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Sustaind by Louis Schulze · Aug 17, 2026

VerpackDG: Bis zu 200.000€ Strafe

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Louis Schulze · Sustaind by Louis Schulze

PPWR, EUDR, CBAM, Entgelttransparenz

Die neue Woche bringt mal wieder eine Reihe frischer Themen für den Compliance-Alltag: Das neue deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zeigt direkt Zähne mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro und einer knappen Vier-Wochen-Frist. Während die USA massiven geopolitischen Druck gegen die EU-Nachhaltigkeitsregeln ausüben, schaltet Berlin bei der EUDR den nächsten Gang ein, und Brüssel kündigt neue Kreislauf- und Klimainitiativen an.

Der Regulatory Change Counter verzeichnet diese Woche 74 relevante Änderungen.

Das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gilt seit dem 12. August – und der mitveröffentlichte Bußgeldkatalog (§ 66) hat es in sich:

  • Bis zu 200.000 € Bußgeld: Drohen bei fehlerhafter Systembeteiligung oder Betrieb ohne Zulassung (§ 66 Abs. 1 Nr. 3).

  • Bis zu 100.000 €: Werden bei fehlender Registrierung, fehlerhaftem Mengenstromnachweis oder unvollständiger Vollständigkeitserklärung fällig.

  • Bis zu 10.000 €: Betreffen formelle Pflichtverletzungen wie fehlerhafte Datenmeldungen nach § 9.

  • Knappe Frist (§ 68 Abs. 2): Wer unter dem neuen Recht erstmals registrierungspflichtig wird, muss die Registrierung bis zum 12. September 2026 abgeschlossen haben. Es verbleiben somit nur noch wenige Wochen!

Quelle

Die US-Regierung droht der Europäischen Union offen mit Gegenmaßnahmen: Der US-Botschafter bei der EU erklärte, man werde „alle notwendigen Schritte einleiten, um unzumutbare Belastungen für den US-Handel abzuwehren“. Hintergrund ist die Frustration in Washington, dass die Überarbeitungen von CSRD und CSDDD US-Unternehmen mit bedeutendem EU-Geschäft weiterhin erfassen. In Brüssel wächst der Widerstand gegen diese Vorstöße: EU-Vertreter betonen das Recht des Binnenmarktes, ausländische Akteure den gleichen Regeln zu unterwerfen wie heimische Unternehmen.

Quelle

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das nationale EUDR-Durchführungsgesetz offiziell beschlossen. Damit setzt Deutschland den rechtlichen Rahmen für die Kontrolle entwaldungsfreier Lieferketten. Der Beschluss ergänzt die kürzlich vorgelegte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV), die unter anderem bürokratische Erleichterungen für kleine Waldbesitzer vorsieht.

Quelle

In Italien hat das Umweltministerium einen Selbsteinschätzungsfragebogen zur PPWR veröffentlicht. Ein voll funktionsfähiges PPWR-Register fehlt jedoch bislang. Das nationale Ermächtigungsgesetz (Gesetz 36/2026) räumt der Regierung Zeit bis zum 9. Dezember 2026 für die Durchführungsverordnung ein. Die Praxisfolge: Die Pflicht zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten muss vorerst über das bestehende CONAI-System (Gesetzesdekret 152/2006) abgewickelt werden. Parallel dazu hat Italien mit dem Gesetzesdekret 143/2026 erste punktuelle Sanktionen für Kompostierbarkeitspflichten eingeführt (Inkrafttreten 2030).

Quelle

Brüssel blickt bereits auf die zweite Jahreshälfte und plant zwei große Gesetzespakete:

  • Circular Economy Act (Q3/2026): Soll einen echten Binnenmarkt für Abfall und sekundäre Rohstoffe schaffen (Fokus: Recycling & kritische Rohstoffe).

  • Climate Resilience Framework (Q4/2026): Ein EU-weiter Rahmen für Klimavorsorge und Risikomanagement.

  • Plastikmüll-Exportverbot: Ab dem 21. November 2026 greift das EU-weite Verbot von Plastikmüll-Exporten in Nicht-OECD-Länder.

  • Batterie-Rezyklat: Noch bis zum 9. September 2026 läuft die EU-Konsultation zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils für Lithium, Kobalt, Nickel und Blei in Batterien. (Quelle)

Quelle

Die EU-Kommission hat am 6. August einen FAQ-Katalog zur Entgelttransparenzrichtlinie veröffentlicht. Sie stellt klar, dass Tarifverträge Arbeitgeber nicht von der Richtlinie ausnehmen. Zwar handelt es sich rechtlich nur um eine vorläufige Meinung der Kommission, politisch erhöht sich der Druck jedoch massiv: Die SPD-Bundestagsfraktion forderte in einer Pressemitteilung die unverzügliche nationale Umsetzung der ETRL ohne weitere Verzögerungen.

Quelle

Nach der fehlerhaften 2.400-Seiten-PDF-Wüste hat die EU-Kommission am 10. August 2026 die korrigierten CBAM-Standardwerte (Default Values) als verarbeitbare Excel-Datei bereitgestellt (basierend auf Verordnung (EU) 2026/1740). Die Zuordnung der Benchmarks zu den jeweiligen Herkunftsländern wurde deutlich präzisiert, was Unternehmen die praxisnahe CBAM-Meldung erheblich erleichtert.

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Am 12. November veranstalten wir bereits zum dritten Mal unser Forum des Mittelstands hoch über den Dächern Bielefelds. Unter der Überschrift “Risiken gestalten: Unternehmerischer Mut in Zeiten des Wandels” dürfen wir gemeinsam mit drei tollen Partnern eine limitierte Zahl von 130 Gästen begrüßen.

Seit heute startet die Earlybird Phase für die Tickets. Ich würde mich enorm freuen, wenn wir uns vor Ort sehen und verspreche, dass wir einen erkenntnisreichen Tag rund um die aktuellen Entwicklungen der Regulatorik, Compliance und Nachhaltigkeit planen.

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