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Haakon rückt nach: König Harald ist tot – Norwegen trauertRückschlag für HSG Krefeld Handball-Liga weist Beschwerde im Lizenzstreit zurück – HSG reagiert entsetzt
05.08.2026 · 15:51 Uhr
Frust herrschte bei der HSG nicht nur nach dem Abstieg aus der 2. Bundesliga, sondern vermutlich auch nach der HBL-Entscheidung.
Foto: samla.deUpdate | Krefeld · Im Zoff um die Lizenzerteilung für die HSG Nordhorn-Lingen haben die Krefelder eine erste Niederlage einstecken müssen. Ein Gremium der HBL sieht kein rechtswidriges Vorgehen bei der Lizenzierung vorliegen. Die Krefelder reagieren scharf.
Im Streit rund um die Lizenzierung der HSG Nordhorn-Lingen für die kommende Saison in der 2. Handball-Bundesliga, gegen die die in die Dritte Liga abstiegene HSG Krefeld inzwischen auch zivilrechtlich vorgeht (wir berichteten), haben die Krefelder nun einen ersten Rückschlag hinnehmen müssen. Denn am Mittwoch hat sich nun auch die Handball-Bundesliga GmbH zu Wort gemeldet.
Nachdem die Liga dem EHF-Pokal-Sieger von 2008 vorgeworfen hatte, im Lizenzierungsverfahren nicht mit korrekten Zahlen nicht mit korrekten Zahlen gearbeitet zu haben, hatten die Krefelder Verantwortlichen offensiv die Rechtmäßigkeit der Lizenzerteilungerteilung an die HSG Nordhorn-Lingen angezweifelt. Das Vertrauensgremium der Erst- und Zweitligisten wies die entsprechenden Anträge nun aber zurück, wie die Handball-Bundesliga GmbH am Mittwoch mitteilte. „Das unabhängige Vertrauensgremium hat insbesondere ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die von der HSG Krefeld begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erteilung der Lizenz an den HSG Nordhorn e. V. sowie die Erteilung einer Lizenz für die HSG Krefeld zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga nicht vorliegen“, heißt es ganz formal in einer Mitteilung der HBL.
Krefeld geht weiter zivilrechtlich gegen Entscheidung vor
Zweitliga-Absteiger Krefeld hatte im Vorfeld von einer „mutmaßlich erschlichenen“ Lizenz des Konkurrenten gesprochen und sogar Strafanzeige erstattet. Die HSG Nordhorn-Lingen lebe „seit der Saison 2024/25 deutlich über ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten“, so der Vorwurf, bei den Lizenzanträgen sei „in offenbar beträchtliche Ausmaße mit geschönten Zahlen“ gearbeitet worden. Das unabhängige Vertrauensgremium des HBL e.V. erklärte nun allerdings, dass „keine Anhaltspunkte ersichtlich“ seien, dass die Lizenz für 2026/27 „nicht rechtmäßig ergangen“ sei.
Am Nachmittag folgte dann auch die Reaktion HSG Krefeld. Und sie fiel verhältnismäßig scharf aus. Die Verantwortlichen bemängeln, dass nicht erörtert werde, warum die Lizenzierungskommission der HSG Nordhorn-Lingen am 22. April 2026 die Lizenz auflagen- und bedingungsfrei erteilt hat. Selbst diese Kommission habe erst am 22. Juli 2026 reagiert weitgehende Auflagen erlassen, den Abzug von sechs Punkten angedroht und „nicht unerhebliche Abweichungen“ festgestellt. „Die von Lizenzierungskommission nachträglich erst identifizierte Liquiditätslücke hätte es schon gar nicht geben dürfen, wenn die Angaben der HSG Nordhorn-Lingen und die Prüfung der Lizenzierungskommission mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt wäre“, heißt es von Seiten der Krefelder.
Die Entscheidung habe zur Folge, dass betroffene Lizenzbewerber in Zukunft gezwungen würden, ohne konkreten Verdacht Unternehmensdaten der anderen Klubs auszuwerten, und ins Blaue hinein Beschwerden gegen die Lizenzentscheidungen zu erheben, wenn sie nicht Gefahr laufen wollten, dass eine spätere Beschwerde als verfristet verworfen wird, so das Statement der HSG. Dann wird es deutlich: „In aller Deutlichkeit: Diese Bewertung ist absurd. Nach Lesart des Vertrauensgremiums ist das Drittanfechtungsverfahren eine Verschwendung von Zeit und Geld.“ Daher sagt auch HSG-Geschäftsführer André Schicks: „Anstelle der Lizenzierungskommission sollen die Konkurrenten des Lizenzbewerbers also Detektivarbeit erledigen, die das Grundvertrauen zwischen den Klubs erschüttert. Damit gelten für die Geschäftsführer im Ergebnis strengere Maßstäbe als für die Lizenzierungskommission, die eigentlich diese Aufgabe erledigen müsste, um etwaiges Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken.“
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