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Digital | RP ONLINE · Aug 20, 2026

Digitaler Playstation-Store: Sony macht Playstation-Spiele ab 2028 zu reinen Lizenzen

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Christian Albustin · RP ONLINE

Digitaler Playstation-Store Sony macht Playstation-Spiele ab 2028 zu reinen Lizenzen

20.08.2026 · 11:25 Uhr

Playstation-5-Nutzer werden die letzten sein, die noch die Möglichkeit haben, ein Laufwerk an ihrer Konsole zu bedienen (Symbol).

Playstation-5-Nutzer werden die letzten sein, die noch die Möglichkeit haben, ein Laufwerk an ihrer Konsole zu bedienen (Symbol).

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Analyse | Düsseldorf · Ab Januar 2028 stellt Sony die Produktion neuer Playstation-Spiele auf Disc ein. Im Store erwerben Kunden kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht. Was geschieht, wenn dieses Recht erlischt?

Am 20. Juni 2006 kam die Blu-ray auf den Markt, mitentwickelt von Sony. Wenige Monate später erschien die Playstation 3. ihr Erfolg beruhte maßgeblich darauf, dass sie ein eingebautes Blu-ray-Laufwerk besaß, in einer Zeit, in der entsprechende Abspielgeräte noch teuer waren. Am 1. Juli 2026, fast auf den Tag genau 20 Jahre später, hat Sony nun das Ende dieser Ära verkündet. Ab Januar 2028 werden keine neuen Playstation-Spiele mehr auf Disc produziert. So absehbar dieser Schritt war, so gravierend dürften seine Folgen sein – für Verbraucher und für das Kulturgut Games.

Wer ein Spiel auf Blu-ray im Handel kauft und in der Hülle tatsächlich einen Datenträger statt eines bloßen Download-Codes vorfindet, kann relativ sicher sein, Eigentümer des Produkts zu sein. Anders sieht es bei digitalen Käufen aus.

In den Nutzungsbedingungen von Sony heißt es wörtlich, ein digitaler Kauf im Playstation Store bedeutet, dass Kunden das Produkt „für die in der Lizenz beschriebenen Zwecke nutzen dürfen, aber nicht dessen Eigentümer sind“. „An die Stelle des Eigentums an einem physischen Datenträger tritt zunehmend ein Lizenzmodell“, bestätigt Malte Behrmann, Professor für Game Management an der Gisma University of Applied Sciences. Behrmann sieht darin unweigerlich eine Stärkung der Kontrolle des Plattformbetreibers. Diese könne sich langfristig auch auf die Preisgestaltung auswirken, weil „wichtige Wettbewerbseffekte des Gebrauchtmarktes wegfallen“.

Kunden verlieren gekaufte Inhalte

Das mussten bereits im Sommer 2022 zahlreiche Playstation-Kunden in Deutschland erfahren. Die Lizenzvereinbarung zwischen Sony und dem französischen Filmverleih Studiocanal lief aus, weshalb zum 31. August 2022 mehr als 300 zuvor gekaufte Filme und Serien nicht nur aus dem Store, sondern auch aus den Bibliotheken der Nutzer verschwanden. Eine Rückerstattung der Kaufpreise gab es nicht.

Auch bei Spielen laufen Lizenzen regelmäßig aus. Enthält ein Spiel lizenzierte Musik, darf diese oft nur für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden. Verlängert der Entwickler das Abkommen nicht oder entfernt die Musik per Update, darf das Spiel in seiner ursprünglichen Form nicht weiter verkauft werden. So musste etwa Rockstar Games bei der „Definitive Edition“ der GTA-Trilogie 2021 auf einzelne Musikstücke verzichten, weil sich ein neues Lizenzabkommen nicht rechtzeitig realisieren ließ.

Ein besonders drastisches Beispiel ist „P.T.“, eine Demo des japanischen Spieleentwicklers Hideo Kojima in Zusammenarbeit mit dem Horror-Regisseur Guillermo del Toro. Das dahinterstehende Projekt fand keine Geldgeber und wurde eingestellt – seither lässt sich selbst eine bereits heruntergeladene Kopie der Demo nicht mehr starten.

Digitale Lizenzen sind ein Zugriffsrecht auf Widerruf. Dieses Prinzip wird mit dem Ende der Disc zum einzig verbleibenden Modell. Und allem Anschein nach nicht nur bei Sony. Auch beim Konkurrenten Microsoft stehen die Zeichen für die nächste Xbox auf „digital only“. Dort dürfte man erfreut sein, dass Sony den Schritt zuerst gegangen ist und folglich den ersten Groll der Spielerschaft abbekommt.

