Im August 2017 ergoss sich ein Strom aus Schlamm und Geröll in das Dorf Bondo im Schweizer Kanton Graubünden. Häuser und Brücken wurden mitgerissen. Der Murgang teilte das Dorf regelrecht in zwei Hälften, er war aber nur der Ausläufer einer Katastrophe, die sich weiter oben am Berg ereignet hatte: ein riesiger Bergsturz an der Flanke des Piz Cengalo. 3,1 Millionen Kubikmeter Fels stürzten am Morgen des 23. August 2017 ins Seitental Val Bondasca. Der Wanderweg, der von Bondo hinauf zur Sciora-Hütte führt, wurde teilweise verschüttet. Mehrere Menschen waren zu diesem Zeitpunkt auf den Wegen in dem Gebiet unterwegs. Acht von ihnen sind bis heute nicht gefunden worden. Es wird davon ausgegangen, dass sie verschüttet worden sind.
Fast neun Jahre nach dem Unglück beginnt am Montag der Prozess gegen fünf Personen, denen im Zusammenhang mit dem Unglück mehrfache fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Die Angeklagten sind ein Naturgefahrenspezialist und ein Geologe des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren (AWN), ein externer Geologe sowie zwei Mitarbeiter der zuständigen Gemeinde Bregaglia. Unter ihnen ist die Politikerin Anna Giacometti (FDP), die damals das Amt der Gemeindepräsidentin innehatte und inzwischen Nationalrätin ist, also Abgeordnete im Schweizer Parlament. Es geht um die Frage, ob man den Tod der acht Wanderer hätte verhindern können, wenn die Behörden rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergriffen und die Wanderwege in der Gefahrenzone gesperrt hätten.
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Denn am Piz Cengalo war es seit 2011 zu kleineren Bergstürzen gekommen. Der Berg wurde immer wieder im Radar vermessen, so wie viele instabile Gipfel und Hänge in der Schweiz. Laut einer Recherche des Schweizer Magazins Beobachter waren die von dem Gipfel ausgehenden Gefahren sogar jahrelang bekannt gewesen. Schon 2013 und 2014 sollen Experten des AWN wiederholt vorgeschlagen haben, den Wanderweg zu verlegen. Das sei aber aus Kostengründen und aufgrund technischer Schwierigkeiten verworfen worden. Auch ein Bericht von 2015 habe bereits gewarnt, auf und um die Wanderwege herrsche teilweise erhebliche Gefahr bis hin zu Lebensgefahr. Es wurden Tafeln mit Warnhinweisen aufgestellt.
Ein unabhängiges Gutachten kam zu der Einschätzung, das Risiko sei „inakzeptabel“ gewesen
Am 9. und 10. August 2017 stellte das Radarsystem dann starke Bewegung am Berg fest. Der zuständige Geologe riet, das Seitental besser nicht mehr zu betreten. Es sei von einem drohenden Bergsturz auszugehen. Am 14. August beschlossen Gemeinde und Kanton nach weiteren Untersuchungen, die Warnschilder mit Hinweisen auf die neuesten Entwicklungen zu versehen, die Wege aber bis auf Weiteres offen zu lassen. Keine zwei Wochen später kam es dann zu dem gewaltigen Bergsturz.
Das Regionalgericht Maloja muss nun entscheiden, inwiefern es möglich gewesen wäre, die Katastrophe vorherzusehen, und ob die Behörden entsprechende Maßnahmen hätten treffen müssen. Die Ermittlungen waren dabei eigentlich bereits 2019, basierend auf zwei Berichten, die die Angeklagten entlasteten, eingestellt worden. Diese Berichte waren aber unter Mitarbeit des AWN entstanden – also jener Behörde, für die zwei der Beschuldigten arbeiteten.
Die Angehörigen der acht verschütteten Wanderer wollten das nicht akzeptieren. Sie zogen vor das Schweizer Bundesgericht, das entschied, der Fall müsse neu aufgerollt werden. Auch ein unabhängiges Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Dieses kam zu einer anderen Einschätzung als die früheren Berichte. Laut Schweizer Medien, die das nicht öffentliche Gutachten einsehen konnten, heißt es darin, der Bergsturz habe sich „durch zahlreiche Vorboten angekündigt“ und hätte „nicht ausgeschlossen“ werden können. Das Risiko sei „inakzeptabel“ gewesen.
Der auf drei Verhandlungstage angesetzte Prozess könnte Signalwirkung weit über den Fall hinaus entwickeln. Zum einen geht es um die Frage, wie viel Eigenverantwortung Wanderern in den Bergen angesichts offensichtlicher Gefahren zugestanden werden muss. Spätestens seitdem im vergangenen Jahr ein Bergsturz das Dorf Blatten im Kanton Wallis verschüttet hat, ist die Bedrohung durch solche Katastrophen wieder präsenter geworden.
Sollten die Angeklagten im Fall des Bergsturzes von Bondo hart verurteilt werden – es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren –, dann könnten andere Gemeinden erwägen, ihre Wanderwege, wenn sie durch Gefahrenzonen führen, im Zweifel lieber zu sperren. Oder sie neu zu konzipieren, denn natürlich sind gerade diese Wege ein wichtiger Faktor für den Tourismus. Auch der 2015 noch verworfene, alternative Wanderweg zur Sciora-Hütte ist im vergangenen Jahr dann doch realisiert worden. Er führt nun über mehrere Hängebrücken mit Aussicht auf den Piz Cengalo – und den Schuttkegel des Bergsturzes.

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