Frau. Schauen Sie, dass Sie einen reichen Mann heiraten und geben Sie Ihre Praxis auf.»

Nach Obermayers Darstellung lautete die Begründung, sie nehme den anderen Ärzten mit ihrer Arbeitsweise die Patienten und damit die Einnahmen weg.

Einordnung: Das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) ist kein neutraler Rahmen: Es legt fest, welche Behandlungen als «wirtschaftlich» gelten und wie hoch das persönliche Regressrisiko eines Arztes bei Abweichungen ist – also das Risiko, dass die Krankenkasse eine bereits erbrachte und bezahlte Leistung im Nachhinein zurückfordert. Das trifft besonders nicht standardisierte oder nicht leitliniengestützte Verfahren wie die von Obermayer.[1] Eine seit 2019 geltende Regelung begrenzt Nachforderungen zwar auf die Kostendifferenz zur wirtschaftlichen Alternative, gilt laut Bundessozialgericht aber nur bei rein mengenmäßigen Abweichungen – nicht bei Verordnungen, die grundsätzlich als unzulässig gelten. Für Ärzte außerhalb des regulären Erstattungsspektrums bleibt das Regressrisiko damit weitgehend bestehen.[1]

Davon zu unterscheiden sind nicht ausgezahlte Honorare: Ob Obermayers Gesamtsumme von «mindestens zwei Millionen Euro» zutrifft, lässt sich ohne Abrechnungs- und Verfahrensunterlagen nicht prüfen.

Obermayer stammt aus einer Medizinerfamilie – die Mutter Ärztin, der Vater Zahnarzt. Ursprünglich habe sie Archäologie studieren wollen, sei von den Eltern aber davon abgebracht worden. Da sie nach dem Abitur zunächst keinen Medizinstudienplatz erhielt, studierte sie erst Physik und Chemie, bevor sie zur Medizin wechselte und 1981 ihr Staatsexamen ablegte. Fünf ihrer sechs Kinder kamen während Studium und Ausbildung zur Welt: das erste 1978 noch mitten im Studium, das zweite im März 1981 nur wenige Wochen vor dem Examen, das dritte 1983 – im selben Jahr, in dem sie ihre Doktorarbeit abschloss. Parallel absolvierte sie Zusatzausbildungen in Homöopathie und Akupunktur, die ihre Mutter bereits praktiziert hatte; später begann sie zudem Fortbildungen in Traditioneller Chinesischer Medizin.

1986 übernahm sie, damals bereits Mutter von fünf Kindern, eine Praxis in der Innenstadt von Fürth. Ihr Ehemann, der Vater ihrer Kinder, stieg ein Jahr später mit ein.

Einen frühen Einblick in ihren therapeutischen Ansatz gibt Obermayer am Beispiel eines älteren Bauern aus der Fränkischen Schweiz, den sie während ihrer internistischen Ausbildung betreute. Er sei an chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) erkrankt gewesen und habe damals nur Kortison und Chemotherapie erhalten, was ihm zwar etwas Zeit verschafft, seine Lebensqualität aber kaum verbessert habe. Ihr Ziel sei gewesen, ihm wenigstens etwas mehr Lebensqualität zu verschaffen. Viel zusätzliche Lebenszeit habe sie ihm nicht geben können: «Da stösst unser ärztliches Können an Grenzen.» Sie habe ihm homöopathische Mittel gegeben und eigene Bachblütenmischungen zusammengestellt. Obermayer berichtet, dass er anschließend nach Hause gehen, Spaziergänge machen und im Garten arbeiten konnte. Sie führt diese Verbesserung auf ihre ergänzende Behandlung zurück.

2005 sei ihr nach eigener Aussage im Zuge einer Änderung der bayerischen Weiterbildungsregelungen rückwirkend die Berechtigung entzogen worden, mit den Zusatzbezeichnungen Naturheilkunde, Homöopathie und Akupunktur zu werben – mit der Begründung, sie habe die entsprechenden Fortbildungen vor und nicht erst nach ihrer Facharztanerkennung (1994) abgeschlossen. Obermayer nennt das eine «bodenlose Unverschämtheit»: Sie habe die Verfahren längst praktiziert und andere darin ausgebildet, bevor die neue Regel griff. Angewendet habe sie ihr Wissen trotzdem weiter – deklariert als «Schwerpunkttherapie» statt als Zusatzbezeichnung.

Im selben Zeitraum entfiel nach Obermayers Schilderung bei den Kassen, mit denen sie abrechnete, die Kostenübernahme für homöopathische Behandlung, auch bei Kindern. Obermayer reagierte zunächst mit einer Zusatzpauschale für naturheilkundlich behandelte Patienten, später mit einer separaten Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – ein Modell, das bei den Patienten akzeptiert wurde, bei der KV aber, wie sie es beschreibt, zusätzlichen Argwohn erzeugte.

Einordnung: Homöopathische und andere nicht oder nur begrenzt patentierbare Verfahren können im bestehenden Forschungssystem geringere Anreize für privatwirtschaftlich finanzierte Großstudien bieten. Für die Pharmaindustrie bieten sie keinen vergleichbaren exklusiven Absatzmarkt, über den sich kostspielige Großstudien refinanzieren lassen; das kann zu weniger Industriefinanzierung, weniger großen Studien, schwächerer Leitlinienpräsenz und schlechteren Erstattungschancen beitragen. Eine geringere Zahl großer Studien ist jedoch weder ein Beleg für Wirksamkeit noch für Unwirksamkeit; diese muss für das jeweilige Verfahren anhand der vorhandenen Evidenz beurteilt werden. Patentgeschützte Arzneimittel profitieren dagegen von wirtschaftlicher Exklusivität und erheblich größeren Forschungs- und Marketingbudgets.

Peter C. Gøtzsche, Mitbegründer der Cochrane Collaboration, dokumentiert den Einfluss der Pharmaindustrie auf Forschung, Zulassung und ärztliche Praxis.[25] Transparency International kritisierte bereits 2008 Lobbyeinfluss, industriefinanzierte Fortbildung und Interessenkonflikte.[26] Prof. Dr. Andreas Michalsen fordert eine stärkere Erforschung naturheilkundlicher und präventiver Verfahren.[27]

Innerhalb dieses Rahmens können Krankenkassen seit 2012 nach § 11 Abs. 6 SGB V zusätzliche Leistungen wie homöopathische Behandlungen in ihre Satzung aufnehmen; welche Angebote sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorsehen, entscheidet die jeweilige Kasse. Ein einheitlicher Erstattungsanspruch besteht nicht.[9] Welche Regelung um 2005 für Obermayers Patienten galt, lässt sich ohne die damaligen Unterlagen nicht feststellen.