Bericht zeigt digitale Dominanz

Im Mai 2026 veröffentlichte Sony seinen jährlichen Finanzbericht. Darin enthalten: die Erlöse aus den Verkäufen von Spielen in digitaler und physischer Form. Von zehn Yen verdiente Sony im abgelaufenen Fiskaljahr neun mit digitalen Verkäufen. Zusatzinhalte, die ohnehin nur digital verkauft werden, nicht mitgezählt. Aus der Sicht Sonys hat sich der Kunde längst für die digitale Distribution entschieden.

„Sony ist ein Unternehmen, das über Jahrzehnte viele herausragende Spielerlebnisse ermöglicht hat“, sagt Behrmann. Dafür gebühre dem Unternehmen Anerkennung. Gleichzeitig zeige sich aber schon seit der PlayStation 2, dass Sony seine Plattform immer auch genutzt hat, um Marktinteressen durchzusetzen. „Deshalb sollten wir die Ankündigung nicht nur als unternehmerische Entscheidung betrachten, sondern auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten und im Hinblick auf die digitale Souveränität Europas.“ Behrmann hoffe darauf, dass sich die zuständigen Wettbewerbs- und Medienaufsichtsbehörden mit dieser Entwicklung befassen. Je nach Ausgestaltung könne auch der Digital Markets Act eine Rolle spielen. Behrmann: „Die Entscheidung wirft jedenfalls Fragen zur künftigen Marktstellung digitaler Spieleplattformen auf.“

Weniger Kosten für Distribution

Für die Community-Manager in der Sony-Zentrale mag die jetzt aufgekommene Gegenreaktion der Spielerschaft ungemütlich sein. Für die Finanzabteilung ist die Entscheidung gegen die Disc ein Befreiungsschlag – in mehrfacher Hinsicht.

Zum einen muss sich Sony die Erlöse pro Spiel künftig nicht mehr mit Zulieferern und Händlern teilen. Neuerscheinungen kosten im Playstation-Store schließlich genauso viel wie in der seit Jahren schrumpfenden Games-Abteilung bei Media Markt, Saturn oder Müller.

Zum anderen behält Sony künftig die alleinige Kontrolle über den Preis. Während etwa „God of War Ragnarök“ aus dem Jahr 2022 im Playstation-5-Store regulär weiterhin 79,99 Euro kostet und gelegentlich im Angebot für 39,99 Euro erhältlich ist, bietet der Onlinehändler Amazon dasselbe Spiel derzeit für unter 30 Euro an. Der Gebrauchtmarkt, etwa bei Ebay, unterbietet diesen Preis noch weiter.

Behrmann ist sich sicher: „Der Gebrauchtmarkt für Konsolenspiele dürfte dadurch weitgehend entfallen.“ Sonys Entscheidung wird damit zu einer zusätzlichen finanziellen Hürde für alle, die mit begrenztem Budget am Hobby Gaming teilhaben wollen.

Verbraucherschützer gehen gegen Sony vor

Weltweit regt sich bereits Widerstand. Eine niederländische Verbraucherschutzorganisation hat Klage gegen Sony eingereicht und fordert rund 400 Millionen Euro Schadenersatz. Auch in Mexiko bereiten Gesetzgeber eine Kartellbeschwerde gegen Sony vor. In beiden Fällen richtet sich die Kritik nicht gegen das Ende der Disc an sich, sondern dagegen, dass Sony keine alternativen Vertriebswege außerhalb des eigenen Stores zulässt.

Schon 2017 bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Eröffnung der Gamescom in Köln Computer- und Videospiele als Kulturgut von großer Bedeutung. Als solches sollten sie auch bewahrbar bleiben. Doch wie sollen Einrichtungen wie die Internationale Computerspielesammlung Games archivieren, wenn diese gar nicht mehr physisch vorliegen? Zumal auch physische Datenträger nicht ewig währen, wie Behrmann einwendet: „Physische Datenträger wie CDs oder DVDs altern und sind nach Jahrzehnten häufig nicht mehr zuverlässig nutzbar. Entscheidend ist deshalb, dass digitale Versionen professionell archiviert und dauerhaft zugänglich bleiben.“

Alle Möglichkeiten, digitale Playstation-Spiele zu archivieren, also in irgendeiner Form ein Back-up davon anzulegen, scheitern unmittelbar an Sonys Nutzungsbedingungen. Jeder Archivar würde sich folglich im Bereich der Illegalität bewegen. Hinzu käme, dass diese Spiele zwar auf einem Datenträger gespeichert wären, aber nicht benutzbar. Und damit wären diese Back-ups genauso nützlich wie eine heruntergeladene Demo von „P.T.“.

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