RSS Amplifier

Panorama - SZ.de · Aug 19, 2026

Todesschütze von Stade: Behörden früher als bekannt mit Tatverdächtigem befasst

0
Sign in to vote or save

Lena Kampf, Ralf Wiegand · Süddeutsche Zeitung

Fatih Khan G., der Ende Juni sechs Menschen in einem Mutter-Kind-Heim in Stade erschossen hat, hätte zum Tatzeitpunkt nicht dauerhaft in Deutschland leben dürfen. Das geht aus einer Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU hervor. Demnach soll außerdem im März 2017 mündlich ein Hinweis bei der Polizei Goslar eingegangen sein, wonach der in Goslar geborene G. kurz zuvor aus einem türkischen Gefängnis geflohen sei. Doch eine Anfrage der deutschen Polizei bei türkischen Behörden sei ins Leere gelaufen: Die Türkei habe mitgeteilt, die angefragte Person sei dort nicht bekannt.

Nach bisherigem Ermittlungsstand hat Fathi Khan G. am 29. Juni im Rahmen eines sogenannten Hilfeplangesprächs in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade zwei Frauen und vier Männer mit einer Schusswaffe getötet. Die Opfer waren Mitarbeiter des Jugendamts in Hannover und des Heims in Stade. Zum Tatzeitpunkt waren sein Kind und dessen Mutter in der Einrichtung untergebracht, beide blieben unverletzt. G. wurde nach einer kurzen Verfolgungsjagd mit einem Fahrzeug festgenommen, ebenso wie die Fahrerin des Autos. Kurz darauf nahm sich der mutmaßliche Todesschütze nach Behördenangaben in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben.

Der Tat vorausgegangen war ein Streit um das elterliche Sorgerecht für die gemeinsame Tochter: Im April wurde in einem Krankenhaus in Hannover bei dem Säugling ein Schütteltrauma diagnostiziert, die Eltern wurden daraufhin verdächtigt, das Baby misshandelt zu haben, es wurde zwischenzeitlich aus der Familie herausgenommen.

Nun soll die rot-grüne Landesregierung in Hannover Stellung dazu nehmen, was Behörden über den mutmaßlichen Täter wussten. Strafrechtlich sind die Informationen kaum noch von Belang, durch den Tod des Mannes sind die Ermittlungen gegen ihn obsolet, das Ermittlungsverfahren wird weiterhin gegen die Mutter des Kindes und die Fahrerin des Fluchtfahrzeuges geführt. Politisch allerdings könnte der Fall brisant bleiben, denn die Fragen kreisen unter anderem darum, ob die Gefährlichkeit von Fathi Khan G. womöglich früher hätte erkannt werden können.

Türkische Behörden sollen nur national gefahndet haben

Bereits im Juli hatte der Spiegel von einer langjährigen Haftstrafe berichtet, die Fathi G. in der Türkei seit 2010 abgesessen habe – bis er 2016 oder 2017 von einem Freigang aus dem offenen Vollzug nicht in die Haftanstalt zurückgekehrt sei. Doch die Erkenntnisse kamen in Deutschland, wo G. 1981 geboren wurde und später auch immer wieder lebte, offenbar nicht an: Die türkischen Behörden hätten den Flüchtigen nur national zur Fahndung ausgeschrieben, teilte die Landesregierung nun mit, nicht international. So hätten deutsche Behörden keinerlei Erkenntnis zu möglichen Vorstrafen des mutmaßlichen Schützen von Stade gehabt. Sollten sie jetzt etwas über seine Taten in der Vergangenheit wissen, so gibt zumindest die Landesregierung darüber keine Auskunft: Das Persönlichkeitsrecht gelte über den Tod hinaus.

Laut der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der CDU hatte Fathi Khan G. zum Tatzeitpunkt keinen Aufenthaltstitel und sei ausreisepflichtig gewesen. Er sei türkischer Staatsbürger, über eine weitere Staatsbürgerschaft lägen keine Erkenntnisse vor. Im Mai 2021 soll er sich demnach per E-Mail mit der Bitte um einen Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde Hannover gewandt haben. Dazu sei allerdings, so sei ihm mitgeteilt worden, „eine persönliche Vorsprache notwendig“. Doch zu einem solchen Gespräch sei es nie gekommen. Danach habe G. an verschiedenen Orten in Deutschland gelebt: Im Mai 2022 sei er im Ausländerzentralregister in Minden erfasst worden, im Herbst jenes Jahres dann bei der Ausländerbehörde in Braunschweig. Im November 2022 wurde der niedersächsischen Landesregierung zufolge ein Wegzug ins Ausland festgehalten. Zweimal, 2021 und 2023, sei er überdies in Hannover gemeldet gewesen. Zuletzt habe er seit September 2025 in Garbsen gelebt, ohne dort gemeldet gewesen zu sein.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Carina Hermann, spricht gegenüber SZ und NDR von einem Behördenversagen. Die Tatsache, dass Fathi Khan G. ausreisepflichtig gewesen sei und dennoch Kontakt zu den Behörden gehabt habe, ohne dass „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ geprüft wurden, hält die CDU-Politikerin für aufklärungsbedürftig.

Read the original on sueddeutsche.de

Comments

Nothing yet. Say the first thing.

    Sign in to join the conversation.