Zusatzbezeichnungen richten sich nach den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern; die Muster-Weiterbildungsordnung ist nur eine Empfehlung.[4] Ob die von Obermayer geschilderte bayerische Regelung im Jahr 2005 tatsächlich so galt, bleibt ohne die damalige Fassung offen.

Worin ihre Arbeit konkret besteht, beschreibt Obermayer anhand von drei Krankheitsbildern: Autoimmunerkrankungen, Neurodermitis und Allergien – «das sind so meine Spezialgeschichten». Nach ihrer Darstellung erhalten diese Patienten in der Leitlinienmedizin häufig Antihistaminika oder Immunsuppressiva; sie biete ihnen einen anderen Behandlungsansatz an, mit dem die Menschen nach ihren Worten «wirklich gesund» würden. Nach ihrer eigenen Schätzung sei ihr das «zu 80 Prozent» gelungen – hundert Prozent «sicher nicht».

Einordnung: Die Quote von 80 Prozent ist eine Schätzung aus der Rückschau; systematische Verlaufsdaten aus ihrer Praxis liegen für diesen Bericht nicht vor.

Die konventionelle Diagnostik lehnt Obermayer nicht ab. Sie arbeitet mit Speziallaboren in Stuttgart, Berlin und Magdeburg, die Blutwerte bestimmen, «die normalerweise nicht gemacht werden». Diese Analysen würden nach ihrer Erfahrung von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen, von privaten Krankenversicherungen dagegen zum großen Teil. Für Selbstzahler nennt sie 500 bis 1000 Euro reine Laborkosten. Auf ihre internistische Ausbildung verweist sie ausdrücklich: Dort habe sie gelernt, am Krankenbett eine ausführliche Anamnese zu erheben.

Die Fähigkeit dazu habe sie sich über viele Jahre erworben: Sie sehe und spüre bei einem Patienten vieles, bevor sie ihn körperlich untersuche. Das führe gelegentlich zu Missverständnissen, wenn Patienten glaubten, sie seien gar nicht untersucht worden. Ihr Anspruch bleibe derselbe: «Ich mache euch gesund, dann braucht ihr mich nicht mehr.» Dass sich frühere Patienten nach Jahrzehnten wieder bei ihr meldeten, wertet sie als Bestätigung ihrer Arbeit. Bei Patienten, die auf Drängen ihrer Ehefrauen zu ihr kämen, kläre sie zunächst, ob die Patienten selbst eine Behandlung wollten und bereit seien, etwas dazu beizutragen. Fehle diese Bereitschaft, sei die Behandlung nach ihrer Erfahrung «vergebene Liebesmüh».

Wo ihre eigenen Mittel an Grenzen stoßen, sagt Obermayer offen. Ihr jüngster Sohn, heute 33, habe als Baby eine schwere Neurodermitis gehabt. Solange sie als Mutter kontrolliert habe, was er esse, sei die Neurodermitis verschwunden. Heute leide er nach ihrer Darstellung erneut stark darunter, weil er ein «Zucker-Junkie» sei. Sechs Kuren hätten jeweils eine leichte Besserung gebracht, doch «die Denke ist noch nicht geswitcht». «Da bin ich nicht wirklich erfolgreich gewesen mit meinem Jüngsten, muss ich gestehen.» Obwohl sie Ausbildungen in Familienaufstellung, Mediation und Psychotherapie absolviert habe, sei es in der eigenen Familie «aussichtslos»; deshalb habe sie ihn an einen Psychotherapeuten überwiesen.

Besonders eindringlich schildert Obermayer eine Begegnung mit jüngeren Kollegen im Jahr 2025 in einem Nürnberger Krankenhaus. Als sie einem von ihnen einen Behandlungsvorschlag für eine Patientin machte, habe dieser geantwortet:

«Das ist doch wurscht. Die stirbt doch eh.»

Für Obermayer ist dieser Satz Symptom eines größeren Verlusts. Sie führt den Befund auf das zurück, was sie als «Transhumanismus» bezeichnet – eine Medizin, in der «die Maschine funktionieren muss» und der einzelne Patient als fühlendes Wesen aus dem Blick gerät. Einen Teil dieser Entwicklung bringt sie unmittelbar mit der Corona-Impfung in Verbindung:

«Die meisten Corona-Geimpften haben keine Empathie mehr. Die sind zu empathielosen Zombies geworden.»

Von einem früher großen Freundeskreis sei ihr nur noch eine kleine Gruppe Gleichgesinnter geblieben.

Einordnung: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss diskutierten in einer ICIC-Sendung Persönlichkeitsveränderungen nach mRNA-Injektionen – ein Diskussionsbeitrag, keine empirische Studie.[24] Dr. Michael Nehls vertritt die These, dass neuroinflammatorische Prozesse die Funktion des Hippocampus beeinträchtigen und dadurch das von ihm so bezeichnete «rationale Mitgefühl» schwächen könnten.[32]

Eine südkoreanische Kohortenstudie mit über zwei Millionen Personen fand nach COVID-19-Impfungen erhöhte Risiken für Depressionen, Angst- und Schlafstörungen; Empathie wurde nicht untersucht. Molecular Psychiatry hat den Artikel im Juli 2026 mit einem Prüfvermerk versehen.[23]

Eine Längsschnittstudie fand in der späteren Pandemiephase kleine Rückgänge bei Verträglichkeit – ohne den Impfstatus zu erfassen.[22] Keine dieser Arbeiten belegt einen Empathieverlust oder dessen Verursachung durch eine mRNA-Impfung; Obermayers Zuschreibung bleibt ihre Deutung.

Auch das Vertrauen ihrer Patienten in die Schulmedizin schwinde spürbar, beobachtet Obermayer. Sie verweist dabei auf den Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt, der Untersuchungen an verstorbenen Geimpften vorgenommen und dies als «Zeitbombe» bezeichnet habe. Als weiteres Indiz nennt sie die Zahl der Todesanzeigen in ihrer regionalen Tageszeitung, die sich ihrer Beobachtung nach von früher rund zwei auf inzwischen sechs Seiten am Wochenende erhöht habe – ein Umstand, den sie als auffällig und beunruhigend wertet.

Einordnung: Der 2023 verstorbene Pathologe Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang dokumentierten in eigenen Falldarstellungen entzündliche und vaskuläre Veränderungen nach Covid-19-Impfungen; Häufigkeitsaussagen lassen sich daraus nicht ableiten.[15] Unabhängig schloss die Heidelberger Autopsiestudie 35 Verstorbene ein. Nach Ausschluss von zehn anderweitig erklärten Todesfällen fanden sich unter 25 unerwartet Verstorbenen fünf (Epi-)Myokarditisfälle, davon drei wahrscheinlich und zwei möglicherweise impfbedingt.[6] Die öffentlich finanzierte Studie erlaubt wegen der kleinen Kohorte keine Häufigkeitsaussage.

