Recht auf Reparatur, DDP-Register, CSRD Konsolidierung
Der Sommer hält die Compliance-Welt fest im Griff: Kurz vor Ablauf der EU-Frist ist das deutsche Gesetz zur Förderung der Reparatur im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bringt sofortige Handlungsbedarf in den AGB. Parallel dazu schaltet Brüssel mit dem Live-Gang des DPP-Registers die digitale Infrastruktur für den Digitalen Produktpass scharf.
Der Regulatory Change Counter verzeichnet diese Woche 71 relevante Änderungen.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 wurde am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 212). Während der Reparaturteil bereits am Tag nach der Verkündung am 23. Juli 2026 in Kraft getreten ist, greifen die Änderungen für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Für Hersteller und Händler bedeutet das höchste Eisenbahn: Verträge, AGB und Gewährleistungsprozesse müssen in beide Richtungen angepasst werden. Gegenüber B2C- und B2B-Kunden greifen neue Hinweispflichten und die erweiterte Reparaturlogik; in der Lieferkette müssen Hersteller die Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und den vertraglichen Rückgriff absichern. Wer Waren an Verbraucher verkauft oder produziert, muss jetzt handeln.
Die EU-Kommission hat Fakten geschaffen: Seit dem 20. Juli 2026 ist das zentrale Register für den Digitalen Produktpass (DPP) unter der Ökodesign-Verordnung (ESPR) offiziell online – inklusive Testumgebung und Handbuch (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778). Damit wechselt der DPP von der Theorie in die Praxis: Jedes produktpasspflichtige Produkt muss künftig vor dem Inverkehrbringen in diesem EU-Index registriert sein; der Zoll prüft dies künftig voll elektronisch. Obwohl die Pflichten ab Februar 2027 stufenweise – beginnend mit Batterien – scharfgeschaltet werden, können sich Unternehmen ab sofort im Sandbox-Modus verifizieren und Registrierungsabläufe testen. Die Kernfrage lautet nun: Welche Daten (wie PCFs, Ökobilanzen oder EPDs) müssen in das System einfließen?
Für Compliance-Verantwortliche, die sich durch den Richtliniendschungel der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kämpfen, gibt es wichtige Klarstellungen: Eine eigene, singuläre „konsolidierte CSRD“ existiert in dieser Form nicht. Sehr wohl gibt es jedoch offiziell konsolidierte Fassungen der durch die CSRD grundlegend geänderten Ursprungsrichtlinien. Dazu zählen insbesondere die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die Markttransparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie die Abschlussprüfungsrichtlinie 2006/43/EG. Wer rechtssicher arbeiten möchte, muss für die genauen Pflichten also direkt in diese konsolidierten Mutterrichtlinien blicken.
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