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Sustaind by Louis Schulze · Jun 29, 2026

Das neue Recht auf Reparatur (der Natur)?

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Louis Schulze · Sustaind by Louis Schulze

Scope 3 Urteil, PPWR, OWiG, Recht auf Reparatur

Die regulatorische Landschaft erlebt eine der ereignisreichsten Wochen des Jahres: Ein französisches Grundsatzurteil revolutioniert die Klimahaftung von Großkonzernen, während die ZSVR die Erzeugerverantwortung für den Handel final zementiert. Gleichzeitig bringt der Bundesrat die schärfste OWiG-Reform seit Jahrzehnten auf den Weg.

Der Regulatory Change Counter verzeichnet diese Woche 79 relevante Änderungen.

Ein französisches Gericht hat Rechtsgeschichte geschrieben: In einem seit 2020 laufenden Verfahren wurde der Energiekonzern TotalEnergies dazu verurteilt, seine Scope-3-Emissionen (indirekte Emissionen aus der Nutzung seiner Produkte) vollständig in seinen Vigilanzplan nach dem französischen Lieferkettengesetz (Loi de vigilance) einzupreisen. Das Gericht stellte klar, dass klimabedingte Risiken, zu denen ein Unternehmen durch seine Kernaktivitäten beiträgt, zwingend in die gesetzliche Risikoanalyse gehören. Das Argument des Konzerns, das Gesetz betreffe nur eigene Operationen, wurde abgeschmettert. TotalEnergies hat nun sechs Monate Zeit zur Nachbesserung. Die Tragweite: Es ist das erste Mal, dass ein Gericht ein Sorgfaltspflichtengesetz direkt auf den Klimawandel anwendet und feststellt, dass fossile Konzerne die CO₂-Verantwortung nicht einfach auf den Verbraucher abwälzen können.

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat mit einem offiziellen Schreiben vom 22. Juni 2026 für absolute Rechtssicherheit gesorgt und eine Stellungnahme der EU-Kommission (vom 16.06.2026) veröffentlicht. Demnach gilt unter der PPWR eine unmissverständliche Zuordnung: Verkauft ein Handelsunternehmen ein Markenprodukt (Drittmarke), bleibt der Markenhersteller der „Manufacturer“. Verkauft der Handel jedoch seine Handelseigenmarke, wird das Handelsunternehmen rechtlich als Erzeuger/Hersteller eingestuft – und zwar völlig unabhängig davon, wer das Produkt physisch abfüllt (selbst wenn der Markenhersteller im Lohnauftrag abfüllt). Diese mit dem BMUKN und dem Umweltbundesamt abgestimmte Linie zwingt den Einzelhandel, die gesamte EPR- und PPWR-Compliance für Eigenmarken sowie für importierte Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler ab August selbst zu tragen.

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Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) steht vor der größten Reform seit Jahrzehnten. Der Bundesrat hat den vagen Regierungsentwurf drastisch verschärft und verknüpft ein wirksames Compliance-System direkt mit der Bußgeldbemessung über die §§ 30, 130 OWiG. Gleichzeitig werden die Bußgeldobergrenzen auf 40 Millionen Euro bei Vorsatz und 20 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit vervierfacht. Der Bundesrat nennt erstmals fünf konkrete Pflichten, die künftig als gesetzlicher Maßstab für das Organisationsverschulden gelten:

  1. Sorgfältige Auswahl, Unterweisung und Überwachung von Mitarbeitern.

  2. Regelmäßige Risikoermittlung und -bewertung.

  3. Klare Richtlinien, Weisungen und Schulungen.

  4. Einrichtung eines vertraulichen und fachkundig betriebenen Hinweisgebersystems.

  5. Konsequente Aufklärung von Verdachtsmomenten und Ahndung von Fehlverhalten.

Unternehmen müssen ihre Strukturen jetzt dringend gegen diesen Schutzschild spiegeln. Kritik bleibt jedoch: Die Anhörung im Bundestag findet am 6. Juli statt – allerdings komplett ohne geladene Praktiker aus der Wirtschaft.

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Nach dem Bundesrat hat nun auch der Bundestag das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-Reparatur-Richtlinie final beschlossen. Hersteller von Elektrogeräten wie Smartphones, Tablets oder Waschmaschinen werden damit gesetzlich verpflichtet, Reparaturen zu ermöglichen und Ersatzteile sowie Reparaturanleitungen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz soll die Kreislaufwirtschaft stärken und Verbraucher finanziell entlasten, stellt Produktdesign und After-Sales-Services der Hersteller jedoch vor erhebliche logistische Aufgaben.

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Trotz aller Debatten über Entbürokratisierung setzt die EU ihren Nachhaltigkeitskurs in den kommenden Monaten konsequent um:

  • 01. Juli 2026: Eine neue EU-Zollgebühr (Verordnung 2026/382) auf Billigimporte aus Drittstaaten tritt in Kraft, um Massenbestellungen über Plattformen wie Temu und Shein regulatorisch einzubremsen.

  • 19. Juli 2026: Unter der ESPR (Ökodesign-Verordnung) greift das Vernichtungsverbot für unverkaufe Textilien und Schuhe für große Unternehmen.

  • 27. September 2026: Die EmpCo-Richtlinie tritt voll in Kraft. Abmahnungen bei Verstößen gegen das Verbot von pauschaler Umweltwerbung (ohne Beleg), CO₂-Kompensationsbehauptungen oder ungeprüften Siegeln können Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Eine Übergangsfrist für laufende Kampagnen gibt es nicht.

  • 21. November 2026: Das vollständige Exportverbot für Plastikabfälle in Nicht-OECD-Länder wird unter der neuen Abfallverbringungsverordnung wirksam.

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