Obermayer verweist auf eine Zäsur, die ihrer Darstellung nach im Jahr 2000 stattgefunden habe: Seither würden Ärzte in Deutschland nach dem Staatsexamen keinen Hippokratischen Eid mehr leisten. Sie selbst habe ihn 1981 noch abgelegt. Ihre Deutung: Jüngere Ärzte fühlten sich dadurch der ursprünglichen ärztlichen Verpflichtung – «niemals zu schaden» – nicht mehr in gleicher Weise verbunden und seien «von der Pharmaindustrie natürlich viel besser einsetzbar». Sie verweist zudem auf eine seit Corona verschärfte bayerische Berufsordnung, die Wirtschaftlichkeit explizit einfordere – ein Passus, den sie mit dem ärztlichen Ethos für unvereinbar hält.

Einordnung: Dass die Berufsordnung eine medizinisch begründete Abweichung von wirtschaftlich motivierten Vorgaben formal erlaubt, sagt nichts darüber aus, was diese Abweichung in der Praxis kostet. Obermayers Schilderungen über jahrzehntelange Regressforderungen und ein Berufsgerichtsverfahren verdeutlichen den von ihr beschriebenen Konflikt: Eine formal bestehende Entscheidungsfreiheit kann aus Sicht betroffener Ärzte durch wirtschaftliche und berufsrechtliche Risiken erheblich eingeschränkt werden. Ob und in welchem Umfang dies in ihren konkreten Verfahren der ausschlaggebende Grund war, lässt sich ohne die Verfahrensunterlagen nicht abschließend beurteilen. § 32 Abs. 1 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns stuft eine finanzielle Beeinflussung nur dann als nicht berufswidrig ein, wenn sie einer «wirtschaftlichen Behandlungs- oder Verordnungsweise auf sozialrechtlicher Grundlage» dient und dem Arzt eine medizinisch begründete abweichende Entscheidung möglich bleibt.[30] Die Norm regelt damit, unter welchen Voraussetzungen eine auf wirtschaftliche Behandlungs- oder Verordnungsweisen gerichtete Beeinflussung berufsrechtlich zulässig ist – nicht, wie stark entsprechende Vorgaben und mögliche Sanktionen die ärztliche Entscheidung in der Praxis tatsächlich beeinflussen.

„Zur historischen Behauptung: Eine Eidespflicht nach dem Staatsexamen sieht die Approbationsordnung nicht vor.[31] Für die von Obermayer genannte Abschaffung im Jahr 2000 fand sich kein Beleg. Das Genfer Gelöbnis ist der (Muster-)Berufsordnung[2] vorangestellt. Aus der aktuellen Fassung allein lässt sich Obermayers Behauptung einer Verschärfung seit Corona nicht belegen."

2009 gab Obermayer ihre Kassenzulassung auf. Auslöser war nach ihrer Schilderung eine drohende Insolvenz, die sie nach eigener Aussage nur mit Geld ihrer Mutter abwenden konnte. Ihre Kinder, bis auf das jüngste bereits erwachsen, mussten ausziehen – «Hotel Mama schließt», wie sie es 2007 formulierte. Seither arbeitet sie ausschließlich privatärztlich. Wirtschaftlich habe sich ihre Lage danach «viel besser» entwickelt als zuvor, auch wenn von Reichtum keine Rede sein könne.

Auch als Privatärztin habe sie Erstattungsprobleme erlebt. Bei Vitamin-C-Infusionen hätten private Krankenversicherer die Kosten teilweise abgelehnt. Sie reiche dann wissenschaftliche Unterlagen ein – «und bei den meisten funktioniert es dann».

Zur Rolle der Pharmaindustrie im Praxisalltag wird Obermayer deutlich:

«Die Ärzte sind der verlängerte Arm der Pharmaindustrie. Das sind zutiefst mafiöse Strukturen.»

Sie berichtet von Einladungen zu kostspieligen Fortbildungsreisen und Veranstaltungen der Pharmaindustrie, die sie als eine Form der Erpressung wertet – als Gegenleistung werde erwartet, entsprechende Präparate zu verschreiben. Sie selbst habe sich darauf nie eingelassen, ebenso wenig auf Provisionsmodelle mit Laboren, bei denen Ärzte für eingeschickte Aufträge eine Rückvergütung erhalten. Positiv erwähnt sie das österreichische Unternehmen Biogena als Hersteller qualitativ guter Nahrungsergänzungsmittel, distanziert sich zugleich aber von dessen Vertriebskonzept.

Einordnung: Obermayers Kritik steht nicht allein. Jerome P. Kassirer und Marcia Angell, damals Herausgeber des «New England Journal of Medicine», beschrieben bereits 1993 die zunehmenden kommerziellen Interessen und finanziellen Interessenkonflikte in der biomedizinischen Forschung als strukturelles Problem.[28] Ray Moynihan und David Henry beschrieben 2006 in «PLOS Medicine» verschiedene Formen des «Disease Mongering» – die Medikalisierung gewöhnlicher Lebensvorgänge, die Darstellung leichter Beschwerden als schwere Krankheiten und die Umdeutung von Risikofaktoren zu behandlungsbedürftigen Krankheiten.[29] Beide Arbeiten belegen dokumentierte Strukturen und Mechanismen, nicht den von Obermayer verwendeten Begriff «mafiös»; dieser bleibt ihre eigene Bewertung.

Ein zentraler Abschnitt des Gesprächs betrifft ein Berufsgerichtsverfahren gegen Obermayer. Ausgangspunkt war die Behandlung eines zweijährigen Kindes mit, wie Obermayer es beschreibt, «ganz schlimmen Ohrenentzündungen» und «hämorrhagischem Fieber», das nur knapp gerettet werden konnte. Die Mutter, selbst seit ihrer Kindheit Patientin bei Obermayer, wünschte eine homöopathische Behandlung – und fragte: «Warum ist er so krank?» Obermayer entgegnete: «Sie sind ja geimpft.» Die Mutter bestätigte, sie habe sich impfen lassen, während sie das Kind stillte. Daraufhin Obermayer: «Und deswegen ist das Kind jetzt so krank.» Diese Aussage zeigte die Mutter bei der Ärztekammer an – sie sei gelogen, und es könne gar nicht von der Impfung kommen.

