Viele Führerscheinbesitzer dürften das nicht auf dem Schirm haben: Nahezu alle, die eine Fahrerlaubnis besitzen, sind dazu verpflichtet, ihr aktuelles Dokument gegen eine neue Karte zu tauschen. Ausgedacht hat sich das Ganze die EU, die die Führerscheine europaweit vereinheitlichen und fälschungssicher machen möchte. Aber wie läuft das ab? Und wer ist eigentlich wann an der Reihe?
Der Zwangsumtausch gilt auch für jene, die längst einen Kartenführerschein besitzen. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine innerhalb der Europäischen Union die neue Optik haben. Doch wer jetzt meint, er hätte deshalb noch lange Zeit, der täuscht sich. Es gibt Fristen – und diese hängen zum Teil mit dem Geburtsjahr, aber in erster Linie mit dem Ausstellungsdatum der bisherigen Führerscheine zusammen. Aktuell sind jene Auto- oder Motorradfahrer an der Reihe, deren Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde. Sie haben noch fünf Monate Zeit, genauer gesagt: bis zum 19. Januar 2027. Doch die Ämter freuen sich, wenn nicht alle auf den letzten Drücker kommen.
Der Stichtag für die Frist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Nicht tauschen müssen jene, deren Führerschein seit 2013 ausgestellt wurde. Sie besitzen schon die neue Version, die – im Gegensatz zu den alten Führerscheinen – auf 15 Jahre befristet ist, abzulesen auf der Vorderseite des Dokuments. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Fahrerlaubnis künftig nach 15 Jahren erlischt. Es wird lediglich das Dokument getauscht, eine neuerliche Prüfung muss niemand dafür ablegen. So ist es auch beim aktuellen Umtausch. Auch die auf dem Führerschein genannten Klassen bleiben bestehen.
Die Anlaufstelle im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Fahrerlaubnisbehörde, die zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle in ein erst kürzlich umgebautes und erweitertes Gebäude im Gewerbegebiet Hasenheide gezogen ist. Dort können die Führerscheinbesitzer nicht einfach auftauchen und eine Nummer ziehen. Stattdessen müssen sie vorab online einen Termin buchen; möglich ist ein Vorlauf von zwei Wochen. Es lohne sich aber, heißt es aus dem Landratsamt auf SZ-Nachfrage, „jeden Morgen nachzuschauen, ob für den jeweiligen Tag morgens noch weitere, kurzfristige Termine zur Buchung freigegeben worden sind“. Das klingt ein wenig umständlich, und das ist es auch. Immer wieder klagen Leute in den sozialen Medien, dass sie nur schwer an einen Termin kommen. Den Umtausch kann man aber auch digital (dazu ist die Bayern-ID notwendig) oder per Post in die Wege leiten.
Im Bürgerservicezentrum kann man spontan vorstellig werden – ohne Termin
Im Bürgerservicezentrum, im Volksmund wegen der Gebäudeform auch als Service-Ei bekannt, geht das Ganze ohne festen Termin. Dort kann man einfach zum Schalter im Erdgeschoss des Landratsamts-Hauptgebäudes gehen und sich anstellen. Der Selbstversuch in den Sommerferien erweist sich als guter Schachzug. Es ist nicht viel los, alles geht schnell: Man legt die Antragsdokumente, das biometrische Lichtbild und den Original-Führerschein vor, dieser wird auf drei Monate befristet und nach einer etwa viertelstündigen Wartezeit zurückgegeben.
In allen Fällen muss der Original-Führerschein von der Behörde eingesehen werden, damit er befristet werden kann. Er erhält dann ein handgeschriebenes Datum rechts unten aufgeklebt, was im digitalen Zeitalter ein wenig archaisch wirkt. Aber es ist ja auch nur eine Übergangslösung. In zwei bis drei Wochen soll der neue Führerschein zugeschickt werden.
Wer indes seinen Führerschein für die digitale oder postalische Antragstellung mitschickt, gibt ihn erst einmal aus der Hand. Was aber kein Problem darstellt. „Der Autofahrer kann ganz normal weiterfahren. Normalerweise genügt der Polizei die Aussage, dass der Führerschein bereits beantragt wurde. In seltenen Fällen erfolgt eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle“, teilt das Landratsamt mit.
Erste Anlaufstelle im Landkreis Fürstenfeldbruck für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde in der Kfz-Zulassungsstelle (hier ein Foto von der Inbetriebnahme nach dem Umbau 2024).
Carmen VoxbrunnerIm Landkreis Fürstenfeldbruck wurden bislang 33 400 Führerscheine umgetauscht. Wie viele es sein müssten und wie viele Führerscheininhaber es gibt, dazu können laut Landratsamt „keine objektiven Zahlen geliefert werden“. Auch eine Schätzung sei aufgrund der Einwohnerfluktuation „sehr schwierig“. Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat knapp 220 000 Einwohner. Auf jeden Fall bedeutet die Umstellung eine jahrelange Mehrarbeit für die Behörden. Die „kontinuierliche Anpassung der Mitarbeiterzahl“ in den vergangenen Jahren sei auch „als Reaktion auf die umfassenden Verwaltungsaufgaben, allen voran den Pflichtumtausch der Führerscheine“ erfolgt, antwortet das Landratsamt.
Noch sind die grauen und rosa Lappen nicht ganz verschwunden
Die alten Papierführerscheine, also die als graue oder rosa Lappen bekannten Dokumente, mussten bereits bis zum 19. Januar 2025 in ein Kartenformat getauscht werden. Dass deshalb keine Papierversionen mehr im Umlauf sind, stimmt jedoch nicht ganz. Denn Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Papierführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Und auch im Landratsamt rechnet man noch mit „Personen, die es bisher versäumt haben, diesen umschreiben zu lassen“.
Haben die etwas zu befürchten? „Sie fahren nicht illegal Auto, lediglich ohne gültigen Nachweis der Fahrerlaubnis“, stellt das Landratsamt klar: „Eventuell folgt noch der Hinweis, dass der Führerschein umgetauscht werden soll.“ Ohne gültigen Führerschein könne es jedoch zu Problemen beim Ausleihen eines Fahrzeugs oder bei Kontrollen im Ausland kommen. Kann der Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle im Inland keinen gültigen Führerschein vorlegen, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Das ist sehr moderat. Der Verwaltungsakt des Umtauschs kostet den Autofahrer 27 Euro. Also erst beim dritten Verwarnungsgeld wird die Sache teurer als der Umtausch selbst.

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