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Digital | RP ONLINE · Aug 21, 2026

Streit um Discounter-Apps: „Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen“

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Christopher Jaspers · RP ONLINE

Expertin kritisiert Supermarkt-Apps „Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen“

24.08.2026 · 13:14 Uhr

 In einigen Supermärkten können Kunden mit digitalen Coupons an der Kasse sparen (Symbolbild).

In einigen Supermärkten können Kunden mit digitalen Coupons an der Kasse sparen (Symbolbild).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Düsseldorf · Viele Supermarkt-Ketten bieten Kunden exklusive Rabatte, wenn sie ihre App nutzen. Dabei fällt die tatsächliche Ersparnis im Durchschnitt mager aus. Warum Verbraucherschützer die Discounter-Apps kritisch sehen.

Mit dem Einkaufswagen zur Kasse gehen, die Einkäufe auf das Kassenband legen und für einen Preisnachlass die App des Supermarkts oder Discounters vorzeigen. In vielen Einzelhandelsketten ist das mittlerweile gängige Praxis, andere stellen sich gegen günstigere Preise für App-Nutzer beim Einkauf. So auch Aldi Nord und Aldi Süd. Der Discounter wirbt damit, auch ohne den Einsatz einer App mit integrierten digitalen Coupons und Kundenkarten dauerhaft günstige Preise anzubieten.

Ein klarer Seitenhieb gegen die Konkurrenz, darunter Mitstreiter Lidl. Der gewährt Kunden – ähnlich wie Rewe, Edeka oder Penny – mit der Lidl-Plus-App exklusive Rabatte. Die mögliche Gefahr: Kunden, die die App nicht nutzen – beispielsweise, weil sie keine Daten weitergeben wollen oder nicht gut mit einem Smartphone zurechtkommen – werden preislich benachteiligt. Die Botschaft von Aldi in einer Pressemitteilung Anfang August: Der Discounter wolle den Kunden den besten Preis ganz ohne Bedingungen ermöglichen.

Seitenhieb von Lidl gegen Aldi bei LinkedIn

Lidl möchte den Vorwurf einer Zweiklassengesellschaft nicht auf sich sitzen lassen. Auf der Business-Plattform LinkedIn schreibt Lidl in Anspielung auf die Unterteilung der Aldi-Filialen in Nord und Süd: „Erst Deutschland in Nord und Süd aufteilen und dann stolz von einem Preis für alle ohne App sprechen. Ihr habt Humor.“

Und tatsächlich: Eine Stichprobe des Marktmagazins „Mex“ vom Hessischen Rundfunk ergab Preisunterschiede. Fast immer sei das jeweilige Produkt in den Filialen von Aldi Süd günstiger.

App-Nutzer geben beim Einkauf mehr Geld aus

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verweist in Bezug auf Nutzung und mögliche Preisvorteile durch Supermarkt-Apps auf eine Untersuchung von Anfang dieses Jahres. Eine repräsentative Online-Umfrage unter Supermarkt-Kunden zeige, dass eine große Mehrheit von 78 Prozent der Befragten mit Smartphone Supermarkt-Apps nutzt.

Die Nutzung dieser Apps führe der Umfrage zufolge dazu, dass Kunden beim Einkauf mehr Geld ausgeben. Etwas mehr als zwei Drittel der Nutzer von Supermarkt-Apps hätten schon einmal zusätzliche Käufe getätigt, um Angebote oder Vergünstigungen in der App zu erhalten.

Auch die VZBV-Vorständin Ramona Pop warnt davor, dass Supermärkte durch das Preisgeben von Daten durch die App-Nutzer „so gezielt das Einkaufs- und Ernährungsverhalten beeinflussen. Das sehen wir kritisch.“

Rabatt fällt oft geringer aus als erwartet

App-Nutzer hätten laut der Untersuchung das Gefühl, sie würden durch Coupons und Rabattmöglichkeiten in der App bei ihrem Einkauf manchmal (69 Prozent) oder sogar bei jedem Einkauf (24 Prozent) Geld sparen. Der VZBV verweist wiederum auf eine Untersuchung des Preisvergleichsportals „Smhaggle“. Demzufolge liege die tatsächliche Ersparnis im Durchschnitt gerade einmal bei maximal zwei Prozent.

Verbraucher, die für Supermarkt-Apps kein Kundenkonto eröffnen können oder wollen, würden mitunter von exklusiven Rabatten und Angeboten ausgeschlossen, schreibt der VZBV. Knapp drei von zehn Befragten, die keine Supermarkt-Apps nutzen (29 Prozent), würden auf die Nutzung solcher Apps verzichten, weil sie ihre persönlichen Daten nicht freigeben möchten.

Verband klagt gegen mehrere Supermarkt-Apps

„Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise gilt: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen“, sagt Pop. Alle Verbraucher müssten fairen Zugang zu Angeboten haben. Und das ohne den Zwang zur Datenpreisgabe.

Da Supermärkte aus Sicht des VZBV gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstießen, wenn sie rabattierte Ware nur bei Verwendung von Apps anbieten, hat der VZBV zudem mehrere Klagen gegen Supermarkt-Apps eingereicht. Explizit gegen Lidl laufe derzeit ein Verfahren, da der Discounter nach Auffassung des VZBV nicht ausreichend darauf hinweise, dass Nutzer der App die Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen würden. Daher dürfe Lidl die App nicht als kostenlos bewerben, so der VZBV.

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