Im Verfahren berief sich Obermayer auf Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI), die ihrer Auffassung nach «ganz eindeutig beweisen», dass solche Krankheitsbilder von den Impfungen kommen. Nach Obermayers Darstellung strich das Gericht den ursprünglichen Vorwurf, sie habe gelogen – nach ihren Worten der Richter selbst; übrig blieb eine Geldbuße von zunächst 35 000 Euro, später auf 5 000 Euro reduziert, wegen der aus Sicht des Gerichts unangemessenen emotionalen Art ihrer Aussage. Die Verfahrenskosten kommen hinzu. Obermayer berichtet zudem von einer Information, wonach die Ärztekammer dem Berufungsrichter signalisiert habe, ein Freispruch koste ihn seinen Posten – eine Aussage, die sie von einem inzwischen ausgeschiedenen Kammermitglied erhalten haben will.

Einordnung: Das berufsrechtliche System verfügt mit Verweisen, Geldbußen und weiteren Maßnahmen über erhebliche Sanktionsmöglichkeiten; Art. 67 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes nennt unter anderem Verweis und Geldbuße als mögliche Maßnahmen im berufsgerichtlichen Verfahren.[16] Solche Verfahren können über den Einzelfall hinaus eine abschreckende Wirkung auf Ärzte mit von der Leitlinienmedizin abweichenden Auffassungen entfalten.

Der geschilderte Verlauf – die zunächst genannte, später reduzierte Geldbuße sowie die angebliche Einflussnahme auf den Berufungsrichter, die Obermayer als Mitteilung eines ausgeschiedenen Kammermitglieds wiedergibt – beruht auf ihrer eigenen Darstellung. Gerichtsunterlagen und eine Stellungnahme der Ärztekammer lagen für diesen Bericht nicht vor; das entwertet ihre Schilderung nicht, verhindert aber eine unabhängige Rekonstruktion der konkreten Vorwürfe.

Ihre Hoffnung, über Fachkongresse einen Nachfolger zu finden, führt Obermayer regelmäßig zu Fortbildungsveranstaltungen der IGAF (Internationale Gesellschaft für autonome Funktionsdiagnostik und Regulationsmedizin) unter deren Vorsitzendem Dr. med. Siddhartha Popat, den sie seit ihrer Ausbildung zur biologischen Medizin kennt und als «tollen Typ» beschreibt, der sich inzwischen aber auch «zum Showman entwickelt» habe. Die IGAF selbst lobt sie ausdrücklich: gut organisiert, gut aufgestellt, Popat halte «sehr gute Vorträge». Ferngeblieben sei sie zuletzt aus zwei Gründen – die Fortbildungsinhalte seien für sie «kalter Kaffee», und die Kongresse in Bad Kissingen und auf Mallorca seien «furchtbar teuer»: «Das kann ich mir ehrlich gesagt auch gerade gar nicht leisten.» Wertvoll seien für sie vor allem die Kontakte zu jüngeren Kollegen gewesen; zuletzt seien dort aber überwiegend ältere Teilnehmer vertreten gewesen.

Obermayer hat inzwischen zusätzlich eine Praxis im schweizerischen Hallwil (Kanton Aargau) eröffnet – eine Entscheidung, die sie selbst als «Schnapsidee» bezeichnet, aber ernsthaft verfolgt. Ihre Hoffnung: einen Nachfolger zu finden, der ihre über Jahrzehnte erworbene Methodik – Homöopathie, Akupunktur, Neuraltherapie, Kinesiologie, Hypnose – weiterführt. Die Erlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz habe sie bei der zuständigen Schweizer Gesundheitsbehörde gegen eine Gebühr von 800 Schweizer Franken und nach mehrmonatiger Bearbeitungszeit erhalten; verlangt worden sei unter anderem eine notariell beglaubigte Kopie ihres ärztlichen Zeugnisses – ihre deutsche Approbationsurkunde selbst sei dagegen nicht nötig gewesen.

Mehrere Erfahrungen bezeichnet sie als Diskriminierung: Ein größeres Schweizer Praxisnetzwerk mit Infusions- und Orthomolekulartherapie habe ihr zunächst eine Mitarbeit zugesagt, dann aber wegen ihres Alters – sie ist 73 – widerrufen, mit Verweis darauf, man dürfe niemanden über dem Rentenalter anstellen. Auch beim Abschluss eines Vertrags mit Schweizer Krankenkassen sei sie wegen ihres Alters abgelehnt worden. Drei Banken in der Region – die Hypothekarbank, die Raiffeisenbank vor Ort und eine Kantonalbank – hätten ihr mangels Schweizer Wohnsitz kein Konto eröffnet; ein Konto habe sie letztlich bei der Raiffeisenbank Disentis im Kanton Graubünden erhalten. Eine Schweizer Mobilfunknummer bekomme sie nach eigener Aussage nicht auf den eigenen Namen, da diese Möglichkeit seit rund einem Jahr an einen festen Schweizer Wohnsitz gekoppelt sei; als Ausweg wolle eine befreundete Schweizerin ihr eine SIM-Karte auf ihren eigenen Namen besorgen.

Einordnung: Eine Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus ist in der Schweiz ausdrücklich vorgesehen. Bei einer Weiterbeschäftigung bleiben auf Erwerbseinkommen oberhalb des AHV-Freibetrags Beiträge obligatorisch; seit AHV 21 können nach dem Referenzalter geleistete Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Neuberechnung der Altersrente berücksichtigt werden.[41] Eine allgemeine Regel, wonach Personen über dem Referenzalter nicht mehr angestellt werden dürften, lässt sich daraus nicht ableiten. Ob das von Obermayer geschilderte Praxisnetzwerk eine eigene Altersgrenze anwandte oder ihr gegenüber eine andere Begründung verwendete, lässt sich ohne dessen Stellungnahme nicht klären. Ihre Schilderung zu den Schwierigkeiten beim Abschluss eines Schweizer Mobilfunkvertrags beruht auf ihrer eigenen Erfahrung; ohne Kenntnis des von ihr angefragten Anbieters und Tarifs lässt sich nicht beurteilen, welche Voraussetzungen dort galten.

Einen großen Teil des Gesprächs widmet Obermayer der Erläuterung ihrer therapeutischen Methoden. Bei akuten Beschwerden wie einem Hexenschuss setzt sie auf Neuraltherapie: eine Injektion von Procain kombiniert mit homöopathischen Komplexmitteln wie Traumeel oder Zeel an die Facettengelenke der Wirbelsäule, was nach ihrer Beschreibung innerhalb von Sekunden zu einer deutlichen Schmerzlinderung führen könne. Die früher übliche Kombination mit Kortison lehnt sie ab, da dieses ihrer Erfahrung nach Kristallbildungen im Gewebe verursachen und Knochen angreifen könne.

Bei der Kinesiologie unterscheidet sie ausdrücklich zwischen der «angewandten Kinesiologie» und der von ihrem Lehrer Dr. Dietrich Klinghardt vermittelten Methode, bei der stets gegen die Eigenregulation des Patienten getestet werde. Nach ihrer Darstellung sei nur letztere gegen unbewusste Beeinflussung durch den Therapeuten geschützt. Ergänzend praktiziert sie Hypnosetherapie, unter anderem zur Raucherentwöhnung, sowie eine von ihr als «Energiearbeit» bezeichnete Methode, bei der sie über Handauflegen Energie wahrnehme und weiterleite – eine Fähigkeit, die sie unter anderem auf Lernprozesse bei Schamanen zurückführt.

Frühere Erfolge sieht sie besonders in der Behandlung von Kindern mit der Diagnose ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung): Über Ernährungsumstellung – insbesondere den Verzicht auf Zucker –, Laserpunktur statt Nadelakupunktur sowie die Behandlung von Verschiebungen an Schädel und Wirbelsäule habe sie vielen Kindern den Verzicht auf Amphetamin-Präparate ermöglicht. Ein dazu verfasstes Buch, rund 20 Jahre alt, betrachtet sie mittlerweile als überarbeitungsbedürftig.

Besonders scharf äußert sich Obermayer zu medizinischen Eingriffen in der Schwangerschaft. Pertussis- und Corona-Impfungen machten das Kind nach ihrer Auffassung «schon krank von vornherein», wenn es «überhaupt das überlebt». Sie beruft sich auf ihre Ausbildung: «Ich habe gelernt: in der Schwangerschaft keine Impfungen, in der Schwangerschaft keine Antibiotika.» Heute werde das «massenweise» anders gehandhabt.

Einordnung: Die Datengrundlage der Pertussis-Impfempfehlung für Schwangere weist erhebliche Lücken auf: Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung stellte fest, dass von 14 Sicherheitsstudien nur drei randomisiert waren – die übrigen elf stuften sie nach GRADE als «ernsthaft» oder «kritisch» verzerrungsanfällig ein; von acht Wirksamkeitsstudien war keine randomisiert.[33] Bei den Covid-Impfstoffen dokumentierten James A. Thorp und Peter A. McCullough in einer VAERS-Auswertung gegenüber Grippeimpfungen deutlich erhöhte Meldequoten für Fehlgeburten, fetale Fehlbildungen und Menstruationsstörungen und forderten ein Moratorium bis zu randomisierten Studien.[39] VAERS beruht auf passiven Verdachtsmeldungen und belegt daher weder Häufigkeit noch Ursache, kann aber Anlass für unabhängige Untersuchungen sein. Schwangere waren zudem von den Zulassungsstudien ausgeschlossen; entsprechend lagen zur Zulassung nur begrenzte Sicherheitsdaten vor.[40] Offene Fragen zu Lipidnanopartikeln sowie zu Plazenta- und Muttermilchübertritt blieben so ungeklärt.[37][38]

Die STIKO empfiehlt die Pertussis-Impfung dennoch im dritten und bei erhöhtem Frühgeburtsrisiko im zweiten Trimenon.[19] Auch ihre frühere COVID-19-Empfehlung für gesunde Schwangere hob sie im Juli 2026 wieder auf – begründet mit einer inzwischen «hybriden Immunität» der Bevölkerung.[20] Ob eine derart pauschale, bevölkerungsweite Begründung eine individuelle Risikoabwägung für Schwangere ersetzen kann, bleibt offen.

Die pauschale Aussage, Antibiotika seien in der Schwangerschaft ausgeschlossen, entspricht nicht der heutigen wirkstoffbezogenen Praxis; ihre Anwendung wird je nach Wirkstoff, Infektion und Schwangerschaftsphase unterschiedlich bewertet.[21] Diese Korrektur berührt nicht die grundsätzliche Kritik an der schwachen Evidenzlage.

Kritisch äußert sich Obermayer zur elektronischen Patientenakte (ePA), also der 2025 eingeführten Opt-out-Version «ePA für alle». Die Erprobung begann am 15. Januar 2025 zunächst in Modellregionen, der bundesweite Rollout startete am 29. April 2025; seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken zur Nutzung verpflichtet.[3] Da sie ausschließlich privatärztlich tätig ist, ist sie selbst nicht an das System angeschlossen. Ihre Einschätzung: Die ePA mache Patienten «gläsern», da im Prinzip jede beteiligte Fachperson – Gynäkologe, Radiologe, Krankenkasse – Einsicht nehmen könne, auch in Informationen zur individuellen Corona-Impfcharge.

Einordnung: Die Kritik am Verlust einer differenzierten Kontrolle über medizinische Daten ist nicht unbegründet: Einzelne Dokumente können zwar verborgen werden, sind dann aber grundsätzlich für alle Leistungserbringer verborgen – eine selektive Freigabe nur für bestimmte Praxen ist nicht möglich. Patienten müssen damit zwischen breiter Sichtbarkeit und vollständigem Verbergen wählen; eine fein abgestufte, dokumentbezogene Steuerung ist eingeschränkt. Offen bleibt zudem, ob Patienten überall verständlich über diese Möglichkeiten informiert werden und sie technisch zuverlässig ausüben können.

Gesetzlich Versicherte können der ePA insgesamt widersprechen und einzelnen Einrichtungen den Zugriff auf die gesamte Akte verwehren. Krankenkassen und ihre Ombudsstellen können die medizinischen Inhalte der ePA nicht einsehen; Ombudsstellen können jedoch Widersprüche und Zugriffsrechte verwalten.[3] Diese formalen Schutzregeln widerlegen die Aussage, die Krankenkasse könne sämtliche medizinischen Inhalte direkt lesen – sie beseitigen aber nicht die grundsätzlichen Datenschutz-, Zugriffs- und Missbrauchsrisiken eines zentralisierten digitalen Gesundheitsdatensystems.

An diese Kritik an mangelndem Datenschutz schließen im Gespräch weitergehende Behauptungen an: Über in der Impfung enthaltene Nanolipide und Graphenoxid könne, so Obermayer, gezielt auf Organsysteme im Körper zugegriffen und diese über Funktechnik wie 5G gesteuert werden, um Patienten gezielt krank zu machen – bis hin zur Möglichkeit, Menschen auf diesem Weg zu töten. Zudem vertritt sie die Auffassung, mRNA-Impfstoffe veränderten die Genetik dauerhaft, das im Hippocampus verankerte biografische Gedächtnis werde durch Nanolipide gezielt «gelöscht», um einen «Transhumanen» mit neu beschreibbarem Gedächtnis zu schaffen. Sie beruft sich dabei unter anderem auf das Buch «Das Lithium-Komplott» von Dr. med. Michael Nehls, Arzt und habilitierter Molekulargenetiker.

Weiter vertritt sie die Auffassung, im Körper produzierte Spike-Proteine würden sich lebenslang selbst replizieren und ließen sich auch von Ungeimpften über bloßen Kontakt mit geimpften Personen aufnehmen («Shedding»). Ihr eigener Ansatz dagegen: eine Stärkung des Immunsystems über Vitamin D und niedrig dosiertes Lithium (Lithiumorotat, in Kapselform dosiert). Als konkretes Beispiel schildert sie einen aktuellen Behandlungsversuch bei zwei ihr seit Kindheit bekannten Nachbarinnen, 75 und 80 Jahre alt: Beide hätten sich impfen lassen, um ihre Mutter im Altersheim besuchen zu dürfen, und seien danach nach Obermayers Darstellung schwer erkrankt – die eine an Diabetes, die andere an starker Arthrose in Knie und Hüfte; bei beiden seien zudem eine von Obermayer als «kognitive Dissonanz» bezeichnete Veränderung sowie beginnende Alzheimer-Symptome erkennbar. Seit zwei Wochen gebe sie ihnen täglich Vitamin D und Lithium und habe einzelne schulmedizinische Medikamente reduziert. Nach eigener Beobachtung seien beide seither mobiler und geistig flexibler geworden und bewegten sich mehr; eine von ihnen könne sich inzwischen wieder eigenständig duschen und Essen zubereiten – eine vollständige Wiederherstellung des früheren Zustands sei damit aber nicht erreicht.

Einordnung: Der Toxikologe Dr. Helmut Sterz kritisiert unter Berufung auf Fachliteratur fehlende Studien zu Erbgutschäden (Genotoxizität), Krebsrisiko (Karzinogenität) und allgemeiner Organverträglichkeit (Sicherheitspharmakologie) zu den beiden Lipid-Hüllstoffen ALC-0159 und ALC-0315 und verweist auf Untersuchungen zu bakteriellen DNA-Resten.[11][17][18] Dass die Datenlage zu beiden Lipiden bei der Zulassung begrenzt war, hält selbst der EMA-Bericht fest: Beide waren zuvor in keinem in der EU zugelassenen Fertigarzneimittel enthalten, und ihre Synthesebeschreibungen mussten unter den behördlichen Nachreichungsauflagen SO4a und SO5a nachgereicht werden.[10]

Zur möglichen genetischen Wirkung liegen Indizien, aber kein Nachweis einer Veränderung des menschlichen Genoms vor. Aldén et al. zeigten in einer menschlichen Leberzelllinie, dass BNT162b2-mRNA in DNA umgeschrieben werden kann; eine Integration in das Genom oder eine Übertragbarkeit auf den lebenden Menschen (in vivo) wurde damit nicht belegt.[34] Eine 2025 publizierte Untersuchung von 32 Impfstofffläschchen fand Plasmid-DNA-Fragmente und in Pfizer-Proben regulatorische SV40-Promotor/Enhancer-ori-Sequenzen; die gemessenen Mengen unterschieden sich stark je nach Methode, gesundheitliche Auswirkungen wurden nicht untersucht. Der Artikel wird vom Verlag derzeit überprüft («under investigation»).[35]

Eine Verteilung der Impf-mRNA über die Einstichstelle hinaus ist dokumentiert. Hanna et al. fanden bei 13 stillenden Frauen in zehn von zwanzig Impfexpositionen Spuren von Impf-mRNA in der Muttermilch, nachweisbar bis 45 Stunden nach der Impfung.[37] Lin et al. wiesen bei beiden untersuchten Schwangeren Impf-mRNA im Plazentagewebe nach, das Spike-Protein dagegen nur bei einer von ihnen; zudem fanden sie in einem Fall Impf-mRNA im Nabelschnurblut.[38] Diese kleinen Untersuchungen erlauben keine Aussage über Häufigkeit oder Folgen, dokumentieren aber einen Übertritt von Impf-mRNA in Muttermilch sowie in Plazentagewebe und Nabelschnurblut. Einen Nachweis für eine Übertragung auf Ungeimpfte durch Alltagskontakt liefern sie nicht.

Zur Persistenz liegen weitere Befunde vor: Krauson et al. wiesen Impf-mRNA in Achsellymphknoten und bei drei Patienten auch im Herzmuskel nach.[12] Röltgen et al. fanden Impf-mRNA und Spike-Antigen in einigen drainierenden Lymphknoten bis zu acht Wochen nach der Impfung.[13] Diese Arbeiten zeigen, dass Impf-mRNA in den untersuchten Fällen weder ausschließlich lokal noch nur unmittelbar nach der Injektion nachweisbar war; eine lebenslange Produktion oder Selbstreplikation belegen sie nicht.

Erst vor diesem Hintergrund ist die offizielle Produktbeschreibung einzuordnen: Der Zulassungsbericht der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nennt für die ursprüngliche Comirnaty-Formulierung nukleosidmodifizierte mRNA sowie die Lipide ALC-0315, ALC-0159, DSPC (ein weiterer Hüllstoff) und Cholesterin, mehrere Salze, Saccharose und Wasser; Graphenoxid ist dort nicht aufgeführt.[10] Der Bericht dokumentiert damit die vom Hersteller eingereichte und behördlich bewertete Zusammensetzung – er ersetzt keine unabhängige Untersuchung sämtlicher Chargen. Eine methodisch belastbare, begutachtete Primärstudie, die Graphenoxid in den zugelassenen Produkten nachweist, fand sich in dieser Recherche nicht.

Für eine gezielte Steuerung körperlicher Vorgänge über 5G fand sich keine belastbare Primärstudie. In der zitierten experimentellen Studie wurde die Arzneimittelfreisetzung mithilfe speziell konstruierter superparamagnetischer Eisenoxid-Nanopartikel in einem Radiofrequenz-Magnetfeld ausgelöst; daraus folgt keine entsprechende Eigenschaft der COVID-19-Impfstoffe.[36]

Die Lithium-These stammt von Dr. Michael Nehls, der sie 2025 im EU-Parlament vortrug.[7][8] Für niedrig dosiertes Lithiumcarbonat liegen Forschungsansätze bei leichter kognitiver Beeinträchtigung vor; eine allgemein anerkannte Indikation, Dosierung oder Nutzen-Risiko-Bewertung ist daraus bislang nicht abgeleitet, und das von Obermayer eingesetzte Lithiumorotat war nicht Gegenstand dieser Untersuchung.[14] Obermayers Behandlung der beiden Nachbarinnen bleibt ein Erfahrungsbericht nach zwei Wochen ohne Kontrollgruppe. Lithium darf in Deutschland und der Europäischen Union nicht als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels in Verkehr gebracht werden.[5] Ob und unter welcher rechtlichen Einordnung Obermayer die beschriebenen Lithiumorotat-Kapseln verwendet, geht aus dem Gespräch nicht hervor; die rechtliche Einordnung ist für sich genommen weder ein Wirksamkeits- noch ein Unwirksamkeitsnachweis.

Auf die Frage, was sie sich von einem Nachfolger wünsche, nennt Obermayer weniger formale Qualifikationen als vielmehr Haltung: «Ich muss mit dem Herzen dabei sein, und das ist das, was wichtig ist.» Auch ein besonders befähigter Heilpraktiker käme für sie infrage – Hauptsache, die Person bringe echtes Engagement und die Bereitschaft mit, sich über Jahre in ihre Methodik einzuarbeiten.

Zum Abschluss des Gesprächs beschreibt Obermayer, woher sie ihre Kraft nimmt: aus Spaziergängen entlang der Regnitz nahe ihrem Wohnort, einem Ort, an dem sie schon als Kind Zeit verbrachte. Auf die für sie zentrale Frage, was einen Menschen glücklich mache, antwortet sie, es brauche weder Reichtum noch Drogen oder Alkohol, sondern eine bewusste Haltung zu sich selbst und den Mitmenschen sowie tägliche Dankbarkeit:

«Ich sage mir jeden Tag, jeden Abend, wenn ich ins Bett gehe: Ich bin dankbar für diesen Tag und was da alles passiert ist. Und das hält mich aufrecht.»

Kontakt: Dr. med. Hedwig Obermayer

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Quellen zu den Einordnungen

Quellen zu den Einordnungen

1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Wirtschaftlichkeit und Regresse bei vertragsärztlichen Verordnungen – Positionsdarstellung des ärztlichen Selbstverwaltungsorgans https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/wirtschaftlichkeit

2. Deutsches Ärzteblatt (Organ der Bundesärztekammer und der KBV): Genfer Gelöbnis – Neue Textfassung für die (Muster-)Berufsordnung https://www.aerzteblatt.de/archiv/genfer-geloebnis-neue-textfassung-fuer-die-muster-berufsordnung-eb2b2120-578e-498a-b06e-1a926bc7cb72

3. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Die ePA für alle – Zeitplan und Nutzungspflicht – behördliche Eigendarstellung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/ sowie gematik: ePA – FAQ zu Zugriffsrechten und Verbergen von Dokumenten https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle/faq

4. Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Verhältnis zu den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/muster-weiterbildungsordnung

5. Verbraucherzentrale: Lithiumorotat – rechtlicher Status als Nahrungsergänzungsmittel https://www.verbraucherzentrale.de/faq/lebensmittel/lithiumorotat-40582

6. Schwab C., Domke L.M., Hartmann L., Stenzinger A., Longerich T., Schirmacher P.: Autopsy-based histopathological characterization of myocarditis after anti-SARS-CoV-2-vaccination. Clinical Research in Cardiology 112:431–440 (2023) https://link.springer.com/article/10.1007/s00392-022-02129-5

7. Michael Nehls (Eigenveröffentlichung): Vortrag im EU-Parlament – Mit essentiellem Lithium Milliarden sparen https://michael-nehls.de/faktencheck-lithium/

8. Europäisches Parlament: Gerald Hauser, Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003565/2025 an die Europäische Kommission, «Spurenelement Lithium – essenziell für die menschliche Gesundheit», eingegangen am 16. September 2025 – das Dokument verweist ausdrücklich auf Michael Nehls’ Vortrag im Europäischen Parlament vom 18. Juni 2025 https://data.europarl.europa.eu/distribution/reds_iMaQp/E-10-2025-003565/E-10-2025-003565_de.pdf

9. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V – behördliche Darstellung der Rechtslage https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/auswirkungen-der-satzungsleistungen-nach-11-absatz-6-sgb-v-auf-den-wettbewerb-innerhalb-der-gesetzlichen-krankenversicherung-und-zur-privaten-krankenversicherung

10. European Medicines Agency (CHMP): Comirnaty – Assessment Report, EMA/707383/2020 Corr.2 – behördlicher Bewertungsbericht auf Grundlage der vom Hersteller eingereichten Unterlagen https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

11. Dr. med. vet. Helmut Sterz: Schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen, Enquete-Kommission «Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse» des Deutschen Bundestages, Kommissionsdrucksache 21(27)30 vom 16. März 2026; öffentliche Anhörung am 19. März 2026 https://www.bundestag.de/resource/blob/1155868/21-27-30_Stellungnahme-SV-Dr-Sterz.pdf

12. Krauson A. J., Casimero F. V. C., Siddiquee Z., Stone J. R.: Duration of SARS-CoV-2 mRNA vaccine persistence and factors associated with cardiac involvement in recently vaccinated patients. npj Vaccines 8:141 (2023) https://doi.org/10.1038/s41541-023-00742-7

13. Röltgen K. et al.: Immune imprinting, breadth of variant recognition, and germinal center response in human SARS-CoV-2 infection and vaccination. Cell 185(6):1025–1040.e14 (2022) https://doi.org/10.1016/j.cell.2022.01.018

14. Gildengers A. G. et al.: Low-Dose Lithium for Mild Cognitive Impairment: A Pilot Randomized Clinical Trial. JAMA Neurology 83(4):310–319 (2026) https://doi.org/10.1001/jamaneurol.2026.0072

15. Pathologie-Konferenz (Burkhardt A., Lang W. u. a.): Eigendokumentation der histopathologischen Untersuchungen – Selbstdokumentation des untersuchenden Teams, keine unabhängig begutachtete Publikation https://pathologie-konferenz.de

16. Freistaat Bayern: Heilberufe-Kammergesetz (HKaG), Art. 67 – Maßnahmen im berufsgerichtlichen Verfahren https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHKaG-67

17. Sterz, Helmut: Die Impf-Mafia. Pfizers ehemaliger Chef-Toxikologe weist nach, wie uns rechtswidrig Giftstoffe als Heilmittel gegen Covid-19 verkauft wurden. Rubikon-Verlag, Basel, 2. Auflage 2026, insbesondere S. 104–105, 118–119, 139–145, 183–188 und 200–202 – Analyse des Autors

18. Bhakdi, Sucharit / Sterz, Helmut (Hrsg.); Christophers, Hans; Köhnlein, Claus; Reiß, Karina; Wernicke, Jens: mRNA-Impfungen. Das größte organisierte Verbrechen gegen die Menschheit. Kopp Verlag, Rottenburg am Neckar 2026, Abschnitt «Massive DNS-Verunreinigungen seit 2023 bekannt» – Analyse der Autoren

19. Robert Koch-Institut / STIKO: Impfthemen A–Z – Schwangerschaft, Stillen und Impfungen – behördliche Empfehlung https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfthemen-A-Z/S/Schwangerschaft-Stillen.html

20. STIKO: Beschluss und wissenschaftliche Begründung zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, Epidemiologisches Bulletin 28/2026, 9. Juli 2026 – Positionsdokument des Gremiums https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2026/28_26.html

21. Embryotox (Charité – Universitätsmedizin Berlin): Bakterielle Infektionen in der Schwangerschaft https://www.embryotox.de/erkrankungen/details/ansicht/erkrankung/infektionen-bakterielle

22. Sutin A. R. et al.: Differential personality change earlier and later in the coronavirus pandemic in a longitudinal sample of adults in the United States. PLOS ONE 17(9): e0274542 (2022) https://doi.org/10.1371/journal.pone.0274542

23. Kim, Hong Jin; Kim, Min-Ho; Choi, Myeong Geun; Chun, Eun Mi: Psychiatric adverse events following COVID-19 vaccination: a population-based cohort study in Seoul, South Korea. Molecular Psychiatry 29, 3635–3643 (2024) – mit redaktionellem Hinweis vom 22. Juli 2026, wonach vorgebrachte Bedenken geprüft werden https://doi.org/10.1038/s41380-024-02627-0

24. ICIC: Suddenly changed? Personality changes after mRNA-Injection. Gespräch mit Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss, 13. November 2022 – Primärquelle für den Diskussionsbeitrag, kein wissenschaftlicher Nachweis https://odysee.com/@ICIC:3/01-ICIC-ENG:7

25. Gøtzsche, Peter C.: Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität. Wie die Pharmaindustrie unser Gesundheitswesen korrumpiert. riva Verlag, München 2014, Neuauflage 2019. Das englische Original erhielt 2014 den ersten Preis der BMA Medical Book Awards, Kategorie «Basis of Medicine» https://cepuk.org/2014/10/21/peter-gotzsches-latest-book-deadly-medicines-organised-crime-big-pharma-corrupted-healthcare-wins-first-prize-bma-book-awards-2014/

26. Transparency International Deutschland: Transparenzmängel, Korruption und Betrug im deutschen Gesundheitswesen. Kontrolle und Prävention als gesellschaftliche Aufgabe (Grundsatzpapier) https://www.transparency.de/themen/gesundheitswesen

27. Michalsen, Andreas (Professor für Klinische Naturheilkunde, Charité Berlin / Immanuel Krankenhaus): Interview zu Ernährung, Fasten und Naturheilkunde bei chronischen Erkrankungen, rbb Praxis https://www.rbb-online.de/rbbpraxis/rbb_praxis_service/ernaehrung/entzuendung-essen-ernaehrung-lebensmittel-antientzuendlich-arthrose-neurodermitis-kraeuter.html

28. Kassirer, Jerome P.; Angell, Marcia: Financial Conflicts of Interest in Biomedical Research. New England Journal of Medicine 329, 570–571 (1993) https://doi.org/10.1056/NEJM199308193290810

29. Moynihan, Ray; Henry, David: The Fight against Disease Mongering: Generating Knowledge for Action. PLOS Medicine 3(4): e191 (2006) https://doi.org/10.1371/journal.pmed.0030191

30. Bayerische Landesärztekammer: Berufsordnung für die Ärzte Bayerns – Bekanntmachung vom 9. Januar 2012 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 11. Oktober 2025, insbesondere vorangestelltes ärztliches Gelöbnis und § 32 Abs. 1 https://www.blaek.de/wir-ueber-uns/rechtliche-grundlagen/berufsordnung

31. Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002) https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/

32. PD Dr. Michael Nehls: Beitrag zum möglichen Zusammenhang zwischen mRNA-Impfungen, Hippocampusfunktion und einer Schwächung des «rationalen Mitgefühls», X, 2. März 2025 – Primärquelle für die Position des Autors, kein empirischer Nachweis

33. Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) e. V.: Impfen in der Schwangerschaft – Auswertung der wissenschaftlichen Begründung der STIKO (Epidemiologisches Bulletin 13/2020) https://individuelle-impfentscheidung.de/impfberatung/schwangerschaft.html

34. Aldén M. et al.: Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line. Current Issues in Molecular Biology 44(3):1115–1126 (2022) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35723296/

35. Speicher D. J.; Rose J.; McKernan K.: Quantification of residual plasmid DNA and SV40 promoter-enhancer sequences in Pfizer/BioNTech and Moderna modRNA COVID-19 vaccines from Ontario, Canada. Autoimmunity 58(1):2551517 (2025) – vom Verlag als «under investigation» gekennzeichnet https://doi.org/10.1080/08916934.2025.2551517

36. Magnetic field activated lipid–polymer hybrid nanoparticles for stimuli-responsive drug release. PMC4077216 – belegt experimentelle Machbarkeit ferngesteuerter Wirkstofffreisetzung, nicht eine Eigenschaft der COVID-Impfstoffe https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4077216/

37. Hanna N. et al.: Biodistribution of mRNA COVID-19 vaccines in human breast milk (2023) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37734205/

38. Lin X. et al.: Transplacental transmission of the COVID-19 vaccine messenger RNA – evidence from placental, maternal, and cord blood analyses postvaccination. American Journal of Obstetrics & Gynecology 230(6):e113–e116 (2024) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38307473/

39. Thorp J. A.; Rogers C.; Deskevich M. P.; Tankersley S.; Benavides A.; Redshaw M. D.; McCullough P. A.: COVID-19 Vaccines: The Impact on Pregnancy Outcomes and Menstrual Function. Journal of American Physicians and Surgeons 28(1):28–34 (2023) https://www.jpands.org/vol28no1/thorp.pdf

40. Shimabukuro T. T.; Kim S. Y.; Myers T. R. et al.: Preliminary Findings of mRNA Covid-19 Vaccine Safety in Pregnant Persons. New England Journal of Medicine 384:2273–2282 (2021) https://doi.org/10.1056/NEJMoa2104983

41. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): AHV 21 – Anreize zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach 65 https://www.bsv.admin.ch/de/ahv-21

Diese Quellen belegen ausschließlich die redaktionellen Einordnungen. Die Aussagen von Dr. Obermayer selbst stammen aus dem Interview vom 14. Mai 2026 und sind als ihre eigene Darstellung gekennzeichnet